Die Grundsätze unseres Frauenstatuts müssen auch in diesem hohen, strategischen Beratungsgremium gewahrt werden. Eine paritätische Besetzung des Parteirats ist daher selbstverständlich. Wie in der bisherigen Satzung, sollte der Satz "Dem Parteirat gehören mindestens zur Hälfte Frauen an." dringend weiterhin Bestandteil dieses Absatzes bleiben.
Basiert auf dem Änderungsantrag: | S-07 zu Satzung des Bundesverbandes - §18 Parteirat |
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Antragsteller*in: | KV Tübingen (dort beschlossen am: 14.09.2022) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 14.09.2022, 20:45 |