Veranstaltung: | 50. Bundesdelegiertenkonferenz Wiesbaden |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | D Dringlichkeitsanträge |
Antragsteller*in: | Dietrich A. D. Töllner (KV Berlin-Kreisfrei) und 42 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 51%) |
Status: | Antragsteller*innen sammeln (Berechtigung: Grünes-Netz-Nutzer*innen) |
Angelegt: | 31.10.2024, 21:06 |
Dringlichkeitsantrag: Parteispenden deckeln, Lobby-Zahlen offenlegen – für mehr Transparenz!
Antragstext
Dringlichkeitsantrag: Einführung eines Parteispendendeckels
Vorhaben
Die Einführung eines verbindlichen Parteispendendeckels soll gleiche
Chancen im politischen Wettbewerb sicherstellen und den Einfluss von
finanzstarken Akteuren auf die politische Meinungsbildung begrenzen. Zur
Umsetzung bedarf es einer Anpassung der entsprechenden Regelungen im
Parteiengesetz und Lobbyregistergesetz.
Zuständigkeit
Zuständig für die Umsetzung des Parteispendendeckels ist der Deutsche
Bundestag, insbesondere der Innenausschuss, in Zusammenarbeit mit dem
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Der Bundesrat, der
Bundeswahlleiter sowie der Bundesrechnungshof sollen bei der Ausarbeitung
und Durchsetzung des Parteispendendeckels mitwirken.
Ausgestaltung
Die Ausgestaltung des Parteispendendeckels könnte wie folgt geregelt
werden:- Deckelung des Spendenbetrags pro Jahr und Spender: Obergrenze von
50.000 Euro pro Spender und Partei jährlich. - Gesamt-Limit pro Partei: Parteien dürfen maximal 15 Millionen Euro
jährlich aus Spenden erhalten. - Begrenzung der Spenden von Unternehmen und Verbänden: Obergrenze von
100.000 Euro pro Jahr und Partei. - Transparenzpflichten und Echtzeit-Offenlegung: Spenden ab 1.000 Euro
werden in Echtzeit veröffentlicht. - Verbot anonymer Großspenden: Spenden über 2.000 Euro sind mit
namentlicher Offenlegung verbunden. - Kontrolle und Sanktionen: Die Einhaltung wird durch den
Bundeswahlleiter und den Bundesrechnungshof überwacht; Verstöße
werden mit empfindlichen Strafen geahndet.
- Deckelung des Spendenbetrags pro Jahr und Spender: Obergrenze von
Begründung der Dringlichkeit
Begründung der Dringlichkeit
Die Dringlichkeit dieses Antrags ergibt sich aus dem klaren Votum der Bevölkerung, das heute in der bundesweiten Abstimmung 2024 von Abstimmung21 zum Thema „Lobbyismus“ deutlich wurde: Von 53.316 abgegebenen Stimmen sprachen sich 97,57 % (49.009 Stimmen) der Teilnehmenden für strengere Maßnahmen im Bereich Lobbyismus und Parteispenden aus. Dieses Ergebnis verdeutlicht, dass der Wunsch nach mehr Transparenz und Fairness im politischen System in der Gesellschaft breit verankert ist und sofortiges Handeln geboten scheint.
Durch die Einführung eines Parteispendendeckels und der damit verbundenen Transparenzmaßnahmen wird dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nachgekommen, politische Entscheidungen von finanziellen Einflüssen unabhängiger zu gestalten und die Integrität der politischen Meinungsbildung zu stärken. Die gegenwärtig bestehenden Regelungen lassen weiterhin Lücken in der Offenlegung und Begrenzung finanzieller Einflussnahmen, die zunehmend als problematisch wahrgenommen werden.
Angesichts der nahenden Bundestagswahl ist es wichtig, diese Thematik umgehend zu diskutieren und die Möglichkeit einer Umsetzung im Wahlkampf zu prüfen. Durch eine sofortige Abstimmung über diesen Dringlichkeitsantrag könnte der Parteispendendeckel rechtzeitig auf die politische Agenda gesetzt und die Anliegen der Bevölkerung angemessen berücksichtigt werden.
Begründung
Begründung
Ein verbindlicher Parteispendendeckel ist notwendig, um Chancengleichheit im politischen Wettbewerb zu gewährleisten und übermäßigen Einfluss von finanzstarken Akteuren auf die politische Meinungsbildung zu verhindern. Aktuell sind Parteispenden in Deutschland ohne klare Begrenzungen möglich, was zu Ungleichheiten zwischen den Parteien führt und die Gefahr birgt, dass finanzielle Macht stärkeres Gewicht erhält als inhaltliche Argumente.
