Veranstaltung: | 50. Bundesdelegiertenkonferenz Wiesbaden |
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Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
Antragsteller*in: | BAG Wirtschaft und Finanzen & BAG Arbeit, Soziales, Gesundheit (dort beschlossen am: 21.09.2024) |
Status: | Zurückgezogen (Neu: VR-02) |
Eingereicht: | 27.09.2024, 17:30 |
V-22: Klimageld für Klimaschutz und Gerechtigkeit
Antragstext
Die CO2-Bepreisung wird auch mittelfristig gerade im Hinblick auf nur zögerliche
regulatorische Klimapolitik eine wichtige Rolle spielen, den Ausstieg aus der
Nutzung von Benzin, Öl und Gas anzutreiben. Der CO2-Preis muss von der
Bevölkerung als klimapolitisches Instrument gelesen werden, um angenommen zu
werden. Er darf nicht nur als weitere Belastung wahrgenommen werden. Von einem
steigenden CO2-Preis sollte nicht in erster Linie der Staatshaushalt
profitieren. Transparenz ist zentral. Die direkte Auszahlung eines Grossteils
der Einnahmen der CO2-Bepreisung von Gebäudewärme und Transport (nEHS bzw. ETS2)
schafft Vertrauen. Und sie kann die materielle Belastung der Co2-Preise gerade
für untere Einkommen mehr als ausgleichen.
Ein steuerpflichtiges Klimageld als Pro-Kopf-Auszahlung ermöglicht auf einfache
Weise eine deutliche soziale Differenzierung, wie es seit 2024 in Österreich
praktiziert wird. Weitere soziale Kriterien sind denkbar, sollten jedoch die
zügige Einführung des Klimagelds nicht verzögern.
Wenn die Einnahmen der Co2-Bepreisung als Klimageld an alle Haushalte ausgezahlt
wird, stärken wir nicht nur soziale Gerechtigkeit, sondern respektieren das
Verursacherprinzip - dass diejenigen, die das Klima schädigen, dafür die Kosten
tragen.
Die Umsetzung sollte gut vorbereitet werden und idealerweise in Zusammenarbeit
erfolgen von Bundeszentralamt für Steuern und Bundesagentur für Arbeit, eine
Institution mit Erfahrung in der Umsetzung von Leistungen, die nicht nur
Erwachsenen zugute kommen. Sie hat auch Erfahrung mit niedrigschwelligen Zugang
zu Zahlungen auch für Menschen ohne Konto.
Die Rückzahlung von CO2-Preisen als sichtbares und gut kommuniziertes Klimageld
macht sozialen Klimaschutz erfahrbar – in der Hosentasche oder schwarz-auf-weiss
auf dem Kontoauszug. Wir dürfen den gesellschaftlichen Rückhalt für
Klimaschutzmaßnahmen nicht riskieren.
Noch in dieser Legislatur wollen wir ein Umsetzungskonzept mit konkreten
Schritten für Auszahlung, digitales Serviceportal und vor-Ort Beratung
gesetzlich beschliessen. Wir wollen dafür sorgen, dass noch 2025 die ersten
Klimageldzahlungen geleistet werden können.
Begründung
Die CO2-Bepreisung in Transport und Gebäudewärme ab 2027 wird voraussichtlich nicht geräuschlos ablaufen. Wir wollen unsere bestehende Beschlusslage einer direkten Auszahlung der Einnahmen der CO2-Bepreisung bestätigen und klarmachen, welche Schritte noch in dieser Legislatur getan werden können, um die verwaltungstechnische Umsetzung des Klimageldes vorzubereiten.