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            <title>47. Bundesdelegiertenkonferenz: Alles</title>
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                <title>47. Bundesdelegiertenkonferenz: Alles</title>
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                        <title>Kommentar zu: S-22: Satzungsänderung in §16 Abs. 3 </title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/47bdk/satzungsanderung-in-16-abs-3-54845?commentId=7314#comm7314</link>
                        <author>Andre Turiaux</author>
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                        <description><![CDATA[bitte nicht noch mehr Sprecher und Beauftragte, die die Welt auf ein Thema verengen.]]></description>
                        <pubDate>Wed, 25 Sep 2024 09:38:08 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: D-03: EU-Taxonomie: Klare Kante gegen Atom und Gas – kein Greenwashing!</title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/47bdk/eu-taxonomie-klare-kante-gegen-atom-und-gas-kein-greenwashing-3035?commentId=3675#comm3675</link>
                        <author>Horst Peter Preßler-Höft</author>
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                        <description><![CDATA[NB: Zur Produktion von "GRÜNEM" H2 werden 80 % Grünstrom verballert, die sich in nichts auflösen!...

Wieviele Windräder benötigt man allein dafür?!...

Dies ist keine LÖSUNG, sondern Teil des Problems!
H P
P H
---]]></description>
                        <pubDate>Sat, 05 Feb 2022 02:58:35 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Beschluss S-20: S-20 GRÜNE JUGEND Delegierte in BAGen</title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/47bdk/grune-jugend-delegierte-in-bagen-20142</link>
                        <author>Bundesdelegiertenkonferenz (beschlossen am: 31.01.2022)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>BAG-Statut § 5 Mitgliedschaft in einer BAG wird neu gefasst:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitglieder einer BAG setzen sich wie folgt zusammen (jedes BAG-Mitglied hat je BAG nur eine Stimme):</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die anerkannten LAGen können zwei Delegierte wie auch Ersatzdelegierte wählen, die vom Landesvorstand bestätigt werden müssen und vom Landesverband in die BAG entsandt werden. Falls keine entsprechende LAG existiert, entsendet der Landesvorstand allein die Delegierten. Diese Delegierten müssen mindestens alle zwei Jahre durch den Landesverband bestätigt werden. Die Bestätigungen sind sowohl den Sprecher*innen der BAG als auch dem Bundesvorstand vorzulegen. Die Delegierten sollten, müssen aber nicht Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Jeder BAG gehört ein vom Bundesvorstand benanntes BuVo-Mitglied als stimmberechtigtes Mitglied an. <strong>Das entsprechende gilt für die BT-Fraktion bzw. die EP-Fraktion.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>(3) Jeder BAG gehören zwei Delegierte der GRÜNEN JUGEND an.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Jede Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kann ein/e Delegierte/n sowie Ersatzdelegierte je BAG benennen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[...]</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 31 Jan 2022 15:08:08 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Beschluss S-08: S-08 Neuer Paragraf § 29 - Datenschutz</title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/47bdk/datenschutz__-_einfuegen_eines_neuen_paragraphen__29_-10131</link>
                        <author>Bundesdelegiertenkonferenz (beschlossen am: 31.01.2022)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Einfügen eines neuen Paragraphen § 29 Verarbeitung von Daten</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Daten von Mitgliedern, Spender*innen und Interessent*innen werden in einer zentralen Mitgliederverwaltung verarbeitet. Für die Organisation von Prozessen innerhalb der Partei und die Organisation von Kampagnen und Wahlkämpfen können weitere gemeinsame Datenverwaltungssysteme verwendet werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>In diesen Fällen erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die beteiligten und berechtigten Gebietsverbänden in gemeinsamer Verantwortung gemäß Art. 26 DSGVO.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>In einer Datenschutzordnung werden alle weiteren Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der GRÜNEN JUGEND getroffen. Die Datenschutzordnung wird auf Vorschlag des Bundesvorstandes durch den Länderrat beschlossen.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 31 Jan 2022 14:59:02 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Beschluss S-04: S-04 Mitgliedschaft in anderen europäischen Parteien</title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/47bdk/mitgliedschaft_in_anderen_europaeischen_parteien-44190</link>
