Wir Bündnisgrüne haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Lobbyregister im Deutschen Bundestag endlich Realität wird. Denn Interessenvertretung ist wichtiger Bestandteil von Demokratie, sie muss aber transparent erfolgen und es muss sichergestellt sein, dass Korruption, Vetternwirtschaft und Fehlverhalten durch ausreichende Kontrollmechanismen vorgebeugt wird.
Als Bündnis 90/Die Grünen regieren wir aktuell sowohl auf Bundesebene als in vielen Länderregierungen mit. Gleichzeitig steht die Bundesrepublik vor einer Phase enormer politischer Grundsatzentscheidungen und Weichenstellungen. In der Zusammenschau dieser Entwicklungen sind unsere parteiinternen Strukturen zunehmend attraktive Ziele der geschäftsmäßigen Interessenvertretung – umgangssprachlich Lobbyist_innen genannt. Während wir in der parteiinternen Willensbildung davon ausgehen, dass unsere Mitglieder sich bei der Suche nach politischen Positionen vor allem am Gemeinwohl orientieren, muss bei Lobbyist_innen angenommen werden, dass ihre Sonderinteressen eine Entscheidung im Sinne des größtmöglichen Gemeinwohls stark beschädigen kann. Um einer zunehmenden Fehlentwicklung vorzubeugen und unsere eigene Glaubwürdigkeit zu erhalten müssen wir für die bereits heute in einigen Fällen anzutreffenden professionellen Lobby-Betätigungen in parteiinternen Gremien eine höhere Transparenz erreichen und damit dem Anspruch einer basisdemokratischen, unbestechlichen und dem Gemeinwohl verpflichteten Partei unter den Bedingungen des 21. Jahrhunderts noch besser gerecht zu werden. Die vorliegende Satzungsänderung schließt nicht aus, dass Personen aus dem Bereich der geschäftsmäßigen Interessenvertretung in parteiinternen Gremien mitwirken. Es bedeutet aber, dass sie insbesondere im Rahmen von Wahlen und konkreten thematischen Positionsfindungen ihre Interessenkonflikte zwingend transparent darstellen müssen.