Obwohl die politischen Grundsätze der Bundesregierung und der gemeinsame Standpunkt der EU zu Rüstungsexporten konkrete Vorgaben für Kriterien für die Genehmigung bzw. Ablehnung beschreiben, bleibt deren Umsetzung in der exekutiven Genehmigungspraxis, gerade mit Blick auf die Menschenrechtslage im Importland und der -region, auf mehreren Ebenen defizitär. Dieser Antrag fordert daher Änderungen im Leitantrag des Bundesvorstands und dem sich darauf beziehenden Änderungsantrag der BAG Frieden und Internationales (FS-12-380), um in einem zukünftigen Rüstungsexportkontrollgesetz und im darauf basierenden politischen Handeln folgendes sicherzustellen:
- endlich eine wirkungsvolle Transparenz zur Genehmigungs- und Ablehungspraxis der Exekutiven herzustellen, sowohl bei den Anträgen zur Ausfuhr von Kriegswaffen und Rüstungsgütern als auch beim tatsächlichen Export;
- die Genehmigung bzw. Ablehung der Anträge inhaltlich öffentlich zu begründen und insbesondere die Bedeutung der Menschenrechtslage dabei zur berücksichtigen;
- eine unabhängige und wissenschaftliche Beurteilung der Menschenrechtslage in potentiellen Empfängerstaaten jährlich durchzuführen;
- und auch bei multinationalen Rüstungskooperationen die bestehenden Kriterien einzuhalten sowie innerhalb der EU ein Exportregime zu implementieren, das den bestehenden politischen Grundsätzen und dem gemeinsamen Standpunkt der EU gerecht wird. Insbesondere dürfen nicht die politischen Versprechungen anderer Bündnispartner zum Export von Kriegswaffen und Rüstungsgütern die menschenrechtspolitischen Grundsätze der Bundesrepublik aushebeln.
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