Keyworte wie Steigerung des Studienerfolgs, Einhaltung der Regelstudienzeit, Verringerung der Abbruch- bzw. Steigerung der Abschlussquoten von Studierenden, Öffnung der Hochschulen auch für nicht traditionelle Studierendengruppen oder für Studierende in besonderen Lebenslagen wie Studierende mit Kind, mit Beeinträchtigung, kontinuierliche Gewinnung internationaler Studierender, Förderung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung etc. benennen die aktuellen politischen Anforderungen an das Hochschulsystem. Die Hochschulen können bzw wollen dies nicht allein lösen und brauchen dafür starke Partner*innen, die sie in den Studierendenwerken finden. Doch leider fehlt es bisher, dass entsprechende Kooperationen auch flächendeckend finanziert werden. Hierfür soll das Modell ein eine Möglichkeit bieten neue Wege zu gehen und den Hochschulen und den Studierenden helfen, die an sie angelegten Erwartungen gut zu erfüllen. Mit dem Beschluss unseres Grundsatzprogramms haben wir uns dazu bekannt, die sozialen Hürden für ein erfolgreiches Studium durch nachhaltig finanzierte Studierendenwerke abzubauen.
Die Zahl der Studierenden in Deutschland ist seit 2007 um rund 50% auf inzwischen 2,9 Mio. gestiegen. Bund und Länder haben die dazu notwendigen Studienplatzkapazitäten der Hochschulen über die gemeinsamen Hochschulpakte ausgebaut, den parallel erforderlichen Ausbau der sozialen Infrastruktur hat der Bund bislang jedoch nicht mitunterstützt, sondern - im Gegensatz zu den gemeinsamen Wohnheimbauprogrammen der 70er und 90er Jahre - ausschließlich den Ländern überlassen. Entsprechend ist die Zahl der öffentlich geförderten und insoweit für Studierende preisgünstigen Wohnheimplätze nur um rund 8% gewachsen, die Versorgungsquote durch die Studenten- und Studierendenwerke seitdem auf 9,45% gesunken. Angesichts der angespannten Wohnungsmärkte in Großstädten und Ballungsgebieten, aber auch in klassischen Hochschulstädten wird es daher insbesondere für Studierende mit schmalen Geldbeutel immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Inzwischen liegt die durchschnittliche Miete bei 400 Euro, damit weit über der BAföG-Wohnpauschale von 325 EUR und gar der durchschnittlichen Miete in Wohnheimen der Studenten- und Studierendenwerke von aktuell rund 256 Euro.
Abhilfe kann hier nur ein gemeinsamer Hochschulsozialpakt von Bund und Ländern leisten, der über eine anteilige Zuschussförderung des Neubau von Studierendenwohnheimen bzw. einer den Klimaschutzzielen entsprechenden Modernisierung/Sanierung des Wohnheimbestandes nachhaltig preisgünstige Mieten in
den Wohnheimen der Studenten- und Studierendenwerke ermöglicht. Nach aktuellen Schätzungen der Studierendenwerke liegt der Bedarf an neuem studentischem Wohnraum bei etwa 25.000 Plätzen bundesweit, mit regionalen Unterschieden. Eine explizite Förderung von Studierendenwohnheimen parallel zur sozialen Wohnraumförderung insgesamt bewirkt zugleich auch eine nachhaltige Entlastung der kommunalen Wohnungsmärkte zugunsten anderer einkommensschwacher Haushalte.
Der gemeinsame Hochschulsozialpakt muss sich auch auf den Bereich der Hochschulgastronomie (Mensen und Cafeterien) erstrecken. Der Zuwachs der Tischplätze (+16%) in den Mensen und Cafeterien ist von der Studierendenentwicklung (+50%) abgekoppelt, nicht zuletzt weil die Prioritäten eher auf den Ausbau der Hochschulen gelegt wurde. Die Folge sind eine dauerhafte Überlastung der Mensen und Cafeterien.
Die stark gestiegene Nachfrage der Studierenden nach regionalen, nachhaltigen, ökologischen und klimaneutralen Angeboten soll dabei ebenso berücksichtig werden, wie die Erweiterung um mobile, dezentrale Speisenversorgung.
Dafür sind in den nächsten Jahren Investitionen zum Ausbau und der klimaneutralen Modernisierung/Sanierung der Mensen und Cafeterien über diesen gemeinsamen Hochschulsozialpakt von Bund, Ländern und Studierendenwerken nötig.
Nicht erst seit der Coronapandemie müssen wir feststellen, dass Studierende einen hohen Beratungsbedarf haben. Über 60% der Studierenden formulieren diesen zu mindestens einem Thema, über ein Viertel der Studierenden klagt über ein hohes Maß an Erschöpfung, 19% haben Arbeits- und Konzentrationsschwierigkeiten und 12% Lern- und Leistungsschwierigkeiten. 20% der Studierenden haben ausgeprägte Schwierigkeiten bei der Studienfinanzierung.
Mit 113.000 Psychologischen- und 71.000 Sozialberatungen waren die Beratungsstellen der Studenten- und Studierendenwerke an ihrer maximalen Kapazitätsauslastung, obwohl der tatsächliche Bedarf bei weitem höher liegt.
Die Pandemie hat die Notwendigkeit einer breiten Betreuung der Studierenden in ihrem Alltag noch verstärkt. Doch kann dieses Angebot nicht weiterhin allein durch die Beiträge der Studierenden getragen werden. Daher bedarf es einer finanziellen Unterstützung, damit sich Studierende ausschließlich auf ihr Studium konzentrieren können.
Kommentare