Veranstaltung: | 50. Bundesdelegiertenkonferenz Wiesbaden |
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Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Ricarda Lang (KV Schwäbisch-Gmünd) und 261 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 80%) |
Status: | Zurückgezogen (Neu: VR-05) |
Eingereicht: | 01.10.2024, 13:54 |
V-100: Es ist an der Zeit: Selbstbestimmung gesetzlich verankern
Antragstext
Die Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein Grundrecht, das für alle
gelten muss. Dazu gehört das Recht auf Zugang zu sicheren und legalen
Schwangerschaftsabbrüchen. Das ist seit jeher die Position von Bündnis 90/ Die
Grünen. Schwangere brauchen für diese Entscheidung gute Beratungs- und
Versorgungsstrukturen, die sie unterstützen, und keine Bevormundung,
Stigmatisierung oder Drohungen mit dem Strafrecht.
Die aktuelle Regelung von 1995 steht, seit sie verabschiedet wurde, zu Recht in
der Kritik, denn sie ist und war nie ein guter Kompromiss. Es gab nie eine
ernsthafte Abwägung zwischen dem Schutz ungeborenen Lebens und dem Recht der
Frau auf Selbstbestimmung über ihren eigenen Körper. Diese Regelung hat Frauen
stigmatisiert und die Versorgungslage verschlechtert, da sie zum Beispiel
verhindert, dass der Eingriff in der medizinischen Ausbildung gelehrt wird. Bis
heute beschneidet sie die Selbstbestimmung von Frauen und sorgt für
Stigmatisierung und Druck in einer für manche ohnehin belastenden Situation. Mit
ihr wurde zudem die Chance vertan, nach der Wiedervereinigung zu einer guten
Neuregelung zu kommen. Für die Frauen in Ostdeutschland bedeutete das - nach
einer Fristenlösung in der DDR – einen enormen Rückschritt.
Zu diesem Schluss kommt auch die unabhängige Kommission, die von der
Bundesregierung eingesetzt und mit Wissenschaftler*innen aus unter anderem
Medizin, Psychologie, Ethik und Recht besetzt war. Sie empfiehlt in ihrem
Bericht zur Reform des §218 StGB zum einen, dass Schwangerschaftsabbrüche
innerhalb der ersten zwölf Wochen erlaubt werden sollten. Zum anderen betont sie
die Wichtigkeit der Prävention, damit es gar nicht erst zu ungewollten
Schwangerschaften kommt.
Staat und Gesellschaft müssen dafür sorgen, dass Frauen in dieser Situation eine
gute wohnortnahe und vielfältige Versorgungslage vorfinden, zum einen was die
Einrichtungen betrifft, die die Abbrüche vornehmen, aber auch was die
Beratungsstellen betrifft.Die Entkriminalisierung von sicheren und
selbstbestimmten Schwangerschaftsabbrüchen ist die Voraussetzung für eine gute
reproduktive Gesundheitsversorgung.
Jetzt gilt es, diese eindeutigen Ergebnisse schnellstmöglich umzusetzen.
Aufklärung und Präventionsarbeit
Dazu gehören eine umfassende Sexualaufklärung, Schulungen und Beratungen.
Ärztlich verordnete Verhütungsmittel sollten kostenfrei und Teil des GKV
Leistungskatalogs sein.
Eine Fristenregelung für Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des
Strafgesetzbuches verankern und Abbrüche in der Frühphase (12 Wochen)
legalisieren
Zudem muss sicher gestellt werden, dass es ausreichend Einrichtungen gibt, die
diesen Eingriff mit der von der Frau gewünschten Methode vornehmen können.
Die Krankenkassen sollen die Kosten für diese Eingriffe übernehmen.
Die derzeitige Beratungspflicht in ein Recht auf Beratung umwandeln
Ungewollt schwangere Frauen müssen bei Bedarf auf ein umfangreiches, gut
erreichbares und plurales Beratungsangebot zurückgreifen können. Eine
Beratungspflicht innerhalb einer Wartezeit vor der Durchführung des
Schwangerschaftsabbruches ist aber das Gegenteil von Selbstbestimmung. Anstelle
einer Pflichtberatung für ungewollt Schwangere setzen wir uns für ein Recht auf
eine freiwillige und kostenfreie Beratung im Schwangerschaftskonflikt ein.
Die Versorgung durch eine verbesserte Ausbildung und Weiterbildung von
Ärzt*innen verbessern
Schwangerschaftsabbrüche sind der häufigste gynäkologische Eingriff. Deshalb
muss das praktische Erlernen von allen Methoden des Schwangerschaftsabbruchs als
fester Bestandteil der fachärztlichen Weiterbildung zur Frauenheilkunde und
Geburtshilfe gehören.
Über alle weiteren Punkte, die der Bericht in das Ermessen des Gesetzgebers
gestellt hat, werden wir als Gesellschaft und auch im Parlament miteinander ins
Gespräch gehen müssen. Unsere Position ist dabei klar – für Selbstbestimmung und
gegen Bevormundung. Wir wollen diese Diskussion aber nicht gegeneinander,
sondern miteinander führen in einem Austausch über Generationen und über
Parteigrenzen hinweg. Jetzt gilt es jedoch, die Chance auf eine neue Regelung zu
nutzen.
Es geht um die Würde und Freiheit von Frauen.