Veranstaltung: | 47. Bundesdelegiertenkonferenz |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | S Satzung |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Bundesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 29.01.2022 |
Eingereicht: | 31.01.2022, 14:54 |
Antragshistorie: | Version 1 |
S-03 Grundsatzprogramm löst Grundkonsens in der Satzung ab
Beschlusstext
Das Grundsatzprogramm löst den Grundkonsens als Bezugsrahmen für die Satzung ab. An
folgenden Stelle ersetzt das Grundsatzprogramm mit seinen dort definierten Grundwerten den
Grundkonsens in der Satzung:
§ 2 GRUNDWERTE
1. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legt seine grundsätzlichen Ziele, Werte und politischen Leitsätze
in einem Grundsatzprogramm nieder, im Bewusstsein um die vorangegangen Grundsatzprogramme
und den Grundkonsens von 1993, der für die Vereinigung von Bündnis 90 mit den Grünen steht.
Änderungen des Grundsatzprogrammes bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen
auf einer Bundesversammlung.)
2. Programme und Wahlplattformen sind Ausdruck des gemeinsamen politischen Willens. Sie
bewegen sich im Rahmen des Grundsatzprogrammsund werden mit einfacher Mehrheit von der
Bundesversammlung verabschiedet.
3. Im Anhang zu Programmen können zusätzliche oder weiterführende Auffassungen der
Mitgliedschaft und der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden, wenn eine relevante Minderheit
dies beantragt. Auch der Anhang muss sich im Rahmen der Grundwerte niedergelegten Grundsätze
bewegen. Er dient neben der Information der Anregung der Diskussion innerhalb von BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN. Näheres regelt die Geschäftsordnung.
§ 4 MITGLIEDSCHAFT
(1) Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kann jede und jeder werden, die/der die Grundwerte,
Satzung und Programme von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN anerkennt und keiner anderen Partei
angehört.
§ 7 RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER
(2) Jedes Mitglied hat die Pflicht,
1. die Grundwerte von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die in, den Programmen festgelegten Ziele zu
vertreten.
§ 8 FREIE MITARBEIT
(4) Freie Mitarbeit endet
- durch Erklärung gegenüber der jeweiligen Geschäftsstelle,
- durch Erlöschen bei fehlender Mitarbeit länger als 12 Monate,
- bei Verweigerung der Mitarbeit durch die zuständige Gliederung,
- bei Verstoß gegen die Prinzipien der Grundwerte und der Satzung.
§ 11 STRUKTUR
(2) Die Kreis- und Landesverbände haben Programm-, Satzungs-, Finanz- und Personalautonomie.
Programm und Satzung dürfen den Grundwerten der Bundesorganisation nicht widersprechen.
§ 13 DIE BUNDESVERSAMMLUNG
(3) 3. Die Beschlussfassung über das Grundsatzprogramm, die Bundesprogramme, die Satzung des
Bundesverbands, die Geschäftsordnung der Bundesversammlung, die Schiedsgerichtsordnung, die
Beitrags- und Kassenordnung.
8. Die Beschlussfassung über die Auflösung von Landesverbänden bei schwerwiegenden Verstößen
gegen die Grundwerte oder Satzung der Organisation mit Zweidrittelmehrheit.
§ 20 GRÜNE JUGEND BUNDESVERBAND
(1) Die GRÜNE JUGEND Bundesverband ist die politische Jugendorganisation von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN. Sie ist als Vereinigung der Partei ein Zusammenschluss mit der Zielsetzung, sich in
ihrem Wirkungskreis für die Grundwerte der Partei einzusetzen sowie die besonderen
Interessen der GRÜNEN JUGEND in den Organen der Partei zu vertreten, um an der politischen
Willensbildung mitzuwirken.
(2) Die GRÜNE JUGEND Bundesverband hat entsprechend den Gebietsverbänden der Partei (§ 9)
Programm-, Satzungs-, Finanz- und Personalautonomie. Sie erkennt Grundsätze und Ziele der
Bundespartei an, Programm und Satzung dürfen den Grundwerten der Bundespartei nicht
widersprechen.
§ 22 ORDNUNGSMAßNAHMEN
(2) Gegen ein Mitglied, das gegen die Satzung oder die Grundwerten verstößt oder in anderer
Weise das Ansehen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in einem Maße beeinträchtigt, das einen
Ausschluss noch nicht rechtfertigt, können verhängt werden:
§ 26 URABSTIMMUNG
(1) Über alle Fragen der Politik von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, insbesondere auch der Programme
und der Satzung, kann urabgestimmt werden. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder von BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN.