Das Antragsquorum von 20 Mitgliedern wurde auf der BDK Anfang 2022 nach heißen Verhandlungen und Abstimmungen auf 50 erhöht.
(Beantragt war damals sogar eine noch schärfere Erhöhung, die die Möglichkeit für Mitglieder, gemeinsam Anträge zu stellen, nahezu komplett unterbunden hätte.)
Es hat sich gezeigt, dass diese Verschärfung nicht die vorgeblich erhoffte Eindämmung der sogenannten „Antragsflut“ gebracht hat, sondern lediglich den Aufwand von Antragstellenden, Zustimmung einzuholen, erhöht hat. Dieses ist angesichts der Mühen, die Einzelne aufwenden, um zielführende Anträge zur Verbesserung der Parteiprogramme vorzubringen, unwürdig, und schließt solche Mitglieder von der Antragstellung aus, die über weniger Vernetzungsmöglichkeiten verfügen.
Im Übrigen ist die über Jahre verfolgte Strategie aus dem Bundesvorstand, die „Antragsflut“ einzudämmen, indem vorrangig Basisanträge extrem erschwert werden, mehr als fragwürdig. Sie lässt sich nicht rechtfertigen, da die Qualität von Einzelanträgen nachweislich der von Gremienanträgen gleichkommt, und vor Allem die vielen Änderungsanträge zur Verbesserung der Programmqualität benötigt werden, solange die Vorbereitung von Programmentwürfen zu zahlreic hen Ungereimtheiten und Widersprüchen führt.
Antragsteller*in: | Thomas Wolff (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf) und 68 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 49%) |
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Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 19.09.2024, 14:02 |