| Veranstaltung: | 48. Bundesdelegiertenkonferenz | 
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes | 
| Status: | Beschluss | 
| Beschluss durch: | Bundesdelegiertenkonferenz | 
| Beschlossen am: | 15.10.2022 | 
| Angelegt: | 17.10.2022, 18:24 | 
| Antragshistorie: | Version 1   | 
UN-Biodiversitätskonferenz 2022 - Globales Artensterben stoppen, Ökosysteme wirksam schützen
Beschlusstext
Von den acht Millionen Tier- und Pflanzenarten weltweit sind eine Million vom Aussterben 
bedroht. Beim Verlust von Arten und Ökosystemen überschreiten wir massiv die planetaren 
Belastungsgrenzen. Dies hat Auswirkungen auf Nahrungsketten und das Gleichgewicht ganzer 
Ökosysteme – mit erheblichen Folgen für uns Menschen.
Denn die Natur mit ihrer großen biologischen Vielfalt und den damit einhergehenden 
Funktionen und Leistungen liefert Lebensgrundlage und Wohlstand: Von der Erzeugung 
hochwertiger Lebensmittel über die Versorgung mit Wasser und sauberer Luft bis hin zur 
Gewinnung von Baustoffen oder Medikamenten. Wir sind auf das sensible Netz der Arten und 
Ökosysteme angewiesen. Neben der Klimakrise ist der Verlust der biologischen Vielfalt daher 
die zweite große ökologische Krise unserer Zeit.
Ambitionierter globaler Rahmen für die biologische Vielfalt
Die Weltgemeinschaft kann in diesem Jahr die Weichen dafür stellen, das weltweite 
Artensterben und den Verlust von Ökosystemen zu stoppen. Auf der 15. UN-
Biodiversitätskonferenz in diesem Dezember in Montreal, muss ein ambitionierter und 
umsetzungsorientierter globaler Rahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt ausgehandelt und 
verabschiedet werden.
Die Bundesregierung hat den Schutz der globalen Biodiversität im Koalitionsvertrag als 
zentrales Zukunftsthema sowie Verpflichtung im Regierungshandeln verankert und ein klares 
Bekenntnis dazu abgegeben, sich weltweit für einen ambitionierten globalen Rahmen 
einzusetzen. Daraus folgt, dass die Bundesregierung die Mittel für den globalen 
Biodiversitätsschutz – der globalen Verantwortung Deutschlands entsprechend – erheblich 
erhöht. Im Rahmen der deutschen G7-Präsidentschaft wurde der globale Schutz der biologischen 
Vielfalt bereits erfolgreich auf die Agenda gesetzt. Auf nationaler Ebene hat die 
Bundesregierung beispielsweise mit den 4 Mrd. Euro im Aktionsprogramm Natürlicher 
Klimaschutz oder den Artenhilfsprogrammen bereits wichtige erste Schritte gemacht, um ihrer 
internationalen Verantwortung für den Schutz von wertvollen Ökosystemen und bedrohten Arten 
nachzukommen.
Globale Antworten auf die Aussterbekatastrophe
Das Artensterben als globale Krise erfordert globale Antworten. Zahlreiche Hotspots der 
Biodiversität liegen in Ländern des Globalen Südens. Der Schutz der biologischen Vielfalt 
muss daher auch weiterhin im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt werden. Zudem 
braucht es einen gegenseitigen Wissensaustausch und insbesondere die Einbindung indigener 
Gemeinschaften, denn Naturschutz ist ohne Einbeziehung der betroffenen Menschen nicht 
zielführend. Die Rechte traditionell lebender indigener Gemeinschaften müssen gewahrt und 
ihr Beitrag zum Biodiversitätsschutz muss anerkannt werden. Dafür sind vor allem gesetzlich 
verbriefte Landrechte zentral. Unter diesen Voraussetzungen kann ein globales Rahmenabkommen 
ein wichtiger Schritt sein, um das im Entwurf genannte Ziel zu erreichen, weltweit 30 
Prozent der Land- und Meeresfläche bis 2030 unter Schutz zu stellen bzw. im Einklang mit dem 
Naturschutz zu nutzen.
Von der UN-Biodiversitätskonferenz muss ein Signal des Aufbruchs ausgehen
Zur Eindämmung der globalen Aussterbekatastrophe muss daher von der 15. UN-
Biodiversitätskonferenz ein klares Signal des Aufbruchs ausgehen. Dies betrifft insbesondere 
die Verabschiedung eines wirksamen globalen Ziels zur Unterschutzstellung 
naturschutzfachlich wertvoller Gebiete, Ziele und Maßnahmen zur Landnutzung und Fischerei im 
Einklang mit der Natur, Zusagen für eine auskömmliche globale Finanzierung des 
Biodiversitätsschutzes sowie wirksame Mechanismen zur Beteiligung und Wahrung der Rechte 
indigener und lokaler Gemeinschaften. Ebenso muss ein wirksamer Umsetzungsmechanismus, 
inklusive effektivem Monitoring und Anreizen zur Ambitionssteigerung entwickelt werden. 
Neben dem globalen Rahmen braucht es dabei auch weiterhin eine konsequente Umsetzung der 
Beschlüsse bei uns auf europäischer und nationaler Ebene.
