Veranstaltung: | 48. Bundesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | FS Wertegeleitet, multilateral, handlungsfähig: grüne Friedens- und Sicherheitspolitik in der Zeitenwende |
Antragsteller*in: | Gorden Isler (KV Hamburg-Eimsbüttel) und 108 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 57%) |
Status: | Zurückgezogen |
Verfahrensvorschlag: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 02.09.2022, 14:37 |
FS-16: Keine Lager und Auffangstrukturen in Drittstaaten zur Reduzierung der Ankünfte schutzsuchender Menschen in der EU - Asylantragstellung und Asylverfahren innerhalb der EU Grenzen sicherstellen
Antragstext
Die 48. Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschließt:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Bundesregierung dazu auf, jetzt und zukünftig
sicherzustellen, dass die individuellen Fluchtgründe schutzsuchender Menschen
weiterhin in einem Asylverfahren innerhalb eines Landes der EU vorgetragen werden
können und Asylanträge in jedem Fall inhaltlich geprüft werden.
Asylschnellverfahren an den EU-Außengrenzen, die Inhaftierungen von Asylsuchenden in
den EU-Staaten sowie die Fiktion der Nichteinreise lehnen wir kategorisch ab.
Verträge und Abkommen mit Drittstaaten zum Aufbau von Auffangstrukturen und Lagern für
Menschen, die in der EU einen Asylantrag stellen wollen, lehnen wir ab.
Jede Form finanzieller Unterstützung an staatliche und nichtstaatliche Einrichtungen
(z.B.Küstenwachen, Grenzschutz- und Sicherheitsbehörden in Drittstaaten) innerhalb und
außerhalb der EU, die sich an Zurückweisungen, erzwungenen Rückführungen und der
Verhinderung der Asylantragstellung in einem sicheren Land beteiligen, oder diese
organisieren, lehnen wir ab.
Begründung
Die tiefe Spaltung innerhalb der EU im Umgang mit Migration und die ungelöste Frage einer solidarischen Politik bei der Aufnahme von Geflüchteten und Migrant*innen führt zu Lösungsvorschlägen, die schutzsuchende Menschen daran hindern sollen, einen Asylantrag in einem Schutz bietenden Land innerhalb der EU zu stellen.
Die Europäische Union stellt Herkunfts- und Transitstaaten umfassende finanzielle Mittel sowie materielle Ressourcen und Ausbildungsmaßnahmen zum Zwecke der Verhinderung von Migrationsbewegungen und Flucht zur Verfügung. Zu den Ländern zählen u.a. Libyen, Marokko, Tunesien, Niger. Dies erfolgt unter Missachtung von Menschenrechte und dem Recht auf Asylantragstellung. Die deutsche Bundesregierung steht hier in der Verantwortung.
Die Idee, Lager und Auffangstrukturen in Drittstaaten aufzubauen, ist ein Beispiel für den Versuch, die Menschen am Erreichen der EU-Außengrenzen zu hindern. Wir wollen sicherstellen, dass ein individueller Asylantrag innerhalb eines EU-Landes gestellt werden kann.
Kommentare
Kai Echelmeyer:
Phyliss H. Demirel:
Katja Schrickel-Ischebeck:
Pascal Bittes:
Gorden Isler:
P.S. Deine Antwort irritiert mich ansonsten auch sehr persönlich. Bist du der Meinung, dass Deutschland weniger Schutzsuchende aufnehmen sollte?