Befristungen in der Wissenschaft werden in der Regel durch das WissZeitVG begründet und sind starr begrenzt. Obwohl die Intention, keine dauerhaften Befristungsketten zu ermöglichen, lobenswert ist, führt das in der Praxis zu de facto Berufsverboten und hindert Menschen am Anfang ihrer wissenschaftlichen Laufbahn an der Gründung von Familien, Arbeitszeitreduktion oder Umorientierung. Daher soll das WissZeitVG umfassend auf den Prüfstand gestellt werden und reformiert werden.
Antrag Kapitel: | Kapitel 4: Bildung und Forschung ermöglichen |
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Antragsteller*in: | KV Dortmund (dort beschlossen am: 29.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.B-01-301-4 |
Eingereicht: | 30.04.2021, 14:20 |
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