Antrag: | Kein EU-Geld für Autokraten - Europas Rechtsstaat schützen! |
---|---|
Antragsteller*in: | OV Uttenreuth (dort beschlossen am: 19.09.2022) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: V-34-001 |
Eingereicht: | 23.09.2022, 11:30 |
V-34-038: Kein EU-Geld für Autokraten - Europas Rechtsstaat schützen!
Verfahrensvorschlag zu V-34-001: Antragstext
Von Zeile 1 bis 27:
Demokratie und Rechtsstaat in Europa sind stark gefährdet! Die Regierung in Ungarn baut systematischgezielt die Demokratie ab. Premierminister Viktor Orbán gründet seine Macht in Teilen auf Korruption und Vetternwirtschaft und nutzt sein Vetorecht als nationalistisches Instrument und schränkt damit die Einheit und Handlungsfähigkeit der EU ein. FreieDie Arbeit freier Medien existieren praktisch nicht mehr und die Rechte von Minderheiten und Geflüchteten wuwerden stark eingeschränkt. In den vergangenen Jahren ließen sich auch in anderen EU-Mitgliedstaaten ähnliche Versuche beobachten, freie Medien zu bedrohen oder die Justiz anzugreifen.[Zeilenumbruch]
Auch die polnische Regierungspartei PiS hat in den vergangenen Jahren einen gefährlichen politischen Kurs eingeschlagen, der die Unabhängigkeit der Justiz gefährlich untergräbt. Urteile des Europäischen Gerichtshofs werden regelmäßig ignoriert. Die PiS-Partei hat die Rechte von Frauen, Angehörigen der LGBTQI-Community, Geflüchteten und vielen anderen angegriffen.
EU-Regierungen, die die Rechtsstaatlichkeit und die demokratischen Werte nicht respektieren, sollten mit entsprechenden finanziellen Konsequenzen rechnen müssen. Die Bekämpfung von Missbrauch und Korruption mit EU-Geldern muss höchste Priorität haben. Wir können nur dann verhindern, dass Ungarn oder auch andere Mitgliedstaaten wie Polen in autokratische Verhältnisse abgleiten, wenn das Auszahlen von EU-Geldern strikt an die Einhaltung von Rechtstaatsprinzipien geknüpft wird. EU-Gelder dürfen nicht missbraucht werden, um die Rechtsstaatlichkeit zu untergraben.und politischen Konsequenzen rechnen müssen. Das Art. 7 Verfahren, welches zum Entzug des Stimmrechts für Mitgliedstaaten führen kann, ist allerdings durch die notwendige Einstimmigkeit im Rat blockiert. Die Bekämpfung von Missbrauch und Korruption mit EU-Geldern muss jetzt höchste Priorität haben. Die Verknüpfung der Auszahlung von EU-Geldern an Rechtsstaatsprinzipien ist der wichtigste Beitrag der EU, um ein Abgleiten vom gemeinschaftlichen Wertekonsens zu verhindern.
EU-Gelder dürfen nicht missbraucht werden, um die Rechtsstaatlichkeit zu untergraben.
Die Europäische Kommission und ihre Präsidentin Ursula von der Leyen sind die Hüterinnen der Europäischen Verträge. Die Kommission ist verpflichtet, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu verteidigen, zögert aber, die dafür nötigen Instrumente zu nutzen. Trotz der anhaltenden Krise der Rechtsstaatlichkeit erhalten autoritäre Regierungen in Europa weiterhin EU-Gelder, ohne dass daran Bedingungen geknüpft sind.
