Mit der vorgeschlagenen Änderung des § 9 unserer Satzung werden die Satzungsänderungen seitens der EGP nachvollzogen.
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 09.09.2024) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 16.09.2024, 19:10 |
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 09.09.2024) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 16.09.2024, 19:10 |
(1) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist Mitglied der Europäischen Grünen Partei (EGP).
(2) Der Länderrat wählt die Delegierten zum RatCongress der EGP für die Dauer von zwei Jahren.
(3) Die Delegierten zum KongressExtended Congress der EGP werden nach einem von der Bundesversammlung festgesetzten Schlüssel für die jeweils nächste Versammlung gewählt. Dabei wird die Mitgliederzahl der Landesverbände berücksichtigt.
§ 9 der Satzung:
(1) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist Mitglied der Europäischen Grünen Partei (EGP).
(2) Der Länderrat wählt die Delegierten zum RatCongress der EGP für die Dauer von zwei
Jahren.
(3) Die Delegierten zum KongressExtended Congress der EGP werden nach einem von der
Bundesversammlung festgesetzten Schlüssel für die jeweils nächste Versammlung gewählt. Dabei wird die Mitgliederzahl
der Landesverbände berücksichtigt.
Mit der vorgeschlagenen Änderung des § 9 unserer Satzung werden die Satzungsänderungen seitens der EGP nachvollzogen.