Veranstaltung: | 50. Bundesdelegiertenkonferenz Wiesbaden |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Sabine Hebbelmann (KV Odenwald-Kraichgau) und 61 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 44%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 28.09.2024, 20:58 |
V-20: Engagement für Demokratie ist gemeinnützig
Antragstext
Die teils unsichere Rechtslage nach dem sogenannten Attac-Urteil hat die
kritische Zivilgesellschaft geschwächt. Bündnis 90 / Die Grünen setzt sich dafür
ein, dass die im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellte Reform des
Gemeinnützigkeitsrechts die finanzielle Unabhängigkeit und freie Betätigung von
Vereinen und Nichtregierungsorganisationen stärkt und dass sie zügig umgesetzt
wird.
Begründung
Der Bundesfinanzhof hatte im Februar 2019 mit Blick auf das Anti-Globalisierungsnetzwerk Attac geurteilt, dass Tätigkeiten, die darauf abzielen, politische Entscheidungen und die öffentliche Meinung zu beeinflussen, nicht gemeinnützig seien und daher keinen Anspruch auf Steuervorteile hätten. Kurze Zeit nach dem Urteil gegen Attac wurde auch der Kampagnenorganisation Campact die Gemeinnützigkeit entzogen.
Seither hemmen die teilweise unklaren gesetzlichen Vorgaben die politische Betätigung von Nichtregierungsorganisationen. Die verengte Definition des Satzungszwecks "Politische Bildung" (Volksbildung) schränkt das politische Engagement gemeinnütziger zivilgesellschaftlicher Organisationen stark ein. Die AfD nutzt die Situation aus und zeigt Vereine beim Finanzamt an, die sich kritisch mit der Politik der Partei auseinandersetzen.
Gemeinnützige Vereine fürchten, ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren. Sie müssen sich immer fragen, ob und wie sie sich demokratisch engagieren dürfen, und halten sich im Zweifel lieber zurück. Dadurch werden die Demokratie und der Kampf gegen Rechtsextremismus geschwächt.
Auf eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts dringt auch die Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, in der über 200 zivilgesellschaftliche Organisationen ein breites Meinungsspektrum abdecken.
Die Regierungsparteien hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Gemeinnützigkeitsrecht zu reformieren und die Zwecke der Gemeinnützigkeit zu erweitern und zu konkretisieren.