Die aktuelle Fassung von § 17, Abschnitt 5 der Satzung des Bundesverbandes lautet:
„Im Bundesvorstand dürfen nicht mehr als ein Drittel der Mitglieder Abgeordnete sein. Mitglieder des Bundesvorstandes dürfen nicht Fraktionsvorsitzende im Bundestag, in einem Landtag, im Europäischen Parlament oder Mitglieder der Bundesregierung, einer Landesregierung oder der Europäischen Kommission sein. Werden in Satz 2 bezeichnete Personen in den Bundesvorstand gewählt oder erlangen Mitglieder des Bundesvorstandes ein solches Amt, so haben sie eines der Ämter in einer Übergangsfrist von acht Monaten niederzulegen.“
Aktuell haben wir die Situation, dass von den 6 Mitgliedern des Bundesvorstands die beiden Vorsitzenden Mitglieder des Deutschen Bundestages sind, während die übrigen 4 Mitglieder keine Abgeordneten sind. Die Erfahrung mit dieser Konstellation hat gezeigt, dass sich viele Mitglieder unserer Partei nicht angemessen repräsentiert fühlen, da beide Bundesvorsitzende neben ihren Aufgaben im Bundesvorstand auch durch die Wahrnehmung ihres Bundestagsmandats zeitlich stark eingebunden sind. Um eine bessere Vernetzung zwischen Bundesvorstand und Mitgliedschaft zu érreichen, ist es daher zweckmäßig, dass sich zumindest ein*e Bundesvorsitzende mit voller Kraft und frei von evtl. Fraktions-, Regierungs- und oder Koalitionszwängen der Aufgabe im Bundesvorstand widmen kann. Die Trennung von Amt und Mandat hat eine lange Tradition in unserer Parteii und hat sich vielfach bewährt. Und auch wenn die Partei entschieden hat, diese Trennung für den Bundesvorstand teilweise aufzuheben, sollte diese Trennung zukünftig auch bei den Bundesvorsitzenden wieder gewährleistet sein. Dies wäre durch die hier vorgeschlagene Formulierung sichergestellt.