Wie von Janina Rhode kommentiert ist für die vollwertige Arbeit in der Psychotherapie auch eine Weiterbildung notwendig, bei der es ebenso an Unterstützund mangelt.
Was gegen diesen Änderungsantrag sprechen könnte ist, dass diese Weiterbildungen dem Landesrecht unterliegen könnten (wenn ich https://www.bundesgesundheitsministerium.de/psychotherapeutenausbildung.html richtig lese).
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