Veranstaltung: | 50. Bundesdelegiertenkonferenz Wiesbaden |
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Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Ocean Renner und 69 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 53%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 04.10.2024, 10:27 |
V-80: Grüne Offensive für eine kohärente Klimaschutz- und Biodiversitätspolitik
Antragstext
Die Klimakrise und die Biodiversitätskrise sind die zentralen Herausforderungen
unserer Zeit. Angesichts von immer häufiger auftretenden Extremwetterereignissen
wie Starkregen, Dürreereignissen, Stürmen und Überschwemmungen sowie der
Bedrohung ganzer Ökosysteme ist die politische Antwort auf beide Krisen eine
Frage unserer eigenen Sicherheit. Als politische Partei und politisch
Verantwortliche sehen wir uns in der Verpflichtung, die Sicherheit der Menschen,
für die wir Verantwortung tragen, umfassend zu gewährleisten.
Wir konnten dieses Jahr anhand von Überschwemmungen in großen Teilen
Süddeutschlands und zahlreichen Extremwetterereignissen weltweit erneut sehen,
wie präsent und akut die Klimakrise ist. Um der Klimakrise wirksam
entgegenzutreten, brauchen wir nicht nur den klimaneutralen Umbau der
Wirtschaft, Energie-, Wärme- und Verkehrsinfrastruktur, sondern auch Maßnahmen
des natürlichen Klimaschutzes und der Klimaanpassung.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich mit folgenden 5-Punkte Plan
für eine echte Offensive für den Natur- und Artenschutz und eine wirksame
Klimaschutzpolitik ein.
1) Aufgrund der enormen Relevanz des Natur- und Artenschutzes für die
öffentliche Sicherheit setzen wir uns für die Beschleunigung von
Genehmigungsverfahren im Natur- und Artenschutz ein, wie sie auch beim Ausbau
von Windenergieanlagen vorgesehen ist. Um wirksamen Artenschutz umzusetzen,
streben wir eine Verbesserung der Ausstattung von zuständigen Behörden sowie der
Datengrundlage an.
2) Für eine wirksame Klimaschutzpolitik ist es notwendig, dass die erneuerbaren
Energien beschleunigt ausgebaut werden. Wir begrüßen daher, dass dem Ausbau der
Erneuerbaren Energien in §2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ein
„überragendes öffentliches Interesse“ eingeräumt wurde. Dies wird unter anderem
damit begründet, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien der öffentlichen
Sicherheit dient. Genauso gilt für uns, dass der Erhalt unserer Lebensgrundlagen
im Rahmen der Ausweisung von Gebieten für den Natur- und Artenschutz und des
natürlichen Klimaschutzes eine zentrale Frage der öffentlichen Sicherheit ist.
Deshalb setzen wir Grüne uns für eine Erweiterung des Bundesnaturschutzgesetzes
um eine dem §2 EEG entsprechende Norm ein, mit der dem ökosystembezogenen Natur-
, Arten- und Klimaschutz ebenfalls überragendes öffentliches Interesse
eingeräumt wird.
3) Zieht ein Flächeneigentümer ein nach der nationalen Umsetzung von RED III
erteiltes Recht, indem er Windkraft- oder PV-Anlagen auf seinen Flächen
beantragt, soll die Genehmigung nach Unterzeichnung eines städtebaulichen
Vertrages nach §12 BauGB erteilt werden. In diesem Vertrag soll sich der
Flächeneigentümer verpflichten, einen jährlichen Betrag, der in einer zu seinen
Pachterlösen angemessenen Höhe steht, in einen bundes- oder landesweiten Fonds
zum Ankauf und Unterhalt von Flächen für den Natur- und Artenschutz einzuzahlen.
Die genaue rechtliche Konstruktion ist dabei nicht entscheidend, zu diesem
Vorschlag wirkungsgleiche Mechanismen wären ebenfalls angemessen. Gleichzeitig
sollte auch das Vorkaufsrecht als Möglichkeit des Erwerbs neuer Flächen für den
Natur- und Artenschutz gestärkt werden.
4) Wir setzen uns für eine Neuregelung der Verkehrswegesicherungspflicht für
Natur- und Artenschutzflächen nach dem Vorbild von § 14 Bundeswaldgesetz ein, um
Hürden für kommunale Akteur*innen beim Natur- und Artenschutz abzubauen.
5) Kombinutzungen können den Druck auf die verfügbaren Flächen senken. Die DIN
SPEC für Agrar-PV und das Innovationssegment in den Ausschreibungen für PV-
Freiflächenanlagen außerhalb von Schutzgebieten sind ein erster Schritt in die
richtige Richtung. Wir setzen uns im Bund dafür ein, in einem nächsten Schritt
eine DIN SPEC und ein eigenes Ausschreibungssegment für Biodiv-PV-Anlagen in den
Beschleunigungsgebieten zu definieren. Dies kann unterschiedliche Nutzungsformen
beinhalten: z.B. Biodiv und extensive Agri-PV, eine umfassende
Lebensraumgestaltung rund um den Solarpark oder naturschutzfachlich
qualifizierte Projekte zur Unterstützung des natürlichen Klimaschutzes.
