Dringlichkeitsbegründung:
Diesen Montag (24.01.2022) hat der High Court in London entschieden, dass der oberste britische Gerichtshof, der Supreme Court, sich mit der Überpüfung des Auslieferungsersuchens der USA befassen kann. Der Rechtsstreit über die Auslieferung Assanges wird damit noch mindestens bis zur Entscheidung des Supremes Courts, ob er sich mit dem Fall befassen wird, fortgesetzt. Weil derzeit noch völlig unklar ist, wie dieses Verfahren in der Sache ausgehen wird, ist gegenüber dem Zeitpunkt der Antragstellung des Antrages A03 eine neue Situation entstanden.
Antrag: | PRESSEFREIHEIT SCHÜTZEN - ASYL UND FREIHEIT FÜR JULIAN ASSANGE! |
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Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 27.01.2022) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 28.01.2022, 10:41 |
Kommentare
Simon Lissner:
Dank und Grüße
Simon Lissner
KV Limburg-Weilburg
Reinhard Bayer:
Reinhard Bayer:
Tabitha Elkins:
Hermann Hager:
Aber ich bin kein Experte für Internationales Recht.
Aber soweit ich weiss gibt es ein Auslieferungsabkommen zwischen Deutschland und USA.
Ich wäre mir nicht sicher, ob er bei uns besser geschützt wäre.
Das war/ist ja auch der Grund warum Edward Snowden immer noch in Russland festsitzt.
Man müsste prüfen, ob diese beiden, wenn sie das möchten, nicht bei uns einen Aufenthaltsstatus erlangen könnten, der eine solche Auslieferung verhindern könnte.
Assange und Snowden sollen ja je wg. Geheimnisverrat belangt werden.
Es ist schwierig darüber zu befinden, ob die USA, eine der ganz grossen Demokratien, solche juristischen Einschätzungen machen darf.