Änderungen von V-27 zu Beschluss V-27
Ursprüngliche Version: | V-27 |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 02.09.2022, 15:59 |
Neue Version: | Beschluss V-27 |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 17.10.2022, 18:33 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 1 bis 5:
Wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen uns dafür ein, dass der Bund in den nächsten Jahren ausreichend finanzielle Mittel für den Radverkehr vorsieht. Laut Nationalem Radverkehrsplan sind 30 Euro pro Person pro Jahr erforderlich, davon muss der Bund mindestens ein Drittel übernehmen. Perspektivisch streben wir eine Radverkehrsmilliarde an. Dafür müssen in den Jahren ab 2023 der Topf für Radwege an Bundesfernstraßen aufgestockt und insbesondere ausreichend Mittel für das Programm Stadt&Land bereit gestellt werden.
Wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen uns dafür ein, dass der Ausbau überregionaler Radwege aus Bundesmitteln finanziert wird und nicht mehr nur an Förderprogramme gekoppelt ist. Die Bundesregierung hat dafür zu sorgen, dass die Kommunen bei der Aufgabe des Ausbaus dieser Radwege soweit unterstützt werden, dass für sie dadurch kein überproportionaler Mehraufwand entsteht.
Radwege an Bundesfernstraßen müssen ebenso wie die Radinfrastruktur in den Kommunen schnell ausgebaut werden können. Die Kommunen brauchen eine Finanzierungs-Perspektive, damit sie die Planung von Radverkehrsprojekten aufnehmen oder fortsetzen können. Bund und Länder müssen die Kommunen bei der Aufgabe des Ausbaus überregionaler Radwege soweit unterstützen, dass für sie dadurch kein überproportionaler Mehraufwand entsteht.