In praktisch allen Bereichen der Partei versuchen wir die Frauenbeteiligung zu stärken, um mehr für die Gleichberechtigung zu tun. Bei Anträgen und Änderungsanträgen wird der Frauenanteil auf die Gesamtzahl der Antragsteller*innen angezeigt, hat allerdings keinen weiteren Einfluss auf den Antrag. Deshalb muss hier eine Mindestparität bei der Antragsstellung eingesetzt werden.
Satzungsantrag: | Erhöhung der Anzahl der Antragsteller*innen |
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Antragsteller*in: | Bettina Deutelmoser (KV Stade) und 23 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 58%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch Abstimmung S-15 |
Eingereicht: | 29.12.2021, 14:55 |
Kommentare
Bettina Deutelmoser:
https://www.gruene-niedersachsen.de/gruene-geschlechtergerechtigkeit-mindestparitaet-bei-der-antragsstellung/
Bettina Deutelmoser:
Bettina Deutelmoser:
Bettina Deutelmoser:
Thomas Wolff:
danke, dass Du klarstellst, dass Du das Quorum eigentlich nicht radikal erhöhen möchtest. Das ist aber leider genau das, was bei Deinem Antrag und dem Antrag der BAG gleichen Inhalts das Ergebnis wäre. Und bitte bedenke mal (s. verschiedene Kommentare zum BAG-Antrag), ob eine Frauenquote, die wir für Gremien und Kandidatenenlisten haben, aus dem gleichen Grund für Anträge eingeführt werden sollte. Ich halte das nicht für richtig (auch unter rechtlichen Bedenken) und angesichts unserer insgesamt weit entwickelten Gleichstellungskultur auch für überflüssig.
Bettina Deutelmoser:
vielen Dank für deinen Kommentar. Aktuell lerne ich immer mehr an diesem Antrag. Sowohl bei dem Antrag der BAG als auch bei meinem Änderungsantrag geht es nur um das Quorum bei den Frauen, aber nicht darum, dass es sich auf die Gesamtantragsteller*innenzahl bezieht. Siehe auch die Mindestquotierung in Niedersachsen:
https://www.gruene-niedersachsen.de/gruene-geschlechtergerechtigkeit-mindestparitaet-bei-der-antragsstellung/
Hier werden Zahlen genannt, weil das Quorum 20 beträgt: Davon müssen mindestens zehn Frauen sein. Theoretisch können einen Antrag (oder Änderungsantrag) zehn Frauen und, z.B., zweihundert Männer stellen. Aber natürlich kann es auch umgekehrt laufen: zehn Männer und zweihundert Frauen.
Außerdem muss ich anmerken, dass ich von der "insgesamt weit entwickelten Gleichstellungskultur" eher wenig sehe oder erlebe. Sonst würden die Mitgliedschaften in unserer Partei die Geschlechterverteilung in der Gesellschaft besser widerspiegeln.
Mario Hüttenhofer:
Da müssten wir doch auch was machen in punkto Generationengerechtigkeit, oder? Ich denke Nein, denn jeder für sich entscheidet frei ober mitmachen möchte oder nicht, es geht ja um Anträge nicht um Entscheidungen.
Quoten aller Art bei Beteiligungsprojekten sind mE keine guten Lösungen. Da der Proporz auch (zu recht) von anderen unterrepräsentierten Gruppen eingefordert werden kann. Beim Antragsrecht handelt es sich im Kern um ein Mitgliederbeteiligungsrecht. Ein Schutzrecht. Dies darf nicht durch andere Mitglieder beschnitten werden, außer es würde dadurch nicht anwendbar, dass es zuviele Anträge gibt.
Ich schliesse mich der Haltung von Thomas Wolff an und habe das auch beim Antrag der BAG Demokratie und Recht mit weiteren Gründen untermauert.
Gerhard Klünder:
was das Frauenquorum betrifft, wollen wir das selbe, wie aus Deinen Erläuterungen ablesbar ist.
Der beantragte Text sagt aber etwas anderes. Danach müsste die Hälfte der Unterstützer*innen (und nicht die Hälfte der Mindestzahl, wie es der Beschluss der Grünen NDS eindeutig fordert) weiblich sein. Wenn der Text so beschlossen würde, dann würde der auch so zur Anwendung kommen, auch wenn Du das gar nicht so haben möchtest. Du solltest den Antrag also spätestens zurückziehen, wenn er gefahr läuft, eine Mehrheit zu finden.
Anne Rameil: