Für die Visumserteilung ist nach aktueller Rechtslage eine persönliche Vorsprache bei der Botschaft unabdingbar, selbst wenn alle Unterlagen vorliegen und alle Kriterien erfüllt sind. Das ist keine praktikable Lösung und hindert viele Visumsberechtigte an einer Ausreise.
Hintergründe dazu auch in diesem aktuellen Beschluss des VG Berlin vom 20.01.2022, der zusätzlich die Dringlichkeit des ursprünglichen Antrags begründet: ow.ly/pbpn50HyW1X
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