                        <author>Bundesdelegiertenkonferenz (beschlossen am: 29.01.2022)</author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/47bdk/mitgliedschaft_in_anderen_europaeischen_parteien-44190</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 4 Mitgliedschaft (2) wird neu gefasst (dabei wird die Möglichkeit der Zulassung von Doppelmitgliedschaften im Neuen Forum in den Landessatzungen gestrichen):</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kann jede und jeder werden, die/der die Grundsätze (Grundkonsens und Satzung) und Programme von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN anerkennt und keiner anderen Partei angehört.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><strong>Abweichend von (1) kann eine Mitgliedschaft in weiteren Parteien, die assoziiertes oder Vollmitglied der Europäischen Grünen Partei (EGP) oder der Global Greens (GG) sind, bestehen. Die Mitgliedschaft in dritten Parteien im Ausland ist in begründeten Ausnahmefällen möglich und bedarf der Genehmigung der zuständigen Parteigliederung.</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres ist jedes Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gleichzeitig Mitglied der GRÜNEN JUGEND. Ein Widerruf ist möglich und muss gegenüber der jeweils für die Mitgliedschaft zuständigen Ebene schriftlich erklärt werden.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 31 Jan 2022 14:57:04 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Beschluss S-03: S-03 Grundsatzprogramm löst Grundkonsens in der Satzung ab</title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/47bdk/grundsatzprogramm_loest_grundkonsens_in_der_satzung_ab-27384</link>
                        <author>Bundesdelegiertenkonferenz (beschlossen am: 29.01.2022)</author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/47bdk/grundsatzprogramm_loest_grundkonsens_in_der_satzung_ab-27384</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Grundsatzprogramm löst den Grundkonsens als Bezugsrahmen für die Satzung ab. An folgenden Stelle ersetzt das Grundsatzprogramm mit seinen dort definierten Grundwerten den Grundkonsens in der Satzung:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 2 GRUND<strong>WERTE</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legt seine grundsätzlichen Ziele, Werte und politischen Leitsätze<br>
in einem <strong>Grundsatzprogramm</strong> nieder<strong>, im Bewusstsein um die vorangegangen Grundsatzprogramme und den Grundkonsens von 1993, der für die Vereinigung von Bündnis 90 mit den Grünen steht.</strong> Änderungen des <strong>Grundsatzprogrammes </strong>bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen auf einer Bundesversammlung.)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Programme und Wahlplattformen sind Ausdruck des gemeinsamen politischen Willens. Sie<br>
bewegen sich im Rahmen des <span class="underline"><strong>Grundsatzprogramms</strong></span>und werden mit einfacher Mehrheit von der Bundesversammlung verabschiedet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Im Anhang zu Programmen können zusätzliche oder weiterführende Auffassungen der<br>
Mitgliedschaft und der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden, wenn eine relevante Minderheit<br>
dies beantragt. Auch der Anhang muss sich im Rahmen der <strong>Grundwerte</strong> niedergelegten Grundsätze bewegen. Er dient neben der Information der Anregung der Diskussion innerhalb von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Näheres regelt die Geschäftsordnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 4 MITGLIEDSCHAFT</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kann jede und jeder werden, die/der die <strong>Grundwerte</strong><span class="underline"><strong>,</strong></span> Satzung und Programme von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN anerkennt und keiner anderen Partei angehört.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 7 RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Jedes Mitglied hat die Pflicht,<br>
1. <strong>die Grundwerte</strong> von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die in, den Programmen festgelegten Ziele zu vertreten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 8 FREIE MITARBEIT</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Freie Mitarbeit endet</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- durch Erklärung gegenüber der jeweiligen Geschäftsstelle,<br>
- durch Erlöschen bei fehlender Mitarbeit länger als 12 Monate,<br>
- bei Verweigerung der Mitarbeit durch die zuständige Gliederung,<br>
- bei Verstoß gegen die Prinzipien der <strong>Grundwerte </strong>und der Satzung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 11 STRUKTUR</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Kreis- und Landesverbände haben Programm-, Satzungs-, Finanz- und Personalautonomie. Programm und Satzung dürfen den <strong>Grundwerten </strong>der Bundesorganisation nicht widersprechen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 13 DIE BUNDESVERSAMMLUNG</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) 3. Die Beschlussfassung über <strong>das Grundsatzprogramm</strong>, die Bundesprogramme, die Satzung des Bundesverbands, die Geschäftsordnung der Bundesversammlung, die Schiedsgerichtsordnung, die Beitrags- und Kassenordnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>8. Die Beschlussfassung über die Auflösung von Landesverbänden bei schwerwiegenden Verstößen<br>
gegen <strong>die Grundwerte</strong> oder Satzung der Organisation mit Zweidrittelmehrheit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 20 GRÜNE JUGEND BUNDESVERBAND</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die GRÜNE JUGEND Bundesverband ist die politische Jugendorganisation von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie ist als Vereinigung der Partei ein Zusammenschluss mit der Zielsetzung, sich in ihrem Wirkungskreis für <strong>die Grundwerte</strong> der Partei einzusetzen sowie die besonderen Interessen der GRÜNEN JUGEND in den Organen der Partei zu vertreten, um an der politischen Willensbildung mitzuwirken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die GRÜNE JUGEND Bundesverband hat entsprechend den Gebietsverbänden der Partei (§ 9) Programm-, Satzungs-, Finanz- und Personalautonomie. Sie erkennt Grundsätze und Ziele der Bundespartei an, Programm und Satzung dürfen den <strong>Grundwerten</strong> der Bundespartei nicht widersprechen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 22 ORDNUNGSMAßNAHMEN</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Gegen ein Mitglied, das gegen die Satzung oder die <strong>Grundwerten </strong>verstößt oder in anderer Weise das Ansehen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in einem Maße beeinträchtigt, das einen Ausschluss noch nicht rechtfertigt, können verhängt werden:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 26 URABSTIMMUNG</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Über alle Fragen der Politik von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, insbesondere auch der Programme und der Satzung, kann urabgestimmt werden. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 31 Jan 2022 14:54:03 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Beschluss S-07: S-07 Klarstellung in der Aufnahme von Mitgliedern </title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/47bdk/klarstellung_in_der_aufnahme_von_mitgliedern_-7683</link>
                        <author>Bundesdelegiertenkonferenz (beschlossen am: 29.01.2022)</author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/47bdk/klarstellung_in_der_aufnahme_von_mitgliedern_-7683</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 5 Abs. 5 wird in Satz 2 um &quot;künftigen&quot; ergänzt</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitgliedschaft besteht grundsätzlich in dem Gebietsverband des Wohnortes oder des gewöhnlichen Aufenthaltsort und geht bei deren Wechsel auf den neuen Gebietsverband über. Bei mehreren Wohnsitzen besteht ein Wahlrecht des Mitglieds. Auf begründeten Antrag des <strong>künftigen </strong>Mitglieds können Ausnahmen vom Wohnort-bzw. Aufenthaltsprinzip zugelassen werden. Darüber entscheidet der Vorstand des Gebietsverbandes, in dem die Aufnahme gewünscht ist. § 5 (1) S. 2 gilt entsprechend.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 31 Jan 2022 14:43:22 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Beschluss S-06: S-06 Neuer Paragraf § 12 - Digitale Versammlungen</title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/47bdk/neuer_paragraph__11a-12_moeglichkeit_zur_digitalen_versammlung-46558</link>
                        <author>Bundesdelegiertenkonferenz (beschlossen am: 29.01.2022)</author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/47bdk/neuer_paragraph__11a-12_moeglichkeit_zur_digitalen_versammlung-46558</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Einfügung eines neuen § 12 Digitale Versammlungen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Versammlungen der Organe aller Gliederungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN können durch Beschluss des Vorstands der jeweiligen Gliederung auch digital durchgeführt werden. Es muss gewährleistet sein, dass die Mitglieder oder Delegierten ihre Rechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 31 Jan 2022 14:41:11 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Beschluss S-05: S-05 Neuer Paragraf § 11 Urwahl – Abstimmungsverfahren </title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/47bdk/urwahl__2_stufiges_verfahren_einfuehrung_eines_quorums_und_einer_stich-52618</link>
                        <author>Bundesdelegiertenkonferenz (beschlossen am: 29.01.2022)</author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/47bdk/urwahl__2_stufiges_verfahren_einfuehrung_eines_quorums_und_einer_stich-52618</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 10 Abs. 4 bis 6 Urabstimmungsordnung wird ersetzt durch einen neuen § 11 Urwahl </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 11 URWAHL – ABSTIMMUNGSVERFAHREN</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Bei Benennungen von Spitzenkandidaturen nach § 26 (8) der Satzung kann jede/r Abstimmungsberechtigte so viele JA-Stimmen vergeben, wie Positionen zu besetzen sind. Pro Kandidat*in kann nur eine Stimme vergeben werden. Der Wahlzettel kann insgesamt mit NEIN oder ENTHALTUNG gekennzeichnet werden. Es dürfen maximal so viele Stimmen auf Bewerber*innen, die nicht Frauen sind, abgegeben werden, wie offene Plätze zur Verfügung stehen; andernfalls ist der Stimmzettel ungültig.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Wenn sich mindestens 20 Prozent der Parteimitglieder an der Urwahl beteiligt haben, sind die Kandidat*innen, die eine absolute Mehrheit erreicht haben gewählt, wobei bei mehreren zu vergebenen Plätzen mindestens die Hälfte der Plätze mit Frauen zu besetzen sind. Erreichen nicht so viele Kandidat*innen, wie es Plätze gibt die absolute Mehrheit kommt, es zu einer zweiten Abstimmung über die noch zu vergebenen Plätze, dabei ist die Mindestquotierung zu beachten.