Warum ist dieser Absatz die einzige Stelle wo wir uns für rechte von Menschen nur in den Grenzen des Grundgesetzes und der Freiheit der anderen einsetzen? Warum nicht bei Migration? Bei der Jugend? In der Wirtschaftspolitik?
Dieser Absatz ist der einzige Ort des Antrags, bei dem das Grundgesetz erwähnt wird. Als müsste betont werden, dass die Selbstbestimmung der (geschlechtlichen) Identität und die Diskriminierungsfreiheit der sexuellen Orientierung ja gegen das Grundgesetz verstoßen könnte. Diese Erwähnung des Grundgesetzes ist zudem redundant, da das Grundgesetz immer gilt.
Damit werden rechte Narrative in das Herz unseres Wahlkampfs übernommen. Das kann nicht sein und darf nicht sein. Daher bitten wir die Delegierten diesen Satz zu streichen.
Dringlichkeitsantrag: | Verantwortung in dieser Zeit |
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Antragsteller*in: | Tenko-Aemilia Sappho Johanna Bauer (KV Bad Dürkheim) und 51 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 42%) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: D-04-122-2 |
Eingereicht: | 12.11.2024, 14:59 |