Bisher ist in unserer GRÜNEN-Bundessatzung nicht geregelt, ab wann Anträge hochgeladen bzw. bereitgestellt werden können, um damit das Quorum zu erfüllen und sie schließlich fristgemäß einreichen zu können. Bisher ist nur geklärt, bis wann dies möglich ist: Bis 6 Wochen vor dem Bundesparteitag.
Auch fehlt die bereits auf BDKs genutzte Möglichkeit, online eingestellte Anträge, die noch Unterstützungen benötigen einzusehen. Damit sollen auch Mitglieder ohne größeres Netzwerk eine Chance bekommen, Anträge einzubringen. Im grünen Diskussionsforum wird aktuell nichts mehr zu den BDK-Anträgen veröffentlicht. Beim Landesparteitag in Schleswig-Holstein am 17./18.09.2022 besteht im Antragsgrün die Möglichkeit, Unterstützung sammelnde Anträge einzusehen. Dies muss auch bei BDKs ermöglicht werden.
Um allen Mitgliedern die Möglichkeit zu bieten, einen Antrag rechtzeitig hochladen und damit das Quorum erreichen zu können, sollte hier die gleiche Frist gelten wie die genannte Frist, die gilt, um Anträge fristgerecht vor dem Bundesparteitag einzureichen, also ebenfalls 6 Wochen. Es ergibt sich eine sechswöchige Frist zwischen 12 und 6 Wochen vor dem Bundesparteitag, die zur Antragstellung und anschließenden Erfüllung des Quorums sowie der fristgerechten Antragseinreichung genutzt werden kann. Damit werden auch mögliche zeitliche Probleme durch ferien- oder krankheitsbedingt Abwesenheiten reduziert.