Veranstaltung: | 50. Bundesdelegiertenkonferenz Wiesbaden |
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Tagesordnungspunkt: | VR Im V-Ranking priorisierte Anträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Bundesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 16.11.2024 |
Antragshistorie: | Version 3 |
Klimageld einführen
Beschlusstext
Die CO2-Bepreisung wird auch mittelfristig eine wichtige Rolle spielen, um den
Ausstieg aus der Nutzung von Kohle, Öl und Gas anzutreiben. Je besser wir bei
der Verringerung der CO2-Emissionen vorankommen, desto niedriger wird auch der
CO2-Preis ausfallen.
Die Abschwächung von Klimaschutzmaßnahmen ist keine Antwort auf steigende CO2-
Preise. Wir bekennen uns zum Instrument der CO2-Bepreisung. Wir sorgen so dafür,
dass das Verursacher*innenprinzip weiterhin eingehalten wird: Diejenigen, die
das Klima schädigen, tragen dafür die Kosten. Das Klimageld verbessert jedoch
die Verteilungswirkung und führt dazu, dass Spitzenverdiener*innen einen
größeren Teil der Transformationskosten tragen.
Damit die CO2-Bepreisung von der Bevölkerung angenommen wird, muss sie klar als
klimapolitisches Instrument aufgebaut sein. Sie darf nicht nur als weitere
Belastung wahrgenommen werden. Von einem steigenden CO2-Preis sollte nicht in
erster Linie der Staatshaushalt profitieren. Transparenz ist zentral.
Die direkte Auszahlung eines Großteils der Einnahmen der CO2-Bepreisung von
Gebäudewärme und Transport (nEHS bzw. ETS2) als antragsloses Klimageld im
dreistelligen Bereich an Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen schafft
Vertrauen und sozialen Ausgleich. Dabei soll das Klimageld gleichmäßig mit den
Einnahmen aus der CO2-Bepreisung steigen. Das Klimageld sollen Menschen mit
niedrigem Einkommen in voller Höhe erhalten, während Menschen mit hohen
Einkommen nicht vom Klimageld profitieren. Dies erreichen wir durch eine soziale
Staffelung, etwa durch eine spezifische Besteuerung oder eine Kappung ab einer
bestimmten Einkommenshöhe. Für Menschen mit niedrigen Einkommen werden die CO2-
Kosten durch das Klimageld in den meisten Fällen mehr als ausgeglichen.
Wir wollen möglichst bald ein Umsetzungskonzept vorlegen mit konkreten Schritten
unter anderem zu Auszahlungsmechanismus und digitalem Serviceportal. Darüber
hinaus wollen wir, dass die Auszahlung des Klimagelds möglichst bald startet.
Bislang hat jedoch die FDP im Bundesfinanzministerium die Einführung eines
Auszahlungsmechanismus verschleppt.
Wir wollen neben dem Klimageld gezielt im Sinne einer umfassenden
Klimasozialpolitik Menschen unterstützen, die den Umstieg auf klimafreundliche
Technologien allein nicht schultern können. Wohlhabende können leichter auf
steigende Preise von fossilen Kraftstoffen in Wärme und Verkehr reagieren, zum
Beispiel indem sie auf Wärmepumpen und E-Autos umsteigen. Daher ist es richtig
und wichtig, Privathaushalte mit niedrigen Einkommen stärker zu fördern. Ein
Beispiel kann ein soziales Leasingmodell von E-Autos sein, wie es Frankreich
vorgemacht hat.
Im ländlichen Raum ergeben sich darüber hinaus besondere Herausforderungen bei
der Umstellung auf klimafreundliches Heizen und Mobilität, da dort die
öffentliche Infrastruktur (ÖPNV und Wärmenetze) oft weniger gut ausgebaut ist.
Daher sind hier nach wie vor viele Menschen auf das Auto angewiesen und müssen
selbst in moderne Heizungen investieren. Aus diesem Grund werden wir im
Bundestagswahlprogramm Vorschläge machen, wie unsere Klimasozialpolitik die
besonderen Bedürfnisse ländlicher Räume berücksichtigt.