Veranstaltung: | 48. Bundesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | K Klimakrise als Menschheitsaufgabe: für Klimaschutz, für Freiheit |
Antragsteller*in: | David Mohr (KV Bremen LdW) und 6 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 43%) |
Status: | Antragsteller*innen sammeln (Berechtigung: Eingeloggte) |
Angelegt: | 30.08.2022, 13:52 |
S-Pedelecs (Rad mit Tretunterstützung bis 45 km/h) auf Radwegen grundsätzlich erlauben
Antragstext
Wir Grüne setzen uns in der Bundesregierung dafür ein, dass die Straßenverkehrsordnung
(StVO) dahingehend geändert wird, dass auch sogenannte S-Pedelecs (Tretunterstützung bis 45
km/h) grundsätzlich dort erlaubt sind, wo auch der bisherige Radverkehr erlaubt ist.
Begründung
Machen wir die Verkehrswende und Klimaschutz konkret: Wir wollen doch erreichen, dass es für Radverkehr einen deutlichen Geschwindigkeitsvorteil gibt, dass auch Strecken jenseits 10 km für das Rad attraktiver werden. Hier spielen S-Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h leider eine noch untergeordnete Rolle, aus einem einfachen Grund: Es dürfen nur Straßen, die auch für Autos freigegeben sind, benutzt werden, oder extra dafür freigebene Strecken (S-Pedelec frei - siehe Tübingen). Auf Autostraßen sorgt die Benutzung von S-Pedelecs mitunter für Konflikte mit Autofahrenden, weil diesen oft nicht bekannt ist, dass es sich um ein S-Pedelec handelt, was mitnichten, auf dem Radweg fahren darf.
Durch die Freigabe der S-Pedelecs auf Radwegen können Autostaus umfahren werden, die bestehende Radinfrastruktur legal genutzt werden und der Umstieg vom Auto aufs Rad wird konkret gefördert, auch für längere Strecken.
Des Weiteren wird das (illegale - aber häufig anzutreffende) Radtuning von Pedelecs bis 25 km/h damit unnötig gemacht.
Bekanntestes Gegenargument dieser Forderung ist:
"45 km/h ist auf dem Radweg viel zu schnell"
Antwort: Man darf auch langsamer fahren! Grundsätzlich gilt sowieso immer und überall §1 der StVO:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Mit dem gleichen Argument dürften auch keine 300 km/h Sportwagen in Spielstraßen und 30er Zonen fahren!
Außerdem wären an bestimmten Orten auch Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Radwegen denkbar.
Mehr Infos zu dieser Forderung:
weitere Antragsteller*innen
- Thomas Pfeiffer (KV Dresden)
- Rafael Schyska (KV Bremen-Nordost)
- Mario Härtig (KV Görlitz)
- Carmen Fontagnier (KV Mannheim)
- Andrea Piro (KV Rhein-Sieg)
- Flora Weichmann (KV Starnberg)
Kommentare
Thomas Pfeiffer:
David Mohr:
Arne Babenhauserheide:
Auch wenn es prinzipiell möglich ist, mit einem herkömmlichen Fahrrad über 25 km/h zu kommen, kann das die überwiegende Mehrheit der Leute nicht, das ist also nicht vergleichbar.
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf städtischen Radwegen wäre laut Vorsorgeprinzip vor einer allgemeinen Freigabe zumindest in Städten überall dort nötig, wo Fahrradweg und Fußweg zusammen laufen (für beide freigegeben sind) oder direkt aneinandergrenzen (ohne Abstand nebeneinander laufen).
Bei Radwegen über Land und mit guter Sicht kann ich es mir allerdings gut vorstellen.
Arne Babenhauserheide:
Eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Radwegen innerorts für motorisierte Transportmittel (also auch e-scooter, motorisierte Skateboards, usw.) auf 25 km/h würde helfen.
Wobei ich mir Sorgen mache, dass Leute das als Richtgeschwindigkeit missverstehen könnten (fahrt mal mit dem Auto in einer 50-Zone nur 30).
Andrea Piro:
Marlene Komitsch:
Dieser Antrag vergisst die Gruppe, zu der wir alle natürlicher Weise gehören, die zu Fuß gehenden.
Ich lehne ihn ohne Ergänzungen und Korrekturen ab. Jedes Fahrzeug, das motorisiert ist sollte Kennzeichnungspflichtig sein. Auf die Gesetzestreue und Vernunft (§1 StVO) zu setzen ist unrealistisch.
Thorsten Schulze:
Innerorts halte ich 45 km/h für zu schnell.
