Veranstaltung: | 50. Bundesdelegiertenkonferenz Wiesbaden |
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Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Stefanie Remlinger (KV Berlin-Mitte) und 76 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 49%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 04.10.2024, 11:03 |
V-85: Bundesdenkmal zur Erinnerung an die Opfer sexualisierter Gewalt in Kriegen
Antragstext
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Bundestagsfraktion dazu auf, einen Antrag für
ein Denkmal zur Erinnerung an die Opfer sexualisierter Gewalt in Kriegen
einzubringen und fraktionsübergreifend im Deutschen Bundestag zu beraten. Das
Konzept soll in enger Abstimmung mit der Beauftragten der Bundesregierung für
Kultur und Medien, dem Auswärtigen Amt und der Zivilgesellschaft erarbeitet
werden. Außerdem soll die Forschung zu Häufigkeit, Ursachen und Folgen von
sexualisierter Gewalt gegen Frauen in Kriegen durch die Bundesregierung stärker
gefördert und in anderen erinnerungspolitischen Projekten zu Kriegsgewalt, wie
etwa dem geplanten Dokumentationszentrum für die Opfer des (deutschen)
Vernichtungskrieges, berücksichtigt werden. Auch die tiefen Traumata der nach
Deutschland Migrierten bzw. Geflüchteten sollen in unserem kollektiven
Gedächtnis angemessene Berücksichtigung finden.
Begründung
In unserer Erinnerungspolitik findet ein Thema bislang so gut wie überhaupt keine Beachtung: Die sexualisierte Gewalt gegen Frauen in kriegerischen Konflikten. In ausnahmslos allen Kriegen wird sexualisierte Gewalt verübt. Das Deutsche Heer im Kaiserreich, die Wehrmacht im Nationalsozialismus und weitere Militärs haben im Lauf der Geschichte weltweit sexualisierte Gewalt in Kriegen verübt. Und auch heute, aktuell in der Ukraine, in Nahost ist diese sexualisierte Gewalt als Teil von Kriegen zu beobachten. Meist handelt es sich um männliche Soldaten, die weibliche Zivilistinnen vergewaltigen. Dabei sind Häufigkeit und Ursachen des Auftretens kaum dokumentiert und die Folgen für die Opfer wenig erforscht. Außerdem gibt es, abgesehen von zivilgesellschaftlichen Initiativen, keinen zentralen Gedenkort. All das muss sich ändern.
Der Deutsche Bundestag kann in erinnerungspolitischen Debatten von nationaler Bedeutung ein Signal gegen das Vergessen senden: Ein Beschluss zur Errichtung eines Bundesdenkmals. Bekannte Beispiele in Berlin-Mitte sind das Denkmal für die ermordeten Juden Europas (1999), das Denkmal für im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen (2003) sowie das noch nicht realisierte Mahnmal für die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft in Deutschland (2019). Hierfür haben sich die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Land Berlin und der Bezirk Mitte kürzlich auf einen Standort verständigt, nächstes Jahr soll ein öffentlicher Gestaltungswettbewerb finanziert werden. Ein Denkmal gegen die sexualisierte Gewalt gegen Frauen in Kriegen und die intensivierte wissenschaftliche Forschung sollen ein Beitrag dazu sein, dass über diese Verbrechen nicht weiterhin regelmäßig der Mantel des Schweigens und Vergessens gebreitet wird. Vielmehr muss die Ächtung und Ahndung dieser Verbrechen verstärkt und dadurch auch ein Beitrag zur Prävention geleistet werden.