Als erste Partei in Deutschland haben wir im Dezember 2020 mit dem Vielfaltsstatut Maßnahmen zur Förderung von Vielfalt in unseren Strukturen in unserer Satzung verankert. Mit dem Diversitätsrat haben wir ein Gremium geschaffen, das die Partei zu vielfaltsfördernden Maßnahmen berät und die Einhaltung des Vielfaltsstatuts kontrolliert. Der Diversitätsrat soll analog zum Frauenrat als Gremium antragsberechtigt auf der Bundesversammlung sein.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 30.08.2022) |
---|---|
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Angenommen) |
Eingereicht: | 31.08.2022, 10:36 |