| Veranstaltung: | 47. Bundesdelegiertenkonferenz | 
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | S Satzung | 
| Status: | Beschluss | 
| Beschluss durch: | Bundesdelegiertenkonferenz | 
| Beschlossen am: | 31.01.2022 | 
| Angelegt: | 31.01.2022, 15:08 | 
| Antragshistorie: | Version 1  | 
S-20 GRÜNE JUGEND Delegierte in BAGen
Beschlusstext
BAG-Statut § 5 Mitgliedschaft in einer BAG wird neu gefasst:
Die Mitglieder einer BAG setzen sich wie folgt zusammen (jedes BAG-Mitglied hat je BAG nur 
eine Stimme):
(1) Die anerkannten LAGen können zwei Delegierte wie auch Ersatzdelegierte wählen, die vom 
Landesvorstand bestätigt werden müssen und vom Landesverband in die BAG entsandt werden. 
Falls keine entsprechende LAG existiert, entsendet der Landesvorstand allein die 
Delegierten. Diese Delegierten müssen mindestens alle zwei Jahre durch den Landesverband 
bestätigt werden. Die Bestätigungen sind sowohl den Sprecher*innen der BAG als auch dem 
Bundesvorstand vorzulegen. Die Delegierten sollten, müssen aber nicht Mitglied von BÜNDNIS 
90/DIE GRÜNEN sein.
(2) Jeder BAG gehört ein vom Bundesvorstand benanntes BuVo-Mitglied als stimmberechtigtes 
Mitglied an. Das entsprechende gilt für die BT-Fraktion bzw. die EP-Fraktion.
(3) Jeder BAG gehören zwei Delegierte der GRÜNEN JUGEND an.
(4) Jede Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kann ein/e Delegierte/n sowie 
Ersatzdelegierte je BAG benennen.
[...]
