Wenn die beantragte Satzungsänderung zur Zahl der Beisitzer*innen angenommen wird, muss die Wahlordnung angepasst werden.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antrag: | Wahlverfahren für die Wahl zum Bundesschiedsgericht |
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Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 13.12.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | AbstimmungErklärung: Bei Annahme des Antrags S-10 wird die Wahlordnung entsprechend dieses Änderungsantrags angepasst. |
Eingereicht: | 14.12.2021, 09:52 |
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