8 Wochen Ladung vor der BDK bedeuten bei 6 Wochen Antragsfrist vor der BDK, dass maximal 2 Wochen zur Antragstellung und Erzielung des nötigen Quorums bleiben. Das ist für viele Antragsteller*innen zu kurz, selbst wenn direkt nach Ladung mit dem Einstellen des Antrages und der Erfüllung des Quorums begonnen wird. Daher sollte die Ladungsfrist so angepasst werden, dass die Antragstellung nicht unnötig zeitlich erschwert wird.
Auch zur Planung der eigenen Anreise, Übernachtung, teilweise Abwesenheiten bei der Arbeit usw. ist eine längere konkrete Ladungsfrist über die Vorankündigung hinaus hilfreich, damit unsere Delegierten rechtzeitig genug Bescheid wissen.