erfolgt mündlich
Antragsteller*in: | Ocean Renner und 52 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 42%) |
---|---|
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 02.10.2024, 12:46 |
Antragsteller*in: | Ocean Renner und 52 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 42%) |
---|---|
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 02.10.2024, 12:46 |
(2) Sollte keine Frau auf einen Frauenplatz kandidieren oder gewählt werden, bleiben diese Plätze in der Regel unbesetzt. Abseits dieser Regel und abseits des in §1 (1) des Frauenstatutes definierten Grundsatzes kann die Frauenversammlung nach §3 Frauenstatut unabhängig der Bewerber*innensituation beschließen, einen Frauenplatz für TINA* (trans*, inter, nicht-binäre und agender)-Personen freizugeben. Über die Besetzung des offenen Platzes entscheidet die Versammlung. Nur beiBei Wahllisten kann die Wahlversammlung den Frauenplatz frei geben. Die Frauen der Versammlung haben diesbezüglich ein
§ 1 Mindestquotierung
(2) Sollte keine Frau auf einen Frauenplatz kandidieren oder gewählt werden,
bleiben diese Plätze in der Regel unbesetzt. Abseits dieser Regel und abseits des in §1 (1) des Frauenstatutes definierten Grundsatzes kann die Frauenversammlung nach §3 Frauenstatut unabhängig der Bewerber*innensituation beschließen, einen Frauenplatz für TINA* (trans*, inter, nicht-binäre und agender)-Personen freizugeben. Über die Besetzung des offenen Platzes
entscheidet die Versammlung. Nur beiBei Wahllisten kann die Wahlversammlung den
Frauenplatz frei geben. Die Frauen der Versammlung haben diesbezüglich ein
Vetorecht entsprechend § 3 des Frauenstatuts und können ein Frauenvotum
beantragen
erfolgt mündlich