Bisher ist in unserer GRÜNEN-Bundessatzung nicht geregelt, ab wann Anträge hochgeladen bzw. bereitgestellt werden können, um damit das Quorum zu erfüllen und sie schließlich fristgemäß einreichen zu können. Bisher ist nur geklärt, bis wann dies möglich ist: Bis 6 Wochen vor dem Bundesparteitag.
Um allen Mitgliedern die Möglichkeit zu bieten, einen Antrag rechtzeitig hochladen und damit das Quorum erreichen zu können, sollte hier die gleiche Frist gelten wie die genannte Frist, die gilt, um Anträge fristgerecht vor dem Bundesparteitag einzureichen, also ebenfalls 6 Wochen. Es ergibt sich eine sechswöchige Frist zwischen 12 und 6 Wochen vor dem Bundesparteitag, die zur Antragstellung und anschließenden Erfüllung des Quorums sowie der fristgerechten Antragseinreichung genutzt werden kann. Damit werden auch mögliche zeitliche Probleme durch ferien- oder krankheitsbedingt Abwesenheiten reduziert.