Ungarn, aber auch Polen zählen zu den größten Nettoempfängern in der EU. So erhielt Polen im Jahr 2020 13,2 Milliarden Euro aus dem regulären EU-Budget und Ungarn 4,9 Milliarden Euro. Gegen Ungarn läuft seit April endlich ein Verfahren im Rahmen der Rechtsstaatskonditionalität, das zu einem Einfrieren aller EU-Zahlungen an das Land führen kann., zählen zu den größten Nettoempfängern in der EU. So erhielt Polen im Jahr 2020 13,2 Milliarden Euro aus dem regulären EU-Budget und Ungarn 4,9 Milliarden Euro. Diese Solidarität unter den EU-Mitgliedsstaaten ist wichtig, sie fußt aber auf einer gemeinsamen Wertebasis, der sich alle Mitgliedsstaaten mit ihrem Beitritt zur EU verpflichtet haben.
Die Europäische Kommission und ihre Präsidentin Ursula von der Leyen sind die Hüterinnen der Europäischen Verträge. Die Kommission ist verpflichtet, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu verteidigen. Dafür muss sie die nötigen Instrumente nutzen. Wir begrüßen, dass die EU Kommission nun erstmals die Konditionalitäts-Verordnung angewandt hat und Ungarn EU-Hilfen in Höhe von 7,5 Milliarden Euro frieren will. Es ist enorm wichtig, dass dieses neue Instrument rechtlich absolut einwandfrei und gerichtsfest genutzt und nicht beschädigt wird.
Von Zeile 32 bis 40:
Euro in Tranchen an die polnische Regierung ausgezahlt werden, wenn entsprechende Meilensteine erfüllt werden. Diese Meilensteine sind allerdings umstritten, da auch durch deren Erfüllung die EuGH Urteile weiterhin nicht vollständig umgesetzt und die Unabhängigkeit der Justiz nicht wiederhergestellt wäre. Die Verhandlungen zwischen Kommission und ungarischer Regierung über die Genehmigung des ungarischen Wiederaufbauplans dauern noch an.. Die Verhandlungen zwischen Kommission und ungarischer Regierung über die Genehmigung des ungarischen Wiederaufbauplans dauern noch an.
Europa muss die Grundrechte der EU-Bürger*innen in allen EU-Ländern verteidigen. Wir müssen dafür sorgen, dass das Geld der Steuerzahler*innen bei den Bürger*innen ankommt und nicht in den Taschen von Autokraten und ihren Freunden verschwindet.EU-Gelder der Stärkung von Wohlstand, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit dienen und nicht in den Taschen von Autokraten und ihren Freunden verschwinden.
Wir werben bei unseren europäischen Partnern dafür, dass schwerwiegende und anhaltende Verletzungen der EU-Werte Konsequenzen haben, die über haushaltspolitische Maßnahmen hinausgehen.
Von Zeile 42 bis 63:
Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) auf, im laufenden Rechtsstaatsverfahren gegen Viktor Orbans Regierung die Suspendierung aller EU-Zahlungen an Ungarn auf den Weg zu bringen;
- Die EU-Kommission auf, im laufenden Rechtsstaatsverfahren gegen die ungarische Regierung die Suspendierung von EU-Geldern weiter voran zu treiben und bei fortgesetzten Rechtsstaatsverstößen die Suspendierung weiterer Zahlungen zu beschließen;
Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten auf, im Rat für eine Suspendierung der Gelder an Ungarn zu stimmen und aktiv eine Koalition mit anderen Mitgliedstaaten für die Annahme des Kommissionsvorschlag zu bilden;
- Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten auf, im Rat aktiv für ein solches Vorgehen durch die EU-Kommission zur Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit und der Unabhängigkeit der Justiz in Ungarn einzutreten;
Die Europäische Kommission und die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten auf, keine Zahlungsanträge der polnischen Regierung im Rahmen des Wiederaufbaufonds zu genehmigen, solange die polnische Regierung nicht die Urteile des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt hat, die in Zusammenhang mit der Erfüllung der “Meilensteine” der EU-Kommission stehen;
- Die Europäische Kommission und die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten auf, die Zahlungsanträge der polnischen Regierung im Rahmen des Wiederaufbaufonds nur zu genehmigen, wenn die vereinbarten Meilensteine erfüllt und die dazugehörenden EUGH-Urteile umgesetzt werden;
Die Europäische Kommission auf, den ungarischen Wiederaufbauplan erst zu genehmigen, wenn die ungarische Regierung alle durch die EU-Kommission dokumentierten Rechtsstaatsverstöße behoben hat;nur in Abhängigkeit der Behebung der durch die EU-Kommission dokumentierten Rechtsstaatsverstöße zu genehmigen;
Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten auf, im Rat gegen die Genehmigung des ungarischen Wiederaufbauplans zu stimmen, um die Zahlung von Wiederaufbaugeldern an die Orban-Regierung zu blockieren, solange die ungarische Regierung nicht alle Rechtsstaatsmängel vollständig behoben hat;
- Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten auf, im Rat den ungarischen Wiederaufbauplan nur zu genehmigen, wenn die eklatanten Rechtsstaatsmängel behoben werden;
Die Europäische Kommission als Hüterin der Verträge auf, die bestehenden Rechtsstaatsinstrumente konsequenter und zeitnah zu nutzen, und die Urteile des Europäischen Gerichtshofs durchzusetzen, vor allem mithilfe der konsequenten Beantragung von Strafzahlungen im Falle einer Nicht-Umsetzung der Gerichtsurteile;
- Die Europäische Kommission als Hüterin der Verträge auf, die bestehenden Rechtsstaatsinstrumente konsequent und zeitnah zu nutzen, und die Urteile des Europäischen Gerichtshofs durchzusetzen.
Antragstext
Von Zeile 38 bis 40 einfügen:
Europa muss die Grundrechte der EU-Bürger*innen in allen EU-Ländern verteidigen. Wir müssen nicht nur dafür sorgen, dass das Geld der Steuerzahler*innen bei den Bürger*innen ankommt und nicht in den Taschen von Autokraten und ihren Freunden verschwindet, sondern auch dafür, dass die demokratischen und rechtsstaatlichen Rechte aller EU-Bürger*innen, auch die Ungarns, eingehalten werden.
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Demokratie und Rechtsstaat in Europa sind stark gefährdet! Die Regierung in Ungarn baut systematischgezielt die Demokratie ab. Premierminister Viktor Orbán gründet seine Macht in Teilen auf Korruption und Vetternwirtschaft und nutzt sein Vetorecht als nationalistisches Instrument und schränkt damit die Einheit und Handlungsfähigkeit der EU ein. FreieDie Arbeit freier Medien existieren praktisch nicht mehr und die Rechte von Minderheiten und Geflüchteten wuwerden stark eingeschränkt. In den vergangenen Jahren ließen sich auch in anderen EU-Mitgliedstaaten ähnliche Versuche beobachten, freie Medien zu bedrohen oder die Justiz anzugreifen.[Zeilenumbruch]
Auch die polnische Regierungspartei PiS hat in den vergangenen Jahren einen gefährlichen politischen Kurs eingeschlagen, der die Unabhängigkeit der Justiz gefährlich untergräbt. Urteile des Europäischen Gerichtshofs werden regelmäßig ignoriert. Die PiS-Partei hat die Rechte von Frauen, Angehörigen der LGBTQI-Community, Geflüchteten und vielen anderen angegriffen.
EU-Regierungen, die die Rechtsstaatlichkeit und die demokratischen Werte nicht respektieren, sollten mit entsprechenden finanziellen Konsequenzen rechnen müssen. Die Bekämpfung von Missbrauch und Korruption mit EU-Geldern muss höchste Priorität haben. Wir können nur dann verhindern, dass Ungarn oder auch andere Mitgliedstaaten wie Polen in autokratische Verhältnisse abgleiten, wenn das Auszahlen von EU-Geldern strikt an die Einhaltung von Rechtstaatsprinzipien geknüpft wird. EU-Gelder dürfen nicht missbraucht werden, um die Rechtsstaatlichkeit zu untergraben.und politischen Konsequenzen rechnen müssen. Das Art. 7 Verfahren, welches zum Entzug des Stimmrechts für Mitgliedstaaten führen kann, ist allerdings durch die notwendige Einstimmigkeit im Rat blockiert. Die Bekämpfung von Missbrauch und Korruption mit EU-Geldern muss jetzt höchste Priorität haben. Die Verknüpfung der Auszahlung von EU-Geldern an Rechtsstaatsprinzipien ist der wichtigste Beitrag der EU, um ein Abgleiten vom gemeinschaftlichen Wertekonsens zu verhindern.
