Änderungen von S-12 zu Beschluss S-12
Ursprüngliche Version: | S-12 |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 17.12.2021, 12:33 |
Neue Version: | Beschluss S-12 |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 31.01.2022, 14:36 |
Titel
Von:
Schiedsgerichtsordnung: Schriftform und Begründungsanforderungen
Zu:
S-12 Schiedsgerichtsordnung: Schriftform und Begründungsanforderungen
Schiedsgerichtsordnung: Schriftform und Begründungsanforderungen
Zu:
S-12 Schiedsgerichtsordnung: Schriftform und Begründungsanforderungen
Antragstext
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§ 5 SchO Alte Fassung
(1) Jeder Antrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform, er ist zu begründen und mit Beweismitteln zu versehen. Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Landesschiedsgerichte sind binnen eines Monats nach Kenntnis der schriftlichen Grün der angefochtenen Entscheidung einzulegen, soweit der zuständige Landesverband keine eigene Regelung hierüber getroffen hat.
(2) Anträge, Schriftsätze und Urkunden, auf die Bezug genommen wird, sind dem Bundesschiedsgericht postalisch in zweifacher Ausfertigung oder digital per E-Mail an bundesschiedsgericht@gruene.de zuzusenden