Der Antrag zielt darauf ab, den politischen Einfluss großer Geldgeber zu begrenzen und zugleich die Transparenz über die Herkunft von Parteispenden zu verbessern. Dies ist wichtig, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Unabhängigkeit der politischen Entscheidungen zu stärken und die Integrität des demokratischen Prozesses zu sichern. Der vorgeschlagene Deckel von 50.000 Euro pro Spender und Partei sowie das Gesamtspendenlimit von 15 Millionen Euro pro Jahr sorgen dafür, dass Parteien nicht allein durch finanzielle Mittel eine dominierende Position einnehmen können.
Darüber hinaus schließt die Begrenzung von Unternehmens- und Verbandsspenden auf 100.000 Euro jährlich pro Partei eine wesentliche Lücke im aktuellen System. Diese Regelung verringert den Einfluss von Lobbygruppen und wirtschaftlichen Akteuren, die in der Vergangenheit durch großzügige Spenden potenziell privilegierten Zugang zu politischen Entscheidungsträgern erlangen konnten. Ebenso wirkt der Parteispendendeckel möglichen Einflussnahmen aus dem Ausland entgegen, da hohe Summen ausländischer Akteure keinen unmittelbaren oder verdeckten Einfluss mehr auf den politischen Prozess und auf Wahlkämpfe ausüben können.
Die Einführung von Transparenzpflichten und Echtzeit-Veröffentlichungen für Spenden ab 1.000 Euro stellt sicher, dass die Öffentlichkeit zeitnah informiert wird und sich ein vollständiges Bild über die Finanzierung der Parteien machen kann. Eine namentliche Offenlegungspflicht ab 2.000 Euro schafft eine zusätzliche Sicherheit, dass größere Zuwendungen transparent bleiben und klare Nachvollziehbarkeit gewährleistet ist.
Abschließend wird durch die Übergabe der Kontrolle an den Bundeswahlleiter und den Bundesrechnungshof eine unabhängige Überwachung sichergestellt, die Verstöße konsequent sanktioniert und Manipulationen effektiv vorbeugt. So wird eine gerechte, transparente Parteienfinanzierung gefördert, die den Einfluss von Großspenden reduziert, die demokratische Integrität schützt und eine Abwehr gegen ausländische Einflussnahme darstellt.
weitere Antragsteller*innen
- Peter Michael Rulff (KV Berlin-Kreisfrei)
- Ralf Henze (KV Odenwald-Kraichgau)
- Beate Sattler-Ashoff (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Ulrich Meuel (KV Berlin-Kreisfrei)
- Barbara Romanowski (BV Bundesverband)
- Sabine Hebbelmann (KV Odenwald-Kraichgau)
- Henning Singer (KV Südliche Weinstraße)
- Bettina Deutelmoser (BV Bundesverband)
- Detlef Wilske (KV Berlin-Lichtenberg)
- Christoph Behnke (KV Stade)
- Klemens Griesehop (KV Berlin-Pankow)
- Kathrin Weber (KV Bielefeld)
- Christian Polzin (KV Bremen-Ost)
- Hans Schmidt (KV Bad Tölz-Wolfratshausen)
- Marc Kersten (KV Köln)
- Claudia Laux (KV Coburg-Land)
- Anna Steinmetzer (KV Rheinisch-Bergischer Kreis)
- Alexander Rockel (KV Hamburg-Nord)
- Marcel Röhrl (KV Stormarn)
- Manuela Hübl (KV Rheinisch-Bergischer Kreis)
- Carolin Roth (KV Rostock)
- Joachim Syska (KV Berlin-Mitte)
- Claudia Vierle (KV Ebersberg)
- Doris Seibt (KV Mansfeld-Südharz)
- Barbara Poneleit (KV Forchheim)
- Lisa Dorff (KV Rastatt/Baden-Baden)
- Sandra Waltke (KV Rheinisch-Bergischer Kreis)
- Michael Parker (KV Rheinisch-Bergischer Kreis)
- Claudia Bacmeister (KV Rheinisch-Bergischer Kreis)
- Cornelia Stump (KV Bad Dürkheim)
- Almuth Thomßen (KV Friesland)
- Jonas Daniel Osewold (KV Friesland)
- Sandra Lehmann (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Waltraud Voß (KV Friesland)
- Jörg Staudemeyer (KV Berlin-Kreisfrei)
- Brigitte Schulte (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Rüdiger Schaarschmidt (KV Friesland)
- Sigrid Busch (KV Friesland)
- Wolfgang Müller-Breuer (KV Rheinisch-Bergischer Kreis)
- Heiko Garrelts (KV Göttingen)
- Jutta Helmerichs (KV Friesland)
- Jan Philippi (KV Neunkirchen/Saar)