Änderungen von V-08 zu Beschluss V-08
Ursprüngliche Version: | V-08 |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 27.08.2022, 17:38 |
Neue Version: | Beschluss V-08 |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 17.10.2022, 09:46 |
Titel
Antragstext
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Ausübung und Vertuschung von sexualisierter Gewalt. Diesen Befund erbrachte erneut die umfangreiche Missbrauchsstudie der Universität Ulm aus dem Jahr 2019.[1] Der damalige Unabhängige Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung (UBSKM), Johannes-Wilhelm Röhrig, der
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Problem darstellt. Jedoch gibt es hierfür nicht einmal erste Pilot-Studien, sondern vor allem anekdotische Evidenz.[2] Auch hier behindern patriarchale und hierarchische Strukturen die Aufklärung, die bisweilen noch deutlich ausgeprägter sind als in der katholischen Kirche
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Die Bundesdelegiertenkonferenz möge daher beschließen:
1.) Die Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich für folgende Gesetzesänderung einzusetzen:
§174c Strafgesetzbuch – Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses – wird um einen weiteren Absatz ergänzt:[Leerzeichen]
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2.) Die Bundestagsfraktion wird aufgefordert, die Verlängerung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch zu überprüfen.
3. Wir fordern die Bundestagsfraktion auf, für die Seelsorge im institutionalisierten
Kontext analog zu den bestehenden Regelungen für den therapeutischen Bereich gesetzlich fixierte Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten zu schaffen. Die geltenden Regeln zur Verschwiegenheitspflicht sind hierbei zu beachten.
3.) Wir fordern die Bundestagsfraktion auf, dafür Sorge zu tragen, dass das Amt der Unabhängigen Beauftragten eine angemessene personelle und finanzielle Ausstattung erhält. Künftig soll das Amt "Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt" genannt werden, um zu verdeutlichen, dass die Beauftragte Ansprechperson für alle Betroffenen sexualisierter Gewalt ist - gleich ob ihnen diese im Kinder-, Jugend- oder Erwachsenenalter widerfuhr. Gleichzeitig wollen wir die Arbeitsgruppe "Aufarbeitung Kirchen" verstetigen, besser ausstatten und ihren Auftrag auf alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ausweiten. Die Arbeitsgruppe soll auch strukturelle Defizite identifizieren und konkrete Handlungsempfehlungen erarbeiten. Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften müssen zur Zusammenarbeit mit der/dem unabhängigen Beauftragten und der Arbeitsgruppe verpflichtet werden.
4.) Wir fordern die Bundestagsfraktion zudem auf, für die Seelsorge im institutionalisierten Kontext analog zu den bestehenden Regelungen für den therapeutischen Bereich gesetzlich fixierte Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten zu schaffen. Die geltenden Regeln zur Verschwiegenheitspflicht sind hierbei zu beachten.
4. Wir fordern die Bundestagsfraktion auf, dafür Sorge zu tragen, dass das Amt der Unabhängigen Beauftragten eine angemessene personelle und finanzielle Ausstattung erhält.
Aufarbeitung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Damit diese angemessen und betroffenenzentriert möglich wird, ist es unabdingbar, dass die aktuellen Strukturen der Unabhängigen Beauftragten qualitativ abgesichert werden. Insbesondere die bei ihrem Amt verankerte Unabhängige Aufarbeitungskommission sowie der Betroffenenrat sind so zu stärken. Die Arbeitsgruppe "Aufarbeitung Kirchen" soll verstetigt und besser ausgestattet werden. Ihr Auftrag soll sich künftig auf alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften erstrecken. Sie sollen zur Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe verpflichtet sein. Dies ist nur ein wichtiger Teilbereich der Problematik.
Wir wollen auch Aufarbeitungsprozesse in anderen institutionellen Kontexten wie Sport, Kultur, Schule, Jugendhilfe, Jugendverbänden, sowie allen Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit, aber auch Aufarbeitung im Kontext der Familie für Betroffene möglich machen. Voraussetzungen für diese Arbeit sind Standards, Strukturen und transparente, verbindliche Kriterien, sodass strukturelle Defizite identifiziert und konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet werden.
Betroffenen soll im Rahmen von Aufarbeitungsprozessen eine angemessene Beratung und Begleitung zur Verfügung stehen ebenso wie unabhängige Beschwerdestrukturen. In einer gesetzlichen Grundlage sollen verbindliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Über eine Berichtspflicht im Bundestag soll ein kontinuierliches Monitoring abgesichert und im Ergebnis einer parlamentarischen Debatte zugeführt werden.
Analog zur Jugendhilfe soll der Zuständigkeitsbereich der Unabhängigen Beauftragten auf junge Erwachsene bis 27 Jahre erweitert werden. Bei der hieraus folgenden Anpassung der Bezeichnung des Amtes regen wir an, den Begriff des "Missbrauchs" durch den im Koalitionsvertrag verwendeten Begriff der "sexualisierten Gewalt" zu ersetzen.
5.) Wir fordern die Bundestagsfraktion auf, Anknüpfungspunkte an bestehende Strukturen zu prüfen, damit Betroffene Unterstützung erfahren und verbindliche Zuständigkeiten entstehen.
Künftig muss der gesellschaftlichen Realität Rechnung getragen werden, dass Menschen jedes Alters von sexualisierter Gewalt betroffen sein können. Wir wollen, dass alle Institutionen hier ihre Verantwortung wahrnehmen.