Veranstaltung: | 47. Bundesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | S Satzung |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Bundesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 31.01.2022 |
Eingereicht: | 31.01.2022, 15:08 |
Antragshistorie: | Version 1 |
S-20 GRÜNE JUGEND Delegierte in BAGen
Beschlusstext
BAG-Statut § 5 Mitgliedschaft in einer BAG wird neu gefasst:
Die Mitglieder einer BAG setzen sich wie folgt zusammen (jedes BAG-Mitglied hat je BAG nur
eine Stimme):
(1) Die anerkannten LAGen können zwei Delegierte wie auch Ersatzdelegierte wählen, die vom
Landesvorstand bestätigt werden müssen und vom Landesverband in die BAG entsandt werden.
Falls keine entsprechende LAG existiert, entsendet der Landesvorstand allein die
Delegierten. Diese Delegierten müssen mindestens alle zwei Jahre durch den Landesverband
bestätigt werden. Die Bestätigungen sind sowohl den Sprecher*innen der BAG als auch dem
Bundesvorstand vorzulegen. Die Delegierten sollten, müssen aber nicht Mitglied von BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN sein.
(2) Jeder BAG gehört ein vom Bundesvorstand benanntes BuVo-Mitglied als stimmberechtigtes
Mitglied an. Das entsprechende gilt für die BT-Fraktion bzw. die EP-Fraktion.
(3) Jeder BAG gehören zwei Delegierte der GRÜNEN JUGEND an.
(4) Jede Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kann ein/e Delegierte/n sowie
Ersatzdelegierte je BAG benennen.
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