Abhilfe zum derzeitigen Kooperationsverbot schafft nur eine klare Regelung durch eine Grundgesetzanpassung, die für alle Länder gleich handhabbar ist. Sie muss sich an qualitativen Zielen für ein gutes und inklusives Lernen orientieren, für deren Umsetzung dann Gelder vom Bund an die Länder fließen können. Näheres ist in einem Bundes-Rahmengesetz zu regeln. Schwache Regelungen, wie eine "Ermöglichungsklausel", sind nicht zielführend, wenn diese nicht an klare Kriterien gebunden sind.
Antrag Kapitel: | Kapitel 4: Bildung und Forschung ermöglichen |
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Antragsteller*in: | BAG Behindertenpolitik (dort beschlossen am: 25.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 29.04.2021, 18:17 |
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