Veranstaltung: | 50. Bundesdelegiertenkonferenz Wiesbaden |
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Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Volker Morbe (KV Merzig-Wadern) und 51 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 40%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 03.10.2024, 18:23 |
V-58: Digitalpakt 2.0 besser ausstatten, Digitalisierung der Bildungsinfrastruktur verlässlich fortführen
Antragstext
Der Digitalpakt 1.0 wurde 2019 für fünf Jahre ins Leben gerufen, um den
digitalen Ausbau der Schulen zu fördern. Ursprünglich waren 5 Milliarden Euro
Bundesmittel vorgesehen, die im Zuge der Corona-Pandemie auf 6,5 Milliarden Euro
aufgestockt wurden. Mit diesen Mitteln sollten unter anderem WLAN-
Infrastrukturen, interaktive Tafeln sowie digitale Endgeräte wie Tablets und
Laptops finanziert werden. Der Bund übernahm 90 Prozent der Kosten, während die
restlichen 10 Prozent von den Ländern und Kommunen getragen wurden.
Der sich derzeit in der Planung befindende Digitalpakt 2.0 sieht hingegen nur
noch einen Bundesanteil von 2,5 Milliarden Euro vor, die daran gekoppelt sind,
dass die Länder weitere 2,5 Milliarden Euro hinzugeben. Wir GRÜNEN sehen hier
mehrere Kritikpunkte.
1. Das Volumen des Digitalpaktes 2.0 ist nicht ausreichend
Die Kosten für die Digitalisierung der Schulen werden weiterhin hoch bleiben.
Trotz der Förderungen des Digitalpakts 1.0 ist die grundlegende digitale
Infrastruktur in vielen Schulen bundesweit noch nicht vollständig ausgebaut, was
zu erheblichen Nachteilen führt. Außerdem müssen digitale Endgeräte regelmäßig
durch leistungsfähigere Modelle ersetzt werden, um einen modernen Unterricht zu
ermöglichen. Die Infrastruktur muss auf dem neusten Stand gehalten werden. Auch
die Sicherheitsanforderungen führen dazu, dass Geräte ersetzt werden müssen,
wenn sie vom Betriebssystem beispielsweise nicht mehr unterstützt werden. Des
Weiteren sind kontinuierliche Weiterbildungen sowohl für Lehrkräfte auch auch
für Schüler*innen nötig, um den sich immer schneller entwickelnden digitalen
Anforderungen gerecht zu werden. So war, als der Digitalpakt 1.0 aufgesetzt
wurde, das Thema „generierende KI“ noch ein Nischen-Thema, mittlerweile handelt
es sich aber um ein zu erlernendes Tool. Auch diese neuen Aufgaben führen dazu,
dass das Volumen von insgesamt 5 Milliarden Euro nicht ausreicht, zumal 2,5
Milliarden davon aus den Ländern kommen sollen.
2. Die 50%-Finanzierung durch den Bund führt zu Ungleichheiten zwischen
Bundesländern
Der Digitalpakt 1.0 wurde zu 90 % vom Bund finanziert. Dies führte dazu, dass
auch finanzschwache Bundesländer massiv ihre digitale Bildung ausbauen konnten.
Der Digitalpakt 2.0 jedoch sieht nur eine 50 % Finanzierung durch den Bund vor.
Dies führt dazu, dass gerade in finanzschwachen Bundesländern die nötigen
Investitionen in die digitale Bildung nicht mehr getätigt werden können. Eine
fehlende Digitalisierung in den Schulen führt jedoch dazu, dass die
Bildungsschere sich noch weiter öffnet, da digitale Kompetenzen
Schlüsselqualifikationen für das 21. Jahrhundert sind. Kinder aus
finanzschwächeren Regionen Deutschlands hätten so schlechtere Bildungschancen
als Kinder aus wohlhabenderen Regionen. Dies steht im klaren Widerspruch zu den
im Grundgesetz geforderten einheitlichen Lebensverhältnissen in Deutschland.
3. Wir brauchen eine Verstetigung der Finanzierung
Die Digitalisierung an Schulen darf keine zeitlich eingeschränkte Investition
sein, sondern ist eine Daueraufgabe: digitale Endgeräte müssen gewartet und
administriert werden, Lehrpersonal muss kontinuierlich weitergebildet werden,
alte oder defekte Geräte müssen ersetzt werden, und auch die Verwaltung ist
bedingt einen enormen Aufwand. Viele Schulträger haben nicht genügend
Administrator:innen, um die zunehmend anfallenden Aufgaben zu bewältigen, sodass
zusätzliches Personal erforderlich sein wird. Mittel- bis langfristig betrachtet
kann daher ein weiterer "Digitalpakt 3.0" kann daher nicht die endgültige Lösung
sein. Es müssen andere Konzepte erarbeitet und etabliert werden, mit denen die
Daueraufgabe Digitalisierung dauerhaft finanziert werden kann. Wir unterstützen
daher die Umsetzung der im Koalitionsvertrag der Ampel vereinbarten Einrichtung
einer Bundeszentrale für Digitales und Medien. Perspektivisch streben wir zudem
eine Änderung des Grundgesetzes zur Reform des Kooperationsverbotes zwischen
Bund und Ländern an.
4. Fazit
Der aktuelle Entwurf des Digitalpakts 2.0 leitet einen schrittweisen Rückzug des
Bundes aus der Finanzierung der Schuldigitalisierung ein. Wir brauchen aber eine
deutliche Erhöhung der Bundesmittel, da die geplanten 2,5 Milliarden Euro weit
unter dem liegen, was die Länder für den Ausbau ihrer digitalen
Bildungsinfrastruktur benötigen. Eine Beteiligung der Länder an der Finanzierung
zu 50 Prozent ist nicht angemessen, insbesondere angesichts der angespannten
Haushaltslage vieler Länder.
5. Forderung
Wir fordern daher die Bundesebene von Bündnis90/DIE GRÜNEN auf, mit Nachdruck
auf eine Änderung der vorgesehenen Reduzierung und Neuaufteilung der
Finanzierung der Bildungsdigitalisierung im Rahmen des Bundeshaushalts 2025
hinzuwirken. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Gelder langfristig
bereitgestellt werden, damit die Digitalisierung an Schulen dauerhaft umgesetzt
werden kann.
Autor*innen: Elena Koch(KV Saarbrücken), Volker Morbe(KV Merzig-Wadern), Stephan
Körner(KV Saarbrücken), Lea Kaschek(KV Saarbrücken)
Begründung
Mit dem DigitalPakt Schule unterstützt der Bund die Länder und Gemeinden bei Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur. Ziele des Digitalpaktes sind der flächendeckende Aufbau einer zeitgemäßen digitalen Bildungsinfrastruktur. Nachdem der Digtalpakt 1.0 seit Mai 24 ausgelaufen ist, sind derzeit die Verhandlungen um die Ausstattung des Digitalpaktrs 2.0 im Gange. Wir Grüne stehen für eine kontinuierliche, qualitativ hochwertige digitale Bildung, die effektiv und kompetenzgerichtet in der Pädagogik eingesetzt wird. Aus diesem Grund fordern wir, den Digtalpakt 2.0 angemessen zu finanzieren.