Begründung
Der Antrag wurde von den LAGen Ökologie und Energie in Schleswig-Holstein erarbeitet und zum Landesparteitag am 12./13. Oktober eingereicht: A5: Grüne Offensive für eine kohärente Klimaschutz- und Biodiversitätspolitik (Landesparteitag S-H Oktober 2024, Antragsgrün) (antragsgruen.de)
Der Antrag basiert auf einem Thesenpapier der LAGen Ökologie, Energie und Landwirtschaft in SH.
Mitwirkende der LAG Ökologie SH
Ocean Renner
Marilla Meier
Sina Clorius
Christof Martin
Mathias Schmitz
Markus Winkler
Für die LAG Energie SH
Luca Brunsch
Vereinfachte Sprache:
Klimakrise und der Verlust an Naturräumen und das größte und am schnellsten
ablaufende Artensterben bedrohen den einzigen Lebensraum, den wir Menschen.
Das Ringen um mehr Klimaschutz und den Erhalt von Lebensräumen für Pflanzen und
Tiere ist Verpflichtung für uns Grüne. Im Kern geht es auch grundlegend um die
Sicherheit der Menschen.
Gerade können wir in Tschechien, Polen, Österreich und weiteren Ländern erleben,
was es bedeutet, wenn extreme Wetterlagen in Folge der Klimakrise Leben und
Eigentum der Menschen zerstören.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich mit folgenden 5-Punkte Plan
für eine echte Offensive für den Natur- und Artenschutz und eine wirksame
Klimaschutzpolitik ein.
1.) Die für den Natur- und Artenschutz zuständigen Behörden werden so
aufgestellt und ausgestattet, dass Genehmigungsverfahren für den Natur- und
Artenschutz ebenso beschleunigt entschieden und umgesetzt werden können, wie sie
bei der Genehmigung von Windkraftanlagen vorgesehen sind.
2.) Für eine wirksame Klimaschutzpolitik ist es notwendig, dass die erneuerbaren
Energien beschleunigt ausgebaut werden. Wir begrüßen daher, dass der Ausbau der
erneuerbaren Energien im Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ein
„überragendes öffentliches Interesse“ eingeräumt wurde. Dies wird unter anderem
damit begründet, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien der öffentlichen
Sicherheit dient.
Der Erhalt der Lebensgrundlagen insgesamt ist aber ein Gebot der öffentlichen
Sicherheit. Deshalb setzen wir Grüne uns für eine Erweiterung des
Bundesnaturschutzgesetzes
um eine dem EEG entsprechende Norm ein, mit der dem ökosystembezogenen Natur-,
Arten- und Klimaschutz ebenfalls überragendes öffentliches Interesse
eingeräumt wird.
3.) Der überwiegende Anteil der Flächen ist in privatem Eigentum. Flächen in
Beschleunigungsgebieten für den Ausbau der Windkraft und Gebieten für den Ausbau
der Photovoltaik, gewinnen enorm an Wert und Ertragskraft. Grüne setzen sich
dafür ein, dass Flächeneigentümer, die mit Windkraftanlagen und PV-Anlagen sehr
hohe Pachterträge erwirtschaften, einen angemessenen Anteil in einen Fonds für
den Ankauf und Unterhalt von Flächen für den Natur- und Artenschutz einzahlen
müssen. Gleichzeitig sollte auch das Vorkaufsrecht als Möglichkeit des Erwerbs
neuer Flächen für den Natur- und Artenschutz gestärkt werden.
4.) Wenn Menschen ein Baum oder ein abgestorbener Ast auf den Kopf fällt, kann
der Betroffene oder im Todesfall dessen Angehörige gegen den Kreis oder die
Stadt, in der das Unglück stattfand klagen. Aus der Rechtsprechung vieler
solcher Klagen wurde eine Verkehrswegesicherungspflicht entwickelt. Die besagt,
dass die Bürgermeister*innen und Landrät*innen umfassend haftpflichtig
sind. .Aus diesen Gründen werden überall in Deutschland Bäume gefällt, wenn sie
nicht mehr hundertprozentig standfest sind.
Diese „Verkehrswegesicherungspflicht“ ist in Wäldern durch das Bundeswaldgesetz
stark eingeschränkt. Wer einen Wald betritt, ist damit einverstanden, dass sie
oder er sich den waldüblichen Gefahren aussetzt. Eine solche Einschränkung der
Verkehrswegesicherungspflicht muss auch in Flächen für den Natur- und
Artenschutz eingeführt werden.
5.) Kombinutzungen können den Druck auf die verfügbaren Flächen senken. Das
heißt, Flächen für den Ausbau der Windkraft und von PV-Anlagen müssen auch für
andere Zwecke, auch für den Natur- und Artenschutz nutzbar bleiben oder werden.