Da in den zu mailenden Unterlagen (neue Ziffer 3 bzw. alte Ziffer 2 des §5) auch personenbezogene Daten enthalten sein können, wäre aus meiner Sicht eine unverschlüsselte Mailversendung nicht zulässig. Für den Fall, dass Mails nicht selbst direkt verschlüsselt übertragen werden können, gibt es ausreichend relativ einfache Möglichkeiten, Dateien mit Passwort zu verschlüsseln (z.B. ZIP und PDF) und dann sicher zu mailen. Die Übertragung des Passwortes erfolgt dann auf gesondertem Übertragungsweg.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Satzungsantrag: | Schiedsgerichtsordnung: Schriftform und Begründungsanforderungen |
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Antragsteller*in: | Gerd Weichelt (KV Dithmarschen) und 5 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 33%) |
Status: | Antragsteller*innen sammeln (Berechtigung: Eingeloggte) |
Angelegt: | 26.12.2021, 15:16 |
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