Veranstaltung: | 46. Bundesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | D Dringlichkeitsanträge |
Antragsteller*in: | Gerhard Klünder (KV Warendorf) und 28 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 45%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 05.06.2021, 12:19 |
D-02: Umsetzungskonzept Klimaneutralität
Antragstext
Nach Zeile 151 (PB:L-01) wird ein neues Thema eingefügt:
Umsetzungskonzept Klimaneutralität
Wir werden dem Bundestag spätestens ein Jahr nach der Regierungsbildung ein
„Umsetzungskonzept Klimaneutralität“ vorlegen. Dieses Konzept wird, aufgeteilt nach Sektoren
und ausgerichtet nach den festgelegten Reduktionszielen, sämtliche Einzelmaßnahmen zur
Zielerreichung beschreiben und projektieren. Es werden alle Schritte frühzeitig auf
Machbarkeit überprüft und Vorschläge zur Abhilfe bei fehlenden Voraussetzungen erarbeitet.
Außerdem wird jeder Schritt auf seine ökologischen, sozialen und ökonomischen Auswirkungen
untersucht.
Ob dieses Konzept das Ziel der Klimaneutralität auf das Jahr 2045 legt oder ob ein früherer
Zeitpunkt möglich ist, soll sich aus den gewonnenen Erkenntnissen während der
Erstaufstellung ergeben.
So machen wir aus den pauschalen Reduktionszielen ein Handlungskonzept, aus dem die
Erreichung aller Zwischenziele ablesbar ist, das Schwierigkeiten frühzeitig benennt und
Lösungen vorschlägt und das allen beteiligten Akteur*innen einen zuverlässigen Rahmen setzt.
Das Konzept wird jedes Jahr aktualisiert und erneut dem Bundestag vorgelegt. Es ist
gleichzeitig Werkzeug und Produkt einer eigenen Abteilung im Umweltministerium oder im
Kanzlerinnenamt und wird begleitet von einer wissenschaftlich besetzten Kommission.
Wir professionalisieren den Weg zur Klimaneutralität.
Begründung der Dringlichkeit
Der Antrag ist eine Konsequenz aus dem Urteil des BVerfG vom 29. April und konnte bis zum Antragsende am 30. April nicht fundiert gefasst und satzungsgerecht eingebracht werden. Wir brauchen im Wahlprogramm eine handfeste Antwort auf das Urteil.
Begründung
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 29. April im Ergebnis das Recht der kommenden Generationen auf eine vor allem zeitlich angemessene Reaktion der Regierung auf die Klimaproblematik festgestellt. Dieses Urteil wird nicht zurückgeholt werden, sondern, ganz im Gegenteil und zunehmend mit den klimatischen Veränderungen, Ausgangspunkt für weitere juristische Auseinandersetzungen sein. Abgesehen davon, dass das Urteil unseren Zielen entspricht, braucht es daher den handfesten und damit gerichtsfesten Nachweis einer ausgearbeiteten Klimastrategie.
Die derzeitigen Regierungsparteien nennen jetzt höhere Reduktionsziele und versuchen diese mit diffusen Aussagen über mögliche Handlungsfelder zu verbinden. Das ist nicht glaubhaft. Wir sollten dem ein konkretes Konzept entgegensetzen.
Auch für uns selbst ist ein solches Konzept wichtig, um die Wege zur Klimaneutralität aus dem Nebel zu holen und um die Ausmaße des Projektes fassbar zu machen.
weitere Antragsteller*innen
- Tatjana Scharfe (KV Warendorf)
- Tim Schlösser (KV Warendorf)
- Ursula Mindermann (KV Warendorf)
- Peter Spieker (KV Warendorf)
- Bernhard Ziegler (KV Frankfurt-Oder)
- Britta Sporket (KV Warendorf)
- Michael Brandherm (KV Warendorf)
- Jost Behre (KV Warendorf)
- Marian Husmann (KV Warendorf)
- Katja Müller (KV Warendorf)
- Anna Lena Laumann (KV Warendorf)
- Valerie Kelling (KV Warendorf)
- Stephanie Holtmann (KV Warendorf)
- Sabine Grohnert (KV Warendorf)
- Ben Buchholz (KV Warendorf)
- Jessica Wessels (KV Warendorf)
- Hedwig Tarner (KV Warendorf)
- Karl Stelthove (KV Warendorf)
- Sabine Ostendorf (KV Warendorf)
- Wilhelm Thumel (KV Warendorf)
- Hildegard Termühlen (KV Warendorf)
- Hans-Georg Hollenhorst (KV Warendorf)
- Helmut Fehr (KV Steinfurt)
- Thomas Möller (KV Unna)
- Daniel Wullkotte (KV Warendorf)
- Christian Bellmann (KV Warendorf)
- Ruth Tybus (KV Warendorf)
- Herbert Lange (KV Landshut-Land)
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