Die Position der Grünen Partei im Vorfeld der Schlussverhandlungen zum GEAS wurde maßgeblich vom einstimmigen Länderratsbeschluss von Bad Vilbel geprägt. Hier wurde im Vorfeld der Trilogverhandlungen zum Einen festgelegt, dass die Reform maßgebliche Verschärfungen enthält, die wir aus asylpolitischer Sicht falsch finden. Zum Anderen wurde Kriterien für die weitere Verhandlung und die Bewertung der Reform festgelegt:
"Im weiteren Verfahren im Trilog zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission setzen wir uns daher - im Wissen um die schwierige Verhandlungssituation in Europa - für Verbesserungen ein. Unter anderem sind folgende Kriterien für uns wichtig: dass Familien mit Kindern grundsätzlich nicht in Grenzverfahren kommen dürfen und Mitgliedstaaten nicht zur Durchführung von Grenzverfahren verpflichtet werden. Wir wollen ein effektives Menschenrechtsmonitoring an den Außengrenzen und eine verbindliche Verteilung in den Mitgliedsstaaten. Dafür werden wir in enger Abstimmung zwischen Europafraktion, Bundestagsfraktion, Bundespartei und Regierungsmitgliedern kämpfen. Auch das Ergebnis werden wir gemeinsam bewerten. Unsere jeweiligen Positionierungen zu den Rechtsakten werden wir davon abhängig machen, ob unter dem Strich Verbesserungen in der Europäischen Asylpolitik und auch für Europa stehen."
Die gemeinsame Bewertung gab es nicht, keines der festgelegten Kriterien konnte in den weiteren Trilogverhandlungen erfüllt werden. Es ist also unabhängig vom konkreten Abstimmungsverhalten der deutschen Bundesregierung durchaus so, dass wir als Grüne diese Reform unter dem Strich sehr kritisch sehen und es höchst zweifelhaft ist, ob die Reform etwas verbessert. Der EU-Asylpolitik fehlt es vor allem an Durchsetzung des bestehenden Rechts, der Achtung von Grundrechten und der Menschenwürde an den Außengrenzen und einer grundlegenden Neuordnung, für die wir uns seit vielen Jahren einsetzen. Auch die Abgeordneten der Grünen Fraktion im EU-Parlament haben sich die Entscheidung nicht leicht gemacht und aus guten Gründen gegen die Mehrzahl der Verordnungen und Richtlinie gestimmt.
"Von hier an anders" ist richtig und muss uns Grünen Leitschnur sein, nicht in die Vergangenheit zu blicken, sondern nach vorne. Da hier aber von den Antragstellenden explizit dieses sehr umstrittene Beispiel nochmal hervorgehoben wurde, um eine "deutlich stärkere" Kompromissfähigkeit als Merkmal der EU-Politik der zukünftigen Jahre zu begründen, ist es hier aus meiner Sicht hilfreich, den Delegierten eine Möglichkeit zu geben, über den richtigen Weg in der Frage abstimmen zu können und damit auch den Wähler*innen zu verdeutlichen, wo wir Grüne stehen und welche Grenzen es für uns in der Kompromissfähigkeit geben sollte.
Nachzulesen ist die Position von Bad Vilbel hier:
https://cms.gruene.de/uploads/assets/L%C3%A4nderrat-Beschluss-2023-2.pdf
Dringlichkeitsantrag: | Verantwortung in dieser Zeit |
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Antragsteller*in: | Erik Marquardt (KV Berlin-Treptow/Köpenick) und 126 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 47%) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 10.11.2024, 19:06 |