- Der Absatz ist verwirrend formuliert und wiederholt sich teilweise. Ein Begriff an sich ist noch kein Instrument zur Prävention und Bearbeitung von Krisen. Außerdem wird nicht erläutert, was denn bisher versäumt wurde und was jetzt an neuen Bedrohungen angegangen werden soll. Der letzte Satz wiederholt Teile des ersten Satzes zu Prävention und könnte für Außenstehende mit dem Begriff des "gewaltfreien Handelns" Verwirrung stiften - wir setzen uns ja u.a. für den Einsatz militärischer Gewalt zur Selbstverteidigung der Ukraine ein.
- Der Antrag schlägt daher eine Umformulierung dieses Absatzes vor, welcher sich an der Überschrift der Abschnitts und bisherigen Programmen orientiert. Wichtig ist insbesondere der Unterschied zwischen menschlicher Sicherheit (Subjekt) und integrierter bzw. umfassender Sicherheit (Geltungsbereich). Die nationale Sicherheitsstrategie soll ja von einem "integrierten Sicherheitsbegriff" ausgehen, daher wäre es angezeigt, diesen hier auch zu verwenden - vermutlich war das auch mit "lange Versäumtes" gemeint.
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