EU-Gelder dürfen nicht missbraucht werden, um die Rechtsstaatlichkeit zu untergraben.
Die Europäische Kommission und ihre Präsidentin Ursula von der Leyen sind die Hüterinnen der Europäischen Verträge. Die Kommission ist verpflichtet, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu verteidigen, zögert aber, die dafür nötigen Instrumente zu nutzen. Trotz der anhaltenden Krise der Rechtsstaatlichkeit erhalten autoritäre Regierungen in Europa weiterhin EU-Gelder, ohne dass daran Bedingungen geknüpft sind.
Ungarn, aber auch Polen zählen zu den größten Nettoempfängern in der EU. So erhielt Polen im Jahr 2020 13,2 Milliarden Euro aus dem regulären EU-Budget und Ungarn 4,9 Milliarden Euro. Gegen Ungarn läuft seit April endlich ein Verfahren im Rahmen der Rechtsstaatskonditionalität, das zu einem Einfrieren aller EU-Zahlungen an das Land führen kann., zählen zu den größten Nettoempfängern in der EU. So erhielt Polen im Jahr 2020 13,2 Milliarden Euro aus dem regulären EU-Budget und Ungarn 4,9 Milliarden Euro. Diese Solidarität unter den EU-Mitgliedsstaaten ist wichtig, sie fußt aber auf einer gemeinsamen Wertebasis, der sich alle Mitgliedsstaaten mit ihrem Beitritt zur EU verpflichtet haben.
Die Europäische Kommission und ihre Präsidentin Ursula von der Leyen sind die Hüterinnen der Europäischen Verträge. Die Kommission ist verpflichtet, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu verteidigen. Dafür muss sie die nötigen Instrumente nutzen. Wir begrüßen, dass die EU Kommission nun erstmals die Konditionalitäts-Verordnung angewandt hat und Ungarn EU-Hilfen in Höhe von 7,5 Milliarden Euro frieren will. Es ist enorm wichtig, dass dieses neue Instrument rechtlich absolut einwandfrei und gerichtsfest genutzt und nicht beschädigt wird.
Von Zeile 32 bis 40:
Euro in Tranchen an die polnische Regierung ausgezahlt werden, wenn entsprechende Meilensteine erfüllt werden. Diese Meilensteine sind allerdings umstritten, da auch durch deren Erfüllung die EuGH Urteile weiterhin nicht vollständig umgesetzt und die Unabhängigkeit der Justiz nicht wiederhergestellt wäre. Die Verhandlungen zwischen Kommission und ungarischer Regierung über die Genehmigung des ungarischen Wiederaufbauplans dauern noch an.. Die Verhandlungen zwischen Kommission und ungarischer Regierung über die Genehmigung des ungarischen Wiederaufbauplans dauern noch an.
Europa muss die Grundrechte der EU-Bürger*innen in allen EU-Ländern verteidigen. Wir müssen dafür sorgen, dass das Geld der Steuerzahler*innen bei den Bürger*innen ankommt und nicht in den Taschen von Autokraten und ihren Freunden verschwindet.EU-Gelder der Stärkung von Wohlstand, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit dienen und nicht in den Taschen von Autokraten und ihren Freunden verschwinden.
Wir werben bei unseren europäischen Partnern dafür, dass schwerwiegende und anhaltende Verletzungen der EU-Werte Konsequenzen haben, die über haushaltspolitische Maßnahmen hinausgehen.
