Im Sinne der Funktionsfähigkeit unserer basisdemokratischen Strukturen und Prozesse halten wir angesichts der erfreulicherweise stark angestiegenen Mitgliederzahlen eine moderate Erhöhung des Quorums für erforderlich, um eine Überlastung der Antragskommission zu verhindern und gleichzeitig zu gewährleisten, dass alle Delegierten vor der Versammlung ausreichend Gelegenheit zur Befassung mit den Anträgen und Änderungsanträgen haben.
Zwar bietet eine Prozentregel den Vorteil, dass sie sich flexibel den Mitgliederzahlen anpasst, sie bietet aber auch aus unserer Sicht unnötige Hürden für die Teilhabe unserer Mitglieder sowie das Risiko vielfältiger prozessualer Beschwerden. So sollten wir berücksichtigen, dass eine absolute Zahl leichter verständlich ist und keinerlei mathematische Kenntnisse erfordert, was im Sinne einer inklusiven Partei zu begrüßen ist.
Weiter stellen sich Fragen, wie zu welchem Stichtag und von wem die Mitgliederzahl offiziell ermittelt wird, inwieweit die ermittelte Mitgliederzahl durch ein Gremium überprüft wird und ob die Mitgliederzahl stets auf- oder, typischerweise auf den nächsten Zehntausender, abgerundet wird.
Die vorgeschlagenen 0,1 Prozent würden bei den gegenwärtig ca. 125.000 Mitgliedern (gerundet auf 130.000) ein Quorum von 130 Mitgliedern ergeben und mithin eine schlagartige Erhöhung auf das 6,5-Fache gegenüber dem aktuellen Wert. Eine derart starke Erhöhung lehnen wir auch deshalb ab, weil unsere Mitgliederzahl in den letzten vierzig Jahren seit 1982 lediglich um das 5,6-Fache gestiegen ist. Auch der Vergleich der Mitgliederzahlen seit der letzten Satzungsänderung 2014 zeigt eine Verdopplung dieser in den letzten sieben Jahren. Eine Erhöhung auf 50 Mitglieder stellt daher eine moderate Erhöhung im Sinne der Entwicklung der Mitgliederzahlen dar.
Wir möchten vermeiden die Beteiligungshürden für Mitglieder zu erhöhen, solange von Seiten des Bundesvorstands noch Maßnahmen zur besseren Bewältigung der Anträge ergriffen werden könnten und sehen insoweit die Verantwortung beim Bundesvorstand.
Zu bedenken ist weiterhin, dass unsere Partei und die Mitgliederzahlen regional unterschiedlich stark wachsen und sich hieraus ein wachsenden Ungleichgewicht zwischen z.B. Stadt und Land ergeben.
Zuletzt möchten wir den Antrag zum Anlass nehmen, den § 13 (8) im Sinne des Frauenstatuts umzugestalten.
Kommentare
Anne Rameil:
Lest euch bitte die Kommentare hier durch. Ich bin absolute Freundin von Quotierungen. Diese aber unter Anträgen zu verlangen, würde es vielfach schlicht unmöglich machen, überhaupt noch Anträge stellen zu können. Schaut euch an, wie die Frauenanteile bei Anträgen sind. Wir können doch nicht mit der Brechstange verlangen, dass Angräge auch von 50 % Frauen (oder FINTA) unterstützt werden. Es hat vielfache Gründe, warum Frauen weniger Zeit haben, sich durch Antragsfluten durchzulesen und diese zu unterstützen oder nicht. Ich bin durchaus ein recht engagiertes Parteimitglied (KV-Vorsitzende). Neben Firmenleitung, Familie und Ehrenamt ist aber schlicht meine Zeit begrenzt. Das hat nichts damit zu tun, dass ich gute Anträge nicht unterstützen würde, wenn sie mehrheitlich von Männern kommen (Sorry für copy/paste unter ähnlichen Anträgen.)