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>In der zweiten Abstimmung über für die noch zu vergebenen Plätze können zweimal so viele Kandidierende antreten, wie Plätze zu vergeben sind. Die Auswahl der Kandidierenden richtet sich nach der Anzahl der erreichten Stimmen in der ersten Abstimmung. Die Kandidierenden können ihre Kandidatur vor Beginn der zweiten Abstimmung zurückziehen, in diesem Fall kann der/die Kandidat*in mit dem nächst höheren Stimmergebnis antreten. In der zweiten Abstimmung ist gewählt, wer die meisten gültigen Stimmen auf sich vereint, wobei bei mehreren zu vergebenen Plätzen insgesamt mindestens die Hälfte der Plätze mit Frauen zu besetzen ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Wird das Quorum nicht erreicht, bei Stimmengleichheit oder wenn in der zweiten Abstimmung nur genauso viele Kandidat*innen antreten wie Plätze zu vergeben sind, entscheidet ein Parteitag über die Benennung in dem entsprechenden Fall.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 31 Jan 2022 14:39:41 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Beschluss S-14: S-14 Schiedsgerichtsordnung: Zustellungen</title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/47bdk/schiedsgerichtsordnung-zustellungen-14-abs-1-scho-63711</link>
                        <author>Bundesdelegiertenkonferenz (beschlossen am: 29.01.2022)</author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/47bdk/schiedsgerichtsordnung-zustellungen-14-abs-1-scho-63711</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 14 Abs. 1 SchO wird neu gefasst:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Zugestellt wird per E-Mail gegen Empfangsbekenntnis oder postalisch per Einschreiben. Ist ein*e Beteiligte*r anwaltlich vertreten, kann die Zustellung entsprechend § 198 der Zivilprozessordnung erfolgen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Scheitert die Zustellung per telekommunikativer Übermittlung, so ist postalisch zuzustellen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Die postalische Zustellung gilt auch dann als erfolgt, wenn der/die Adressat*in die Annahme verweigert. Gleiches gilt, wenn er/sie unter der postalischen Adresse, die er/sie gegenüber der zuständigen Parteigliederung angegeben hat, nicht erreicht werden kann.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 31 Jan 2022 14:37:23 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Beschluss S-12: S-12 Schiedsgerichtsordnung: Schriftform und Begründungsanforderungen</title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/47bdk/schiedsgerichtsordnung-schriftform-und-begrundungsanforderungen-40960</link>
                        <author>Bundesdelegiertenkonferenz (beschlossen am: 29.01.2022)</author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/47bdk/schiedsgerichtsordnung-schriftform-und-begrundungsanforderungen-40960</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Neufassung von § 5 Bundesschiedsordnung wie folgt</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Jeder Antrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Textform.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Jeder Antrag ist zu begründen und mit den erforderlichen Beweismitteln zu versehen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Anträge, Schriftsätze, Urkunden und Nachweise, auf die Bezug genommen wird, sind dem Bundesschiedsgericht postalisch in zweifacher Ausfertigung oder digital per E-Mail an <a href="mailto:bundesschiedsgericht@gruene.de">bundesschiedsgericht@gruene.de</a> zu übermitteln.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Landesschiedsgerichte sind binnen eines Monats nach Kenntnis der schriftlichen Gründe der angefochtenen Entscheidung einzulegen, soweit der zuständige Landesverband keine eigene Regelung hierüber getroffen hat.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 31 Jan 2022 14:36:23 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Beschluss S-11: S-11 Schiedsgerichtsordnung: Rechtsgrundlage für die Durchführung einer Video-Verhandlung beziehungsweise einer hybriden Verhandlung</title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/47bdk/schiedsgerichtsordnung-rechtsgrundlage-fur-die-durchfuhrung-einer-vid-2481</link>
                        <author>Bundesdelegiertenkonferenz (beschlossen am: 29.01.2022)</author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/47bdk/schiedsgerichtsordnung-rechtsgrundlage-fur-die-durchfuhrung-einer-vid-2481</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Einfügung eines neuen Absatzes 2 in § 10 SchO, die nachfolgenden Absätze (2-6 a.F., 4-8 n.F.) verschieben sich entsprechend:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die mündliche Verhandlung kann auch in Form einer Videoverhandlung durchgeführt werden. Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Mitglieder des Gerichts an einem Ort anwesend sind. Ebenso ist es möglich, einzelnen Mitgliedern des Gerichts, Verfahrensbeteiligten oder ihren Beiständen oder Verfahrensbevollmächtigten die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung zu ermöglichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Entscheidung über die Verfahrensweise trifft der/die (stellvertretende) Vorsitzende im Einvernehmen mit den gewählten Beisitzer*innen. Gleiches gilt für die Festsetzung von Ort und Zeit der mündlichen Verhandlung. Die Ladungsfrist beträgt mindestens 2 Wochen. Im Einvernehmen mit den Beteiligten kann sie verkürzt werden. Die Ladung erfolgt per E-Mail gegen Empfangsbekenntis, per Brief oder Fax. Die Ladung an die Beteiligten muss enthalten:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Ort und Zeit der Verhandlung,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. den Hinweis, dass bei Fernbleiben eines/einer Beteiligten in dessen/Deren Abwesenheit verhandelt und entschieden werden kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Änderung von § 8 SchO: Abs. 2 streichen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>: </em></p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 31 Jan 2022 14:35:41 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Beschluss S-09: S-09 Antragskommission</title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/47bdk/antragskommission-31658</link>
                        <author>Bundesdelegiertenkonferenz (beschlossen am: 29.01.2022)</author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/47bdk/antragskommission-31658</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 13 (9) Satz 2 lautet neu:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>... Sie setzt sich zusammen aus der/dem politischen Geschäftsführer*in, einem Mitglied des Parteirates, einem weiteren Mitglied des Bundesvorstandes sowie <strong>sieben </strong>durch die Bundesversammlung zu wählende Mitglieder.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 31 Jan 2022 14:34:01 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Beschluss S-13: S-13 Schiedsgerichtsordnung: Zurückweisung von Anträgen ohne mündliche Verhandlung</title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/47bdk/schiedsgerichtsordnung-zuruckweisung-von-antragen-ohne-mundliche-verh-18101</link>
                        <author>Bundesdelegiertenkonferenz (beschlossen am: 28.01.2022)</author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/47bdk/schiedsgerichtsordnung-zuruckweisung-von-antragen-ohne-mundliche-verh-18101</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 9 BSchO lautet neu:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„§ 9 Zurückweisung von Anträgen ohne mündliche Verhandlung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Erweist sich ein Antrag als unzulässig oder offensichtlich unbegründet, kann das Gericht durch einstimmigen Beschluss seiner gewählten Mitglieder den Antrag zurückweisen. Die Entscheidung ergeht ohne mündliche Verhandlung.“</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 31 Jan 2022 14:30:19 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Beschluss S-10: S- 10 Schiedsgerichtsordnung: Erhöhung der Anzahl der stellvertretenden Beisitzer*innen</title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/47bdk/schiedsgericht-erhohung-der-anzahl-der-stellvertretenden-beisitzer-in-20635</link>
                        <author>Bundesdelegiertenkonferenz (beschlossen am: 28.01.2022)</author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/47bdk/schiedsgericht-erhohung-der-anzahl-der-stellvertretenden-beisitzer-in-20635</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 21 Abs. 3 Bundessatzung wird ersetzt durch:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 21 Abs. 3 NEU</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bundesversammlung wählt den/die Vorsitzende<strong>, den/die stellvertretende Vorsitzende,</strong> eine*n weiterere*n Beisitzer*in sowie <strong>vier</strong> Stellvertretende Beisitzer*innen für zwei Jahre.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 21 Abs. 4 NEU</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Bundesschiedsgericht entscheidet grundsätzlich in der Besetzung mit <strong>dem/der</strong> Vorsitzenden und vier Beisitzer*innen, <strong>wobei der/die stellvertretende Vorsitzende sowohl die Funktion des/der Vorsitzenden als auch einer Beisitzer*in wahrnehmen kann<em>. </em></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§21 Abs. 5 NEU</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Durchführung des Schiedsverfahrens regelt die Schiedsgerichtsordnung.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 31 Jan 2022 14:28:56 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Beschluss S-01: S-01 Erhöhung der Anzahl der Antragsteller*innen </title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/47bdk/erhoehung_der_anzahl_der_antragstellerinnen_-48428</link>
                        <author>Bundesdelegiertenkonferenz (beschlossen am: 29.01.2022)</author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/47bdk/erhoehung_der_anzahl_der_antragstellerinnen_-48428</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 13 (8) Satz 4 lautet neu<br><br>
Antragsberechtigt sind <strong><em>... 50 Mitglieder,</em></strong> die gemeinschaftlich einen Antrag stellen, sowie die<br>
Bundesmitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND und der Bundesvorstand der GRÜNEN JUGEND.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 31 Jan 2022 14:25:12 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: A-08: Die Nukleare Teilhabe nicht auf Jahrzehnte festschreiben</title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/47bdk/die_nukleare_teilhabe_nicht_auf_jahrzehnte_festschreiben-29591?commentId=3673#comm3673</link>
                        <author>Elmar Rachle</author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/47bdk/die_nukleare_teilhabe_nicht_auf_jahrzehnte_festschreiben-29591?commentId=3673#comm3673</guid>
                        <description><![CDATA[Ich unterstütze diesen Antrag ebenfalls. Wer, wenn nicht wir setzen uns ein für Abrüstung und damit zugleich Ressourcenrettung und mehr Solidarität mit den hungernden, unterdrückten und von Not, Elend verursacht durch weltweite Ausbeutung "für unsseren Wohlstand", einhergehend dem Artensterben und der Klimakatstrophe. Weltweite Demilitarierung und eine Weltregieung unter dem Dach der UNO mit einer Weltpolizei könnte dafür eine Vision sein. Dafür sollten wir uns einsetzen und nicht für Waffenlieferungen, egal zu wem. We shall overcome oder give peace a chance - Frieden schaffen ohne Waffen. ]]></description>
                        <pubDate>Mon, 31 Jan 2022 11:43:37 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Beschluss D-05: Keine Renaissance der Atomenergie in Europa</title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/47bdk/keine-renaissance-der-atomenergie-in-europa-28151</link>
                        <author>Bundesdelegiertenkonferenz (beschlossen am: 28.01.2022)</author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/47bdk/keine-renaissance-der-atomenergie-in-europa-28151</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die in der Silvesternacht letzten Jahres vorgelegte Ergänzung zur EU-Taxonomie-Verordnung stuft die Atomenergie als „nachhaltige Technologie“ ein. Sollte dies so umgesetzt werden, dann erhielte diese Risikotechnologie politische Unterstützung. Auch wenn in Deutschland die drei noch laufenden AKWs wie beschlossen am Ende dieses Jahres abgeschaltet werden, so betreffen die Gefahren durch die Atomkraft weiterhin unser Land: Im Falle eines Störfalls, eines Unglücks oder eines Anschlages auf eines der zahlreichen grenznahen AKWs ist in Deutschland mit immensen Schäden an Menschen und Gütern zu rechnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch beliefern die Atomfabriken in Lingen und Gronau Atomanlagen weltweit. Sollte es infolge der Taxonomie-Verordnung zu einem AKW-Zubau kommen, dürften diese vermutlich einen neuen Aufschwung erleben. Dagegen ist die Endlagerfrage in praktisch allen europäischen Ländern nach wie vor völlig ungeklärt und es gibt weltweit kein einziges einsatzbereites Endlager.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein Ausbau der Atomenergie in Europa erhöht die Gefahren. Dieser Ausbau führt vermehrt zu Umweltschäden, auch in den Ländern, die Uran fördern, und erhöht die Menge des zu bewältigenden Atommülls. Gleichzeitig löst der Ausbau der Atomkraft keines der Klimaprobleme, wie jedoch in der Begründung der EU-Kommission zur „Nachhaltigkeit“ dargestellt wird. Durch die Bindung von Finanzmitteln erschwert diese das Erreichen der Pariser Klimaziele.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Atomenergie als nachhaltig zu erklären ist „Greenwashing“. Denn mit der Aufnahme der Atomenergie in die Taxonomie wird eine umweltschädliche Risikotechnologie befördert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch kann die Atomkraftnutzung in erheblichem Maß den Ausbau eines militärischen Nuklearwaffenarsenals unterstützen. Das gilt für alle Atomwaffen sowie für die &quot;small modular reactors&quot;, die z. B. für U-Boote eine erhebliche strategische Bedeutung haben. Die Taxonomie erleichtert so über die zivile Atomenergie die Produktion von Nuklearwaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die BDK von Bündnis 90/Die Grünen lehnt deshalb die Einstufung der Atomenergie als „nachhaltige Technologie“ ab.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen wir uns dafür ein,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>…dass Atomenergie nicht in die Taxonomie aufgenommen wird;<br>
…dass der Euratom-Vertrag in ein neues zeitgemäßes EU-Abkommen überführt wird, das die Förderung der Erneuerbaren Energien in den Mittelpunkt stellt und dafür Sorge trägt, dass die Altlasten der Atomindustrie europaweit dauerhaft verantwortlich gesichert und verwahrt werden;<br>
…dass in der EU eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen wird, dass AKWs ausreichend versichert sind und die Atomindustrie stärker in die Haftung einbezogen wird;<br>
…dass die stillgelegten deutschen AKW – wo das noch möglich ist – für Forschungen über Alterung und Materialverschleiß freigegeben werden, damit dringend zu klärende, strittige Fragen, wie z.B. zur Neutronenversprödung von verwendetem Stahl durch langjährige Bestrahlung, wissenschaftlich eindeutig beantwortet werden können;<br>
…die Folgen von Atomunfällen in Europa in den Blick zu nehmen und die Notfallpläne zu aktualisieren.</p></div></div><h2>Begründung der Dringlichkeit</h2><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 31 Jan 2022 08:47:33 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Beschluss D-02/03: EU-Taxonomie: Klare Kante gegen Atom und Gas – kein Greenwashing!</title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/47bdk/eu-taxonomie-klare-kante-gegen-atom-und-gas-kein-greenwashing-33867</link>
                        <author>Bundesdelegiertenkonferenz (beschlossen am: 28.01.2022)</author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/47bdk/eu-taxonomie-klare-kante-gegen-atom-und-gas-kein-greenwashing-33867</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die EU-Taxonomie und ihre Fortentwicklung:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die EU-Taxonomie-Verordnung ist eine Positivliste der nachhaltigen Technologien. Sie soll die Technologien benennen, die nachhaltig und &quot;grün&quot; sind. Sie wurde 2019 zwischen dem Europaparlament und dem Rat der Mitgliedstaaten verhandelt, trat im Juli 2020 in Kraft und soll ab 2023 angewendet werden. In der Taxonomie-Verordnung werden die Kriterien festgelegt, anhand derer Technologien und wirtschaftliche Tätigkeiten als &quot;nachhaltig&quot; eingestuft werden können. Die Europäische Kommission wird zudem ermächtigt, anhand dieser Kriterien und der Stellungnahme des Expertenrats für nachhaltige Finanzen eine Liste der Technologien und Aktivitäten mittels delegierten Rechtsakten festzulegen; diese Rechtsakte dürfen die Grundsätze nicht entscheidend ändern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Taxonomie-Verordnung soll nicht nur ein gesetzlich festgelegter Standard für &quot;grüne&quot; Investitionen sein, sie dient auch als Maßstab für die Verwendung europäischer Fördermittel wie beispielsweise den 750 Milliarden Euro schweren Corona-Wiederaufbaufonds. In der Silvesternacht 2021 wurde auf Druck einiger Mitgliedstaaten ein zweiter delegierter Rechtsakt vorgeschlagen. In diesem werden zwei Grundpfeiler der Taxonomie-Verordnung grob missachtet: das Prinzip &quot;do no significant harm&quot; (richte keinen maßgeblichen Schaden an) und die festgelegten Kriterien für die CO2-Intensität nachhaltiger Energieerzeugung. Stattdessen werden sowohl die hochgefährliche Atomenergie als auch fossiles Erdgas zu Übergangstechnologien erklärt. Damit wird die EU-Taxonomie als Goldstandard für nachhaltige Investitionen entwertet, Milliarden europäischer Steuergelder könnten statt in Erneuerbare Energien in Gaskraftwerke und Atommeiler fließen. Der Expertenrat für nachhaltige Finanzen hat dementsprechend eine vernichtende Stellungnahme zu diesem Rechtsakt abgegeben und fordert die Kommission auf, den Vorschlag zurückzuziehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für das Klima ist dieser Kompromiss fatal: Investitionen in Atomkraft und fossiles Gas sind demnach trotz der Einschränkungen grundsätzlich mit Investitionen in Erneuerbare Energien gleichgestellt. Damit gibt die Taxonomie das Ziel auf, ausschließlich nachhaltige Investitionen zu benennen und bremst damit wirksamen Klimaschutz aus. Die Taxonomie, die ursprünglich Greenwashing bekämpfen sollte, wird selbst zum Instrument von Greenwashing.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Fraktion Die Grünen/EFA im Europaparlament hat sich von Beginn an dafür eingesetzt, dass das EU-Ökosiegel für Finanzprodukte nur für wirklich nachhaltige Investitionen gilt, nicht für Gas- und Atomkraft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>I. Atomkraft</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Aufnahme von Atomkraft in die EU-Taxonomie ist angesichts der Opfer vergangener Atomkatastrophen falsch und geschichtsvergessen – und zudem gefährlich für die Sicherheit in Europa. Die nach wie vor ungeklärte Entsorgung der Abfälle, welche die Umwelt mehrere Hunderttausend Jahre schädigen, ist das genaue Gegenteil von „nachhaltig“! Die Atomenergie birgt zudem hohe Sicherheitsrisiken und statt die Umwelt zu schützen, verschmutzt sie sie nachhaltig. Die Verleihung eines Nachhaltigkeitssiegels an Atomkraft zweckentfremdet für den ökologischen Umbau dringend benötigte Investitionen und gefährdet die Glaubwürdigkeit des europäischen Green Deal. Es sei bemerkt, dass die Atomkraftnutzung in keiner einzigen der vielen bereits existierenden Nachhaltigkeitszertifizierungen genannt wird (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/siegelkunde"><span class="underline">https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/siegelkunde</span></a>).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>II. Erdgas</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Fossiles Gas verursacht entlang seiner Gewinnungs- und Transportkette große Mengen klimaschädlicher Treibhausgase, insbesondere durch den Hauptbestandteil Methan. Methan ist bis zu 82-mal klimaschädlicher als CO2 über 20 Jahre betrachtet (IPCC AR6). Derzeit verdrängt Erdgas immer mehr Kohle und Öl aus der Gewinnung für Wärme und Strom. Bei seiner Verbrennung entsteht zwar etwas weniger CO2, doch es bleibt ein fossiler Energieträger, der unser Klima zerstört.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei der Debatte um die Taxonomie wird die Frage der Rolle von fossilem Erdgas auf dem Weg zur Klimaneutralität und die Frage nach einem Öko-Siegel für nachhaltige Finanzinvestitionen vermischt. Es wird in geringem Maße auch der Zubau von Gaskraftwerkskapazitäten für ein zukünftiges auf 100 Prozent Erneuerbare ausgelegtes Energiesystem nötig sein. Es geht hier aber um die Frage nach einem Öko-Siegel, für das viel strengere Auflagen gelten müssen und mit dessen Hilfe der Ausbau der Erneuerbaren Energien gefördert werden soll. Fossiles Gas hat deshalb keinen Platz im EU-Öko-Siegel für nachhaltige Investitionen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Vorschlag der Kommission sieht die Nachhaltigkeit von Erdgas z.B. durch die Beimischung anderer Brennstoffe sowie durch Carbon Capture and Storage (CCS, CO2-Abtrennung und -einlagerung) gegeben. CCS ist jedoch ein Verfahren, das nicht ausreichend erprobt und gesellschaftlich umstritten ist, zudem verbraucht es selbst sehr viel Energie. Das Umweltbundesamt führt zu CCS auf (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/gewaesser/grundwasser/nutzung-belastungen/carbon-capture-storage#grundlegende-informationen"><span class="underline">https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/gewaesser/grundwasser/nutzung-<br>
belastungen/carbon-capture-storage#grundlegende-informationen</span></a><span class="underline">)</span>: &quot;Wissenschaftler gehen davon aus, dass durch die Abscheidung von CO2 bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe und einer anschließenden unterirdischen Speicherung 65 bis 80 Prozent des CO2 dauerhaft aus der Atmosphäre ferngehalten werden können. Ob die als Carbon Capture and Storage (CCS) bezeichnete Technik dieses Versprechen halten kann, ist jedoch noch nicht geklärt und gegenwärtig Thema verschiedener Forschungs- und Pilotprojekte.&quot; Mit dem Vorschlag der Kommission wird damit auch indirekt diese unausgereifte Technologie für nachhaltig erklärt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Atomkraft und Erdgasnutzung dürfen nicht Teil der Taxonomie werden, weil sie nicht Teil der<br>
Zukunft sind!</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erwartet daher,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>...dass in Deutschland ab sofort die Weichen auf einen massiven Zubau der Erneuerbaren Energien gestellt werden, damit fossile Energien so schnell wie möglich der Vergangenheit angehören;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>…dass die grünen Mitglieder der Bundesregierung, die grüne Bundestagsfraktion und der Bundesvorstand sich eindeutig für eine Ablehnung des Vorschlags der EU-Kommission aussprechen, der die Nutzung von Atomkraft und Erdgas als nachhaltig und damit förderwürdig einstuft und Deutschland im Rat der Mitgliedstaaten gegen den zweiten delegierten Rechtsakt und das damit verbundene Greenwashing von Atomkraft und fossilem Erdgas stimmt;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>...dass die Mitglieder der Greens/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament eine Mehrheit organisieren, um den von der EU-Kommission vorgelegten delegierten Rechtsakt abzulehnen und das Ökosiegel glaubwürdig zu halten;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>...dass die grünen Mitglieder der Bundesregierung und der Bundestagsfraktion sich zum jetzigen Zeitpunkt gegen die Einstufung von Carbon Capture and Storage als emissionsmindernd, nachhaltig und damit förderwürdig aussprechen;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>…dass die grünen Mitglieder der Bundesregierung, unsere Bundestagsfraktion und unser Bundesvorstand die Bundesregierung auffordern, zu prüfen, ob der delegierte Rechtsakt haltbar ist und sofern er das nicht ist, eine eigene Klage gegen die Einstufung von Atomenergie und Erdgas in die EU-Taxonomie zu initiieren oder alternativ sich der Klage Österreichs und Luxemburgs in der Sache anzuschließen.</p></div></div><h2>Begründung der Dringlichkeit</h2><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 31 Jan 2022 08:44:44 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Beschluss A-03: Pressefreiheit schützen</title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/47bdk/pressefreiheit-schutzen-asyl-und-freiheit-fur-juliane-assange-15155</link>
                        <author>Bundesdelegiertenkonferenz (beschlossen am: 28.01.2022)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßen die diese Woche erfolgte Entscheidung des britischen High Court im Fall Julian Assange. Mit dieser Entscheidung wird eine Überprüfung des Auslieferungsersuchens der USA durch den britischen Supreme Court möglich. Sie ist ein Beleg für die Bedeutung von fairen und rechtsstaatlichen Verfahren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es braucht international mehr und nicht weniger Schutz für Journalist*innen und für Plattformen wie Wikileaks. Eine freie Presse ist Grundvoraussetzung für das Funktionieren von Demokratien. Pressefreiheit und die Freiheit der Medien sind unteilbar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die gerichtliche Auseinandersetzung geht nun weiter. Großbritannien ist an die Regeln der Europäischen Menschenrechtskonvention gebunden. Rechtsstaatlicher Schutz sowie Grundrechte, wie insbesondere Pressefreiheit, stehen Julian Assange wie allen Journalisten und Hinweisgebern zu. Julian Assange ist schon jetzt von der Haft und der jahrelangen Isolation schwer gezeichnet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für uns ist klar: Nur eine Entscheidung, die seine Grundrechte und seinen Gesundheitszustand berücksichtigt, kann eine akzeptable sein.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 31 Jan 2022 08:39:39 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>