Veranstaltung: | 2. Ordentlicher Länderrat 2016 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 1.- BAG-Struktur im Bereich Religions- und Weltanschauungspolitik |
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 29.08.2016) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 29.08.2016, 11:56 |
BAG-RWP-01: Dachstruktur Religions- und Weltanschauungspolitik
Antragstext
Der Länderrat möge beschließen:
- Der AK Säkulare wird als BAG anerkannt.
- BAG Christ*innen und BAG Säkulare werden einer Abteilung „Religions- und
Weltanschauungspolitik“zugeordnet.
- Die unter diesem Dach zusammen gefassten BAGen sind vollgültige BAGen und
haben sämtliche Rechte von BAGen (Antragsrecht, das Recht Finanzanträge zu
stellen, zu Treffen einzuladen usw.).
- Diese Abteilung ist potentiell offen für weitere BAGen, so diese die formellen
Voraussetzungen des BAG-Statuts erfüllen, z.B. BAG Grüne Muslim*innen.
- Steigt die Anzahl der BAGen in dieser Abteilung auf über drei, entsendet jede
der unter diesem Dach zusammen gefassten BAGen nur noch je eine Vertreter*in in
den BAG-Sprecher*innenrat.
- Jede der BAGen dieser Abteilung delegiert einvernehmlich ein oder zwei
stimmberechtigte Mitglieder in jede der anderen BAGen dieser Abteilung. Die
Stimmberechtigung gilt nicht bei strategischen/organisatorischen Interna, wie
Sprecher*innenwahlen. Reisekosten der Delegierten werden nach vom Bundesvorstand
bestätigten Beschluss der BAG Sprecher*innen vom BuVoübernommen.
- Die unter diesem Dach zusammen gefassten BAGen setzen sich untereinander ins
Benehmen, wenn eine von ihnen Anträge zu religions- und
weltanschauungspolitischen Themen auf Parteitagen stellen will. Im Idealfall
stellen sie gemeinsame Anträge, die nachvollziehbare Abstimmungsalternativen zu
Dissenspunkten enthalten. Die Anforderung ist dabei die Vorstrukturierung der
Debatte in diesem Politikfeld. Dies beinhaltet:
- Die BAGen dieser Abteilung sollen sich Anträge zu überschneidenden
Geschäftsfeldern für Parteitage spätestens zwei Wochen vor der
Antragsfrist für eigenständige Anträge gegenseitig zusenden, sofern sie im
konkreten Fall keine anderslautende Vereinbarung getroffen haben.
Abweichungen müssen begründet werden.
- Änderungsanträge werden eine Woche vor Ablauf der Frist für
Änderungsanträge der/den jeweils anderen BAGen dieser Abteilung
zugesendet.
- Der/den jeweils andere/n BAGen soll damit die Möglichkeit gegeben werden,
politische Änderungen an diesen Anträgen vorzunehmen. Redaktionelle
Änderungen sind zu vermeiden.
- Auch in Programmprozessen stimmen die BAGen dieser Abteilung sich soweit
wie möglich ab, etwa durch die Einreichung gemeinsamer Schlüsselprojekte
oder Änderungsanträge zum Wahlprogramm.
- Im Fall einer Nicht-Einigung hat/haben die jeweils anderen BAGen dieser
Abteilung die Möglichkeit, im Rahmen der Antragsfristen einen eigenen
Antrag daneben zu stellen. Wird ein Antrag auf einem Parteitag nicht
befasst, wird/werden evtl. dazu gestellte Anträge ebenfalls nicht befasst.
Unbenommen davon ist die Möglichkeit, Änderungsanträge im Rahmen der
Antragsfristen zu den jeweils eingereichten Anträgen zu stellen.
- Die Geschäftsordnung des Sprecher*innenrats wird an diesen Beschluss
angepasst.
Begründung
Der Länderrat hat den bundesweiten AK Säkulare Grüne, die BAG Christ*innen und den BAG-Sprecher*innenrat aufgefordert, sich bis zum nächsten Länderrat am 10. September 2016 auf eine gemeinsame Dachstruktur zur Bearbeitung des Politikfeldes „Weltanschauungs- und Religionspolitik" zu verständigen. Die Sprecher*innen der BAG Christ*innen, des AK Säkulare und des Sprecher*innenrats haben sich am 8. Juli einstimmig auf einen Vorschlag geeinigt, der vom AK Säkulare am 18. Juli und von der BAG Christ*innen am 12. August bestätigt worden ist und der dem Sprecher*innenrat am 3.9. vorliegt. Diese Einigung hat der Bundesvorstand begrüßt und entspricht ihr in dem vorliegenden Antrag an den Länderrat.
Der BAG-Aufwand wird ab 2017 um 2000,- Euro pro Jahr erhöht und grüne Stände auf Kirchen- und Katholikentagen werden künftig aus dem Aktionsetat des Buvo finanziert, damit die finanziellen Spielräume der BAGen insgesamt durch diesen Beschluss nicht geringer werden und die Sichtbarkeit von BÜNDNIS 90/Die Grünen bei für uns relevanten Großveranstaltungen weiter erhöht wird.