Von Zeile 42 bis 63:
Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) auf, im laufenden Rechtsstaatsverfahren gegen Viktor Orbans Regierung die Suspendierung aller EU-Zahlungen an Ungarn auf den Weg zu bringen;
- Die EU-Kommission auf, im laufenden Rechtsstaatsverfahren gegen die ungarische Regierung die Suspendierung von EU-Geldern weiter voran zu treiben und bei fortgesetzten Rechtsstaatsverstößen die Suspendierung weiterer Zahlungen zu beschließen;
Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten auf, im Rat für eine Suspendierung der Gelder an Ungarn zu stimmen und aktiv eine Koalition mit anderen Mitgliedstaaten für die Annahme des Kommissionsvorschlag zu bilden;
- Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten auf, im Rat aktiv für ein solches Vorgehen durch die EU-Kommission zur Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit und der Unabhängigkeit der Justiz in Ungarn einzutreten;
Die Europäische Kommission und die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten auf, keine Zahlungsanträge der polnischen Regierung im Rahmen des Wiederaufbaufonds zu genehmigen, solange die polnische Regierung nicht die Urteile des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt hat, die in Zusammenhang mit der Erfüllung der “Meilensteine” der EU-Kommission stehen;
- Die Europäische Kommission und die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten auf, die Zahlungsanträge der polnischen Regierung im Rahmen des Wiederaufbaufonds nur zu genehmigen, wenn die vereinbarten Meilensteine erfüllt und die dazugehörenden EUGH-Urteile umgesetzt werden;
Die Europäische Kommission auf, den ungarischen Wiederaufbauplan
erst zu genehmigen, wenn die ungarische Regierung alle durch die EU-Kommission dokumentierten Rechtsstaatsverstöße behoben hat;nur in Abhängigkeit der Behebung der durch die EU-Kommission dokumentierten Rechtsstaatsverstöße zu genehmigen;
Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten auf, im Rat gegen die Genehmigung des ungarischen Wiederaufbauplans zu stimmen, um die Zahlung von Wiederaufbaugeldern an die Orban-Regierung zu blockieren, solange die ungarische Regierung nicht alle Rechtsstaatsmängel vollständig behoben hat;
- Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten auf, im Rat den ungarischen Wiederaufbauplan nur zu genehmigen, wenn die eklatanten Rechtsstaatsmängel behoben werden;
Die Europäische Kommission als Hüterin der Verträge auf, die bestehenden Rechtsstaatsinstrumente konsequenter und zeitnah zu nutzen, und die Urteile des Europäischen Gerichtshofs durchzusetzen, vor allem mithilfe der konsequenten Beantragung von Strafzahlungen im Falle einer Nicht-Umsetzung der Gerichtsurteile;
- Die Europäische Kommission als Hüterin der Verträge auf, die bestehenden Rechtsstaatsinstrumente konsequent und zeitnah zu nutzen, und die Urteile des Europäischen Gerichtshofs durchzusetzen.
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Von Zeile 38 bis 40 einfügen:
Europa muss die Grundrechte der EU-Bürger*innen in allen EU-Ländern verteidigen. Wir müssen nicht nur dafür sorgen, dass das Geld der Steuerzahler*innen bei den Bürger*innen ankommt und nicht in den Taschen von Autokraten und ihren Freunden verschwindet, sondern auch dafür, dass die demokratischen und rechtsstaatlichen Rechte aller EU-Bürger*innen, auch die Ungarns, eingehalten werden.
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Europa muss die Grundrechte der EU-Bürger*innen in allen EU-Ländern verteidigen. Wir müssen nicht nur dafür sorgen, dass das Geld der Steuerzahler*innen bei den Bürger*innen ankommt und nicht in den Taschen von Autokraten und ihren Freunden verschwindet, sondern auch dafür, dass die demokratischen und rechtsstaatlichen Rechte aller EU-Bürger*innen, auch die Ungarns, eingehalten werden.
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