Der Umgang mit Drittstaatler*innen aus der Ukraine ist leider alles andere als unbürokratisch. Zudem hat sich die Lage der Drittstaatler*innen seit dem 01.09.2022 dramatisch zugespitzt, nachdem die Übergangsregelung zum Aufenthalt für Personen ohne Visum aus der Ukraine ausgelaufen ist. Beispiel: Für Studierende aus Drittstaaten, die aus der Ukraine vor dem Krieg geflohen sind, brauchen nun zum Studium ein reguläres Visum. Doch die Voraussetzungen dafür, insbesondere Spracherwerb und Finanzierungsnachweis, sind für sie aufgrund ihrer Situation als Kriegsflüchtlinge nur schwer in kurzer Zeit zu erfüllen. Teilweise werden Unterlagen angefordert, die von Hochschulen in einem Kriegsland nicht (mehr) ausgestellt werden können. Wir haben die Gruppe der Studierenden bewusst nicht spezifisch genannt, weil es alle Drittstaatler*innen betrifft und das nur ein Beispiel ist.
Antrag: | Wertegeleitet, multilateral, handlungsfähig: grüne Friedens- und Sicherheitspolitik in der Zeitenwende |
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Antragsteller*in: | BAG WHT (dort beschlossen am: 04.09.2022) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 04.09.2022, 17:13 |
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Erich Minderlein: