Wir beobachten in vielen Bundesländern eine starke Expansion von Schulen in privater Trägerschaft, gerade im grundgesetzlich besonders geschützten Grundschulbereich. Diese Entwicklung verringert die Steuerbarkeit des Bildungssystems und hat das Potenzial einer gesellschaftlichen Spaltung. Wie bereits von einigen Wissenschaftler*innen angemerkt (siehe Michael Wrase, Marcel Helbig: https://www.wzb.eu/de/pressemitteilung/genehmigung-von-privatschulen-bundeslaender-missachten-grundgesetz), müssen die Bundesländer mehr tun, um die grundgesetzlichen Regelungen zum Sonderungsverbot von privaten Schulen und dem Ausnahmecharakter privater Grundschulen zu achten. Hier sollte der Bund auf eine Einhaltung des Grundgesetzes hinwirken.
Antrag Kapitel: | Kapitel 4: Bildung und Forschung ermöglichen |
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Antragsteller*in: | KV Friedrichshain-Kreuzberg (dort beschlossen am: 27.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.B-01-254 |
Eingereicht: | 29.04.2021, 15:57 |
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