Wenn die beantragte Satzungsänderung zur Zahl der Beisitzer*innen angenommen wird, muss die Wahlordnung angepasst werden.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
| Antrag: | Wahlverfahren für die Wahl zum Bundesschiedsgericht | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 13.12.2021) | 
| Status: | Geprüft | 
| Verfahrensvorschlag: | Abstimmung Erklärung: Bei Annahme des Antrags S-10 wird die Wahlordnung entsprechend dieses Änderungsantrags angepasst. | 
| Angelegt: | 14.12.2021, 09:52 | 

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