Dringlichkeitsantrag: | EU-Taxonomie: Klare Kante gegen Atom und Gas – kein Greenwashing! |
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Antragsteller*in: | Jutta Paulus (KV Neustadt-Weinstraße) und 20 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 57%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch D-02/03 NEU |
Eingereicht: | 27.01.2022, 12:21 |
D-03-003-2: EU-Taxonomie: Klare Kante gegen Atom und Gas – kein Greenwashing!
Antragstext
Von Zeile 3 bis 17:
Die EU Taxonomie und ihre Fortentwicklung:
Die EU-Taxonomie-Verordnung ist eine Positivliste der nachhaltigen Technologien. Sie soll Leitlinien für die notwendigen zukunftsorientierten Investitionen beim wirtschaftlichen Umbau Europas geben. Im Juni 2020 wurde sie Gesetz. Im April 2021 wurden von der Kommission die Technologien benannt, die nachhaltig und „grün“ sind. Am 31.12.2021 hat die EU-Kommission in einer zweiten Ergänzung auf Druck einiger Mitgliedsstaaten vorgeschlagen, Atomkraft und Erdgas diesem Katalog hinzuzufügen. Statt die Technologien und die wirtschaftlichen Felder für den dringend nötigen klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft zu benennen, verwischt die Taxonomie nun die Grenzen zwischen Nachhaltigkeit und unerwünschten, kurzfristig orientierten Investitionen. Für das Klima ist dieser Kompromiss fatal: Investitionen in Atomkraft und fossiles Gas sind jetzt trotz der Einschränkungen grundsätzlich mit Investitionen in erneuerbare Energien gleichgestellt. Damit gibt die Taxonomie das Ziel auf ausschließlich nachhaltige Investitionen zu benennen und verhindert damit wirksamen Klimaschutz. Die Taxonomie, die ursprünglich Greenwashing bekämpfen sollte, wird selbst zum größten Instrument von Greenwashing.
Die EU Taxonomie und ihre Fortentwicklung:
Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein Klassifizierungssystem für nachhaltige Investitionen. Sie wurde 2019 zwischen dem Europaparlament und dem Rat der Mitgliedstaaten im Dezember 2019 verhandelt, trat im Juli 2020 in Kraft und soll ab 2023 angewendet werden. In der Taxonomieverordnung werden die Kriterien festgelegt, anhand derer Technologien und wirtschaftliche Tätigkeiten als "nachhaltig" eingestuft werden können. Die Europäische Kommission wird zudem ermächtigt, anhand dieser Kriterien und der Stellungnahme des Expertenrats für nachhaltige Finanzen eine Liste der Technologien und Aktivitäten mittels delegierten Rechtsakten festzulegen; diese Rechtsakte dürfen die Grundsätze nicht entscheidend ändern. Die Taxonomieverordnung soll nicht nur ein gesetzlich festgelegter Standard für "grüne" Investitionen sein, sie dient auch als Maßstab für die Verwendung europäischer Fördermittel wie beispielsweise den 750 Millarden Euro schweren Corona-Wiederaufbaufonds. In der Silvesternacht 2021 wurde auf Druck einiger Mitgliedstaaten ein zweiter delegierte Rechtsakt vorgeschlagen. In diesem werden zwei Grundpfeiler der Taxonomie-Verordnung grob missachtet: das Prinzip "do no significant harm" (richte keinen maßgeblichen Schaden an) und die festgelegten Kriterien für die CO2-Intensität nachhaltiger Energieerzeugung. Stattdessen werden sowohl die hochgefährliche Atomenergie als auch fossiles Erdgas zu Übergangstechnologien erklärt. Damit wird die EU-Taxonomie als Goldstandard für nachhaltige Investitionen entwertet, und Milliarden europäischer Steuergelder könnten statt in Erneuerbare Energien in Gaskraftwerke und Atommeiler fließen. Der Expertenrat für nachhaltige Finanzen hat dementsprechend eine vernichtende Stellungnahme zu diesem Rechtsakt abgegeben und fordert die Kommission auf, den Vorschlag zurückzuziehen.
weitere Antragsteller*innen
- Michael Bloss (KV Stuttgart)
- Anna Cavazzini (KV Chemnitz)
- Dr. Philipp Veit (KV Mainz)
- Katrin Langensiepen (Hannover RV)
- Anna Deparnay-Grunenberg (KV Stuttgart)
- Martin Häusling (KV Schwalm-Eder)
- Niklas Hendrik Nienaß (KV Rostock)
- Rasmus Andresen (KV Flensburg)
- Alexandra Geese (KV Bonn)
- Terry Reintke (KV Gelsenkirchen)
- Viola von Cramon (KV Göttingen)
- Laura Wahl (KV Erfurt)
- Malte Gallée (KV Bayreuth-Stadt)
- Patrick Haermeyer (KV Mannheim)
- Lisa Badum (KV Forchheim)
- Katharina Beck (KV Hamburg-Nord)
- Luca Brunsch (KV Kiel)
- Henrike Hahn (KV München)
- Ska Keller (KV Spree-Neiße)
- Daniel Freund (KV Aachen)
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Von Zeile 3 bis 17:
Die EU Taxonomie und ihre Fortentwicklung:
Die EU-Taxonomie-Verordnung ist eine Positivliste der nachhaltigen Technologien. Sie soll Leitlinien für die notwendigen zukunftsorientierten Investitionen beim wirtschaftlichen Umbau Europas geben. Im Juni 2020 wurde sie Gesetz. Im April 2021 wurden von der Kommission die Technologien benannt, die nachhaltig und „grün“ sind. Am 31.12.2021 hat die EU-Kommission in einer zweiten Ergänzung auf Druck einiger Mitgliedsstaaten vorgeschlagen, Atomkraft und Erdgas diesem Katalog hinzuzufügen. Statt die Technologien und die wirtschaftlichen Felder für den dringend nötigen klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft zu benennen, verwischt die Taxonomie nun die Grenzen zwischen Nachhaltigkeit und unerwünschten, kurzfristig orientierten Investitionen. Für das Klima ist dieser Kompromiss fatal: Investitionen in Atomkraft und fossiles Gas sind jetzt trotz der Einschränkungen grundsätzlich mit Investitionen in erneuerbare Energien gleichgestellt. Damit gibt die Taxonomie das Ziel auf ausschließlich nachhaltige Investitionen zu benennen und verhindert damit wirksamen Klimaschutz. Die Taxonomie, die ursprünglich Greenwashing bekämpfen sollte, wird selbst zum größten Instrument von Greenwashing.
Die EU Taxonomie und ihre Fortentwicklung:
Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein Klassifizierungssystem für nachhaltige Investitionen. Sie wurde 2019 zwischen dem Europaparlament und dem Rat der Mitgliedstaaten im Dezember 2019 verhandelt, trat im Juli 2020 in Kraft und soll ab 2023 angewendet werden. In der Taxonomieverordnung werden die Kriterien festgelegt, anhand derer Technologien und wirtschaftliche Tätigkeiten als "nachhaltig" eingestuft werden können. Die Europäische Kommission wird zudem ermächtigt, anhand dieser Kriterien und der Stellungnahme des Expertenrats für nachhaltige Finanzen eine Liste der Technologien und Aktivitäten mittels delegierten Rechtsakten festzulegen; diese Rechtsakte dürfen die Grundsätze nicht entscheidend ändern. Die Taxonomieverordnung soll nicht nur ein gesetzlich festgelegter Standard für "grüne" Investitionen sein, sie dient auch als Maßstab für die Verwendung europäischer Fördermittel wie beispielsweise den 750 Millarden Euro schweren Corona-Wiederaufbaufonds. In der Silvesternacht 2021 wurde auf Druck einiger Mitgliedstaaten ein zweiter delegierte Rechtsakt vorgeschlagen. In diesem werden zwei Grundpfeiler der Taxonomie-Verordnung grob missachtet: das Prinzip "do no significant harm" (richte keinen maßgeblichen Schaden an) und die festgelegten Kriterien für die CO2-Intensität nachhaltiger Energieerzeugung. Stattdessen werden sowohl die hochgefährliche Atomenergie als auch fossiles Erdgas zu Übergangstechnologien erklärt. Damit wird die EU-Taxonomie als Goldstandard für nachhaltige Investitionen entwertet, und Milliarden europäischer Steuergelder könnten statt in Erneuerbare Energien in Gaskraftwerke und Atommeiler fließen. Der Expertenrat für nachhaltige Finanzen hat dementsprechend eine vernichtende Stellungnahme zu diesem Rechtsakt abgegeben und fordert die Kommission auf, den Vorschlag zurückzuziehen.
weitere Antragsteller*innen
- Michael Bloss (KV Stuttgart)
- Anna Cavazzini (KV Chemnitz)
- Dr. Philipp Veit (KV Mainz)
- Katrin Langensiepen (Hannover RV)
- Anna Deparnay-Grunenberg (KV Stuttgart)
- Martin Häusling (KV Schwalm-Eder)
- Niklas Hendrik Nienaß (KV Rostock)
- Rasmus Andresen (KV Flensburg)
- Alexandra Geese (KV Bonn)
- Terry Reintke (KV Gelsenkirchen)
- Viola von Cramon (KV Göttingen)
- Laura Wahl (KV Erfurt)
- Malte Gallée (KV Bayreuth-Stadt)
- Patrick Haermeyer (KV Mannheim)
- Lisa Badum (KV Forchheim)
- Katharina Beck (KV Hamburg-Nord)
- Luca Brunsch (KV Kiel)
- Henrike Hahn (KV München)
- Ska Keller (KV Spree-Neiße)
- Daniel Freund (KV Aachen)
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