Veranstaltung: | 48. Bundesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Bundesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 15.10.2022 |
Eingereicht: | 17.10.2022, 09:30 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Voller Schutz der Beschäftigten – auch in kirchlichen Einrichtungen Ein Arbeitsrecht für Alle
Beschlusstext
Wir Grüne fordern für die Beschäftigten der Kirchen und kirchlicher Einrichtungen
Gleichbehandlung im Arbeitsrecht mit allen anderen Arbeitnehmer*innen. Das individuelle und
das kollektive kirchliche Arbeitsrecht müssen dringend und umfassend reformiert werden.
Anstelle innerkirchlicher Regelungen muss der Staat seiner Verantwortung als Gesetzgeber
gerecht werden.
Die Ausnahmeregelungen zu Lasten der Beschäftigten im Betriebsverfassungsgesetz und im
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sind nicht akzeptabel.Wir fordern, dass die Verweigerung
des Schutzes der Beschäftigten kirchlicher Einrichtungen durch das Betriebsverfassungsgesetz
in § 118 Abs. 2 BetrVG und durch Personalvertretungsgesetze beendet wird.
Die gewerkschaftliche Mitbestimmung muss umfassend gefördert werden.
Der religiöse Verkündigungsbereich bleibt von den Neuregelungen unberührt.
Die Rechte der Beschäftigten müssen auch in Hinsicht auf die Zulässigkeit von Arbeitskämpfen
und Flächentarifverträgen gestärkt werden.
Wir stellen fest: in der bisherigen Regierungszeit sind keine substantiellen Initiativen der
Koalition auf diesem Gebiet erkennbar. Das kann im Interesse der Beschäftigten nicht weiter
hingenommen werden.
Dieses bedeutende Reformthema darf nicht wegen anderer wichtiger Themen: Ukrainekrieg,
Ökologische Modernisierung, Sicherung der Energiebelieferung mit sozialer Abfederung
zurückgestellt werden.
Es sollte nicht der Eindruck entstehen, dass es den drei Koalitionsparteien am nötigen
Reformwillen zum kirchlichen Arbeitsrecht fehlt und sie vor einer Reform von
Betriebsverfassungsgesetz und Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz zurückscheuen.
Wir erwarten von der grünen Bundestagsfraktion, dass sie sich mit Nachdruck und im Gespräch
mit den Arbeitnehmer*nnen, Gewerkschaften und Kirchen für die Umsetzung der Gleichstellung
aller Arbeitnehmer*innen einsetzt und das im Koalitionsvertrag mit SPD und FDP gemachte
Reformversprechen einlöst.