Veranstaltung: | 50. Bundesdelegiertenkonferenz Wiesbaden |
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Tagesordnungspunkt: | D Dringlichkeitsanträge |
Antragsteller*in: | Klemens Griesehop (KV Berlin-Pankow) und 59 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 37%) |
Status: | Eingereicht (ungeprüft) |
Eingereicht: | 12.11.2024, 09:32 |
Dringlichkeitsantrag: Dringlichkeitsantrag: Afghanische Ortskräfte endlich – wie zugesagt – aufnehmen!
Antragstext
Die Ortskräfte in Afghanistan (u. a. Unterstützer*innen und Mitarbeiter*innen
der Bundeswehr als Übersetzer*innen, Wachpersonal), die eine Aufnahmezusage von
der Bundesregierung haben, müssen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms
Afghanistan umgehend von Deutschland aufgenommen werden. Wir fordern die
Bundesregierung auf, die Zusage und das Versprechen auf Aufnahme der
afghanischen Ortskräfte einzuhalten. Wir erwarten von Bundesinnenministerin
Nancy Faeser und Außenministerin Annalena Baerbock, dass Deutschlands
Versprechen, monatlich 1.000 Menschen aufzunehmen endlich eingehalten und die
notwendigen Mittel dafür bereit gestellt werden, um endlich die sichere Ankunft
der Ortskräfte in Deutschland zu gewährleisten. Für Ortskräfte, die nach
Pakistan, Iran oder in die Türkei geflohen sind, müssen von den Botschaften
humanitäre Visa unbürokratisch erteilt werden.
Begründung der Dringlichkeit
Die geplante Aufnahme der Ortskräfte der Bundeswehr muss sofort realisiert werden. Die Menschen sitzen auf gepackten Koffern irgendwo in Afghanistan, Pakistan, Iran oder der Türkei, weil sie Angst vor Verfolgung und Tod haben durch das Terrorregime der Taliban. Die Bundesregierung hat den Ortskräften, die ihr Leben für die Unterstützung der Bundeswehr einsetzten, zugesagt, dass sie eine Zukunft in Deutschland haben werden. Nancy Faeser wollte das Aufnahmeprogramm 2025 beenden.[1] Die abschließende Bearbeitung von bereits ausgewählten Anträgen durch die zuständigen Stellen ist seit Juli 2024 unterbrochen. Es muss sofort wieder aufgenommen werden.[2]
Begründung
Seit 2022 gibt es ein Aufnahmeprogramm von Ortskräften aus Afghanistan, die die Bundeswehr als Übersetzer*innen, Wachleute etc. unterstützt haben. Die Bundeswehr hat im Juni 2021 abrupt, genau genommen fluchtartig Afghanistan verlassen. Den Ortskräften droht seit der Machtübernahme des radikalislamistischen Taliban-Terrorregimes im August 2021 Verfolgung und Willkür, Gefängnis, Folter und Tod. Sie haben die Bundeswehr unterstützt und sich für ein demokratisches Afghanistan sowie für Menschen- und Frauenrechte eingesetzt. Seit 2013 gibt es ein sog. Ortskräfteverfahren. Deutschland kommt seinen Verpflichtungen zur Aufnahme von Ortskräften aus Afghanistan nicht nach. Mit dem Bundesaufnahmeprogramm sollten seit Oktober 2022 monatlich bis zu 1.000 gefährdete Afghaninnen und Afghanen aufgenommen werden. Bis zum Ende dieser Legislaturperiode hätten 36.000 schutzbedürftige Menschen aufgenommen werden sollen.[1] Tatsächlich sind erst 533 Menschen nach Deutschland eingereist, also weniger als drei Prozent.[2] Sachsens Ministerpräsident Kretschmer fordert populistisch einen Aufnahmestopp für Ortskräfte aus Afghanistan. Bundesinnenministerin Nancy Faeser wollte die Finanzierung des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan ab 2025 einstellen, obwohl die Taliban auch drei Jahre nach ihrer Machtübernahme Menschenrechtsverletzungen und Völkerrechtsverbrechen insbesondere an Frauen und Mädchen begehen.[3] Dutzende Afghanische Ortkräfte sind bereits tot.[4]
Vielen Menschen hat die Bundesregierung mit der Ankündigung des Programms Hoffnung auf eine sichere Ausreise nach und Zukunft in Deutschland gemacht. Oftmals war diese Zusage der wesentliche Grund, sich den Gefahren durch eine Arbeit für Deutschland – von den Taliban als fremde Besatzungsmacht angesehen – auszusetzen und diesen somit überhaupt erst die Aktivitäten im Land zu ermöglichen. Nicht zuletzt alleinstehende Frauen sind unter den Taliban besonderen Gefahren ausgesetzt und Annalena Baerbock versprach als Außenministerin im Sinne einer feministischen Außenpolitik, deren Sicherheit zu priorisieren. Laut Amnesty International berichten die Betroffenen über die Wiedereinführung von Körperstrafen in Afghanistan, darunter öffentliche Auspeitschungen und Hinrichtungen, Zwangsamputation von Gliedmaßen, Steinigung und anderen Formen von Misshandlung und Folter, die gegen internationales Recht verstoßen. Die Taliban betrachten Menschenrechtsverteidiger*innen, darunter demonstrierende Frauen, Journalist*innen oder politische Aktivist*innen grundsätzlich als Feinde. Wer protestiert, fällt dem Verschwindenlassen zum Opfer, wird willkürlich festgenommen, inhaftiert, gefoltert oder in anderer Weise misshandelt. Seit dem Machtwechsel sind daher viele Menschen gezwungen das Land zu verlassen. Hunderte von ihnen sitzen im Iran, Pakistan und in der Türkei fest. Ihnen droht dort die Abschiebung nach Afghanistan.