Thomas Pfeiffer:
Keep it safe and simple: Tempo 30 innerstädtisch auf allen Wegen.
Arne Babenhauserheide:
Tempo 30 ist bei einem Rennrad weniger riskant für die anderen Leute im Verkehr als bei einem S-Pedelec (oder gar einem PKW).
Allerdings ist auch Tempo 30 mit dem Pedelec zu viel bei einem Weg, auf dem auch Fußgänger sind. Tempo 25 (die Maximalgeschwindegkeit der normalen Pedelecs) sollte das Maximum von Motorisierten auf dem innerstädtischen Radweg sein.
Gleiches gleich behandeln, aber ungleiches eben auch ungleich.
Thomas Pfeiffer:
Das halte ich für wissenschaftlich nicht haltbar. Bisher gibt gar kein Tempolimit auf gemeinsam genutzten Rad/Gehwegen. Die größte Gefahr geht vom der Fahrer*in aus egal welche Art von Fahrrad. Auch E bikes können schneller als 25km/h fahren, durch illegale Freischaltung oder Muskelkraft.
Ein Rennrad kann locker 50-60 in der Ebene fahren.
Auf der Straße gilt auch EIN Tempolimit für alle Fahrzeuge. Daher gleiche Bedingungen für alle. Wenn 25 als Limit auf Radwegen gelten soll, dann für alle Radfahrer, und dann auch für S-Pedelcs und Rennräder.
Es geht hier eigentlich darum das S-Pedelecs genauso rechtlich behandelt werden wie Ebikes und normale Fahrräder. Tempolimit wäre ein anderer Antrag.
Arne Babenhauserheide:
(nein, ich finde nicht, dass sie das sollten; ich schreibe das hier, um klar zu machen, dass „gleiche Bedingungen für alle“ nur bei Vergleichbarkeit gilt, die ist aber nicht gegeben, weil Pedelecs viel schwerer als die meisten unmotorisierten Fahrräder sind)
Thomas Pfeiffer:
Meine Forderung war Tempo 30 innerstädtisch, dann könnte man sich die ganze komplizierte Diskussion schenken. Die Hauptgefahr für Radfahrer ist der PKW und LKW Verkehr mit viel zu hohem Tempo in den Städten. Auf innerstädt. Strassen wird kein Unterschied gemacht von welchem Verkehrsmittel mit welchem Tempo und Gewicht Sie gemäss StVO genutzt werden.
Wenn wir die Verkehrswende beschleunigen wollen muss emmisionsfreier Verkehr gefördert und sicherer gemacht werden, Verkomplizierung hilft da nicht.
Thomas Pfeiffer:
Meine Forderung war Tempo 30 innerstädtisch, dann könnte man sich die ganze komplizierte Diskussion schenken. Die Hauptgefahr für Radfahrer ist der PKW und LKW Verkehr mit viel zu hohem Tempo in den Städten. Auf innerstädt. Strassen wird kein Unterschied gemacht von welchem Verkehrsmittel mit welchem Tempo und Gewicht Sie gemäss StVO genutzt werden.
Wenn wir die Verkehrswende beschleunigen wollen muss emmisionsfreier Verkehr gefördert und sicherer gemacht werden, Verkomplizierung hilft da nicht.
Arne Babenhauserheide:
Fahrräder mit Motor auf innerstädtischen Radwegen mit maximal 25km/h bildet die Unterschiede besser ab. Nicht perfekt, aber besser. Das Rennrad mit 30 ist wegen dem viel geringeren Gewicht weniger gefährlich als das Pedelec mit 25, bei 40 wird es für mich unklar (die Geschwindigkeit geht in die Aufprallenergie quadratisch ein, das Gewicht linear) — ist Rennrad mit 40 wirklich ein in der Stadt häufiger anzutreffender Fall?
S-Pedelec mit 30 ist laut Herstellern der Normalfall („erreichen sie leicht“). Und das ist durch das Gewicht für Fußgänger gefährlich.
Illegal auf über 25km/h umgebaute Pedelecs (nicht S-…) sind illegal, und das sollte konsequent verfolgt werden.
Auf innerstädtischen Straßen sind außer beim Queren der Straße keine Fußgänger unterwegs. Radler brauchen sichere Wege, die dürfen es den Verkehr aber nicht für die Fußgänger gefährlicher machen.
Thomas Pfeiffer:
Arne Babenhauserheide:
(ich hätte einen Änderungsantrag gestellt, der die viel bessere Differenzierung im verlinkten Artikel übernimmt, aber dazu sehe ich keine Möglichkeit).