Veranstaltung: | 50. Bundesdelegiertenkonferenz Wiesbaden |
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Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
Antragsteller*in: | BAG Wirtschaft und Finanzen & BAG Arbeit, Soziales, Gesundheit (dort beschlossen am: 21.09.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 27.09.2024, 17:30 |
V-22: Klimageld für Klimaschutz und Gerechtigkeit
Antragstext
Die CO2-Bepreisung wird auch mittelfristig gerade im Hinblick auf nur zögerliche
regulatorische Klimapolitik eine wichtige Rolle spielen, den Ausstieg aus der
Nutzung von Benzin, Öl und Gas anzutreiben. Der CO2-Preis muss von der
Bevölkerung als klimapolitisches Instrument gelesen werden, um angenommen zu
werden. Er darf nicht nur als weitere Belastung wahrgenommen werden. Von einem
steigenden CO2-Preis sollte nicht in erster Linie der Staatshaushalt
profitieren. Transparenz ist zentral. Die direkte Auszahlung eines Grossteils
der Einnahmen der CO2-Bepreisung von Gebäudewärme und Transport (nEHS bzw. ETS2)
schafft Vertrauen. Und sie kann die materielle Belastung der Co2-Preise gerade
für untere Einkommen mehr als ausgleichen.
Die Umsetzung sollte gut vorbereitet werden und idealerweise in Zusammenarbeit
erfolgen von Bundeszentralamt für Steuern und Bundesagentur für Arbeit, eine
Institution mit Erfahrung in der Umsetzung von Leistungen, die nicht nur
Erwachsenen zugute kommen. Sie hat auch Erfahrung mit niedrigschwelligen Zugang
zu Zahlungen auch für Menschen ohne Konto.
Begründung
Die CO2-Bepreisung in Transport und Gebäudewärme ab 2027 wird voraussichtlich nicht geräuschlos ablaufen. Wir wollen unsere bestehende Beschlusslage einer direkten Auszahlung der Einnahmen der CO2-Bepreisung bestätigen und klarmachen, welche Schritte noch in dieser Legislatur getan werden können, um die verwaltungstechnische Umsetzung des Klimageldes vorzubereiten.