Die Änderung stellt klar, dass sich das Ruhen der Mitgliedschaftsrechte auf die Rechte der Mitglieder im Sinne des § 7 der Bundessatzung bezieht und erlaubt eine flexible und einzelfallgerechte Maßnahme.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
| Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 14.10.2025) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 16.10.2025